Steuerklassenwechsel 3-5 in 4

  • Hallo in die Runde,


    mal interessehalber (und ohne pol. Meinung etc.): Es steht ja im Raum die Steuerklassen 3/5 abzuschaffen und alle in die 4er rein.


    Es heißt ja immer: Im Ergebnis macht das keinen Unterschied...so ganz kann ich das nicht nachvollziehen:


    Würde eine Umstellung bspw. zum 01.01.2025 erfolgen, würde das dazu führen, dass monatliche mehrere hundert Euro "fehlen".


    Würde man dann aber wohl irgendwann 2026 (wenn der Steuerbescheid" für 2025 kommt) dann "zurück bekommen".


    Allerdings muss man dann doch quasi die Erstattung zurücklegen, um damit dann die monatl. Mehrsteuer für 2026 zu leisten.


    Im Ergebnis gleicht sich das doch dann erst aus, wenn man in Rente geht und die letzte Erstattung "behält".


    Sorry, alles etwas laienhaft..aber ich hoffe, ich konnte darstellen, worum es geht.


    Ums am Ende doch ein bisschen zu erläutern aus subj. Sicht: Sinn soll ja sein, dass man Arbeitsanreiz schafft für Ehepartner, da Steuerklasse 5 wg. der Abzüge unattraktiv...verstehe ich nicht ganz, da ja die Wahlmöglichkeit mit 4 auch derzeit besteht...bei uns würde eine "Zwangsumsiedelung" dazu führen, dass meine Frau wohl arbeiten gehen muss....weil das ein Betrag ist, der doch schon sehr spürbar ist...dann arbeiten, um das auszugleichen bedeutet, dass unsere Kinder nicht mehr daheim betreut werden können, sondern Drittbetreuung erforderlich ist...was durch die Kosten wohl den Verdienst auffrisst..insofern erschließt sich für mich die Logik iSd "familienfreundlichen Politik" nicht, da ja so wie ich das verstehe, zwar im nächsten Jahr erstattet wird, aber man das ja braucht, um das nächste Jahr auszugleichen..insofern muss man erstmal das erste Jahr mit tausenden von Euro überstehen.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Meines Verständnisses nach gleicht sich das direkt mit der nächsten Steuererklärung aus.
    Die Steuerklassen bestimmen ja nicht über die Höhe der Steuer die ihr als Eheleute aufs Jahr gesehen zahlt, sondern nur die Verteilung auf die Monate. Mit der Abschließenden Steuererklärung für ein Jahr zahlt ihr genauso viel wie alle anderen auch. Da kommt dann die Erstattung oder Nachzahlung. Und damit ist das dann auch geregelt.


    Würde mitten im Jahr umgestellt werden, würde das natürlich eine sofortige Veränderung des Nettobetrags bedeuten, der dann erst mit der Steuererklärung wieder angeglichen wird. Alleine deshalb ist eine Umstellung im laufenden Jahr nicht praktikabel und es wird, wenn es überhaupt abgeschafft wird, auf den 1.1.XXXX rauslaufen.

  • Das ändert aber nichts daran, daß ich z.B. bei einem Wechsel in die IV anderthalb Jahre lang 350,- Euro monatlich mehr an Steuern zahlen müßte (Lohnsteuerausgleich in der Mitte des Folgejahres), bevor ich hoffen darf, daß ich die entsprechenden Beträge wieder zurückbekomme. Bis dahin fehlt mir dieses Geld. Für mich ist das eine familienfeindliche Politik für Familienkonstellationen, bei denen - aus welchen Gründen auch immer - nur einer der Hauptverdiener sein kann.

  • Meines Erachtens gehört das Ehegattensplitting sowieso schon seit langem reformiert.

    Warum verheiratete kinderlose Paare von einem Gesetz das explizit Familien fördern soll profitieren ist mir nicht ersichtlich.


    Was die jetzt geplante Reform angeht, verstehe ich schon die Intention, Frauen/Müttern mehr Anreize zum arbeiten zu bieten. Es ist aber tatsächlich fraglich, ob die negativen Folgen für die Familien nicht überwiegen.

  • Deine Steuerlast aufs Jahr wird anhand der Splittingtabelle im Einkommensteuergesetz berechnet. Das ist vollkommen unabhängig von deiner Steuerklasse.

