Beiträge von Frank Noack im Thema „Hans im Glück Trademark auf Meeple Begriff. C&D Briefe an Projekte versendet.“

    Ich selbst habe ausschließlich positive Erfahrungen mit HiG gemacht, wenn es um die Verwendung des Meeples auch für kommerzielle Produkt ging. Der original geformte Meeple ist auch als Teil in einem unserer Spiele. Das Einzige, worum gebeten wurde, war ein entsprechender Hinweis auf HiG in der Spielregel. Hier von niederträchtiger "Abzocke" und kapitalistischem Gebaren zu reden, finde ich überaus unpassend. Ich kann HiG und ganz speziell Moritz da nur in Schutz nehmen.

    Der Meeple ist in seiner Form ikonisch und zu einem Symbol für die ganze Spielewelt geworden. Der Name Meeple ist untrennbar mit dieser Form verbunden. Bei dem Wort denkt man nunmal an genau diesen Carcassonne-"Gefolgsmann". Und da steckt so verdammt viel Gehirnschmalz drin, eine derartig gute und vielseitig verwendbare Form zu erschaffen, dass dem Erfinder jede Ehre und auch die Tantiemen daran gebührt (auf die sie ja in der Regel praktisch verzichten).

    Es ist gut, dass HiG Form und Namen verteidigt, um Schindluder zu vermeiden. Wenn ein Verlag sich Meeple Inc. nennt oder ein Spiel Meeple Sonstwas, dann ist das vielleicht noch vergleichsweise harmlos. Aber dann könnten die auch ganz einfach mal fragen, bevor sie damit loslegen. Aber was passiert denn, wenn jemand "schmutzige" Comics damit veröffentlichen will oder politische Werbeclips oder was weiß ich. Da ist es doch wichtig, da einschreiten zu können.

    Fobs Das sind typische Anwaltsschreiben. Sie handeln in allgemeiner Vertretung und werden das mit Moritz nicht erst im Detail besprochen haben. Anwälte müssen so absolut formulieren. Das spart ihnen lästige Diskussion und formuliert den Anspruch so klar, wie möglich und unterstreicht dabei den Willen, einen Anspruch auch durchzusetzen. Ich hab noch nie ein "freundliches" Anwaltsschreiben bekommen.

    Ich möchte auch gar nicht wissen, wieviele Leute jährlich abgemahnt werden, weil sie "Memory" (Ravensburger), "Mensch ärgere dich nicht" (Schmidt) oder "Cthulhu" (Pegasus) für gängige Begriffe halten und ihnen gar nicht bewusst ist, dass sie gerade Markenrechte verletzen.