    Die Steuerklasse regelt nur, wieviel Vorauszahlungen du monatlich auf diese Steuerlast leistet.

    Ähnlich wie eine Rechnung beim Stromversorger wird dann deine Anzahlung bei der jährlichen Steuererklärung mit der Steuerschuld aus der Splittingtabelle verrechnet. Daher macht es aufs Jahr gesehen keinen Unterschied, wie die Steuerklassenverteilung ist.

  • Die Steuerklassen dienen ja nur dazu die Lohnsteuer möglichst wenig von der letztlichen Einkommensteuer nach Bescheid (Annahme man gibt eine Einkommensteuererklärung ab) abweichen zu lassen. Am Ende also nach erfolgtem Bescheid ist es tatsächlich gleich (wenn man den Zeitwert des Geldes außer acht lässt.


    Ich weiß nicht wieviel das übers Jahr ausmacht (wir verdienen beide ähnlich und eh bis zum gleichen Grenzsteuersatz), aber solange man in der Lage ist die während des Jahres anfallende Differenz zu puffern sollte das ja nicht massiv in die Einkommenserzielungsentscheidung einwirken. Aber familienfreundlich ist es in meinen Augen sicherlich nicht, sondern durch das Puffererfordernis ne Belastung für asymmetrische Einkommensverhältnisse.

  • Falsch, Alfgard hat schon komplett recht.

    Unterjährig fehlt immer monatlich Geld, welches man bisher hatte bei 3/5 im Gegenzug zu 4/4 und die Frau nicht arbeiten geht. Monatlich würde das bei mir ca. 300 € ausmachen. Diese 300€ X 12 Monate (3.600 €) würde ich dann im Folgejahr ca. Juni/Juli bei Steuererklärungsabgabe im Januar des Folgejahres erstattet bekommen. In dem Folgejahr fehlen mir unterjährig monatlich dann wieder die 300 €, welche ich erst im Folgejahr erstattet bekomme.


    Sorry, dass ich hier etwas ins politische abdrifte, aber absolute Schwachsinnsregelung, die absolut keinen Mehrwert hat. Lediglich die traditionelle Familie wird geknechtet. Deswegen geht meine Frau nicht arbeiten, da Kindererziehung unserer Auffassung nach einen viel höheren Stellenwert hat.


    Edit: Dazu soll ja auch das Ehegattensplitting geändert/abgeschafft werden, das würde erhebliche Einbußen für Familien bedeuten, welche das tarditionelle Rollenbild erfüllen, Mann oder Frau geht arbeiten und der jeweilig andere kümmert sich um die Erziehung der Kinder.

  • Meines Erachtens gehört das Ehegattensplitting sowieso schon seit langem reformiert.

    Warum verheiratete kinderlose Paare von einem Gesetz das explizit Familien fördern soll profitieren ist mir nicht ersichtlich.


    Was die jetzt geplante Reform angeht, verstehe ich schon die Intention, Frauen/Müttern mehr Anreize zum arbeiten zu bieten. Es ist aber tatsächlich fraglich, ob die negativen Folgen für die Familien nicht überwiegen.

    Das Ehegattensplitting dient nicht der Familienförderung sondern der freien Entscheidung der (ehelichen) Bedarfsgemeinschaft über die Verteilung der Einkommenserzielung. Ob das ein sinnvolles Ziel ist, steht auf 'nem anderen Blatt.

  • Verstehe ich noch nicht ganz....geht ja dann um die Vorauszahlung.


    So als Beispiel:


    1. Aktuell: Steuerklassen 3 und 5 mit Alleinverdiener in StK 3. Momentan führt Alleinverdiener monatl. die Steuern ab. Unabhängig von anderen Einnahmen/Ausgaben ergibt sich, da Partner nichts verdient, dann weder eine Erstattung- noch ein Nachzahlung.
    2. Wechsel 1.01.2025 in Steuerklasse 4. Alleinverdiener führt jetzt dann monatlich bspw. 500,00 Euro mehr ab als Vorauszahlung. Im Rahmen der Steuererklärung 2025 bzw. des Steuerbescheides, der ja frühestens April 2026 kommt, wird das dann erstattet. Für 2025 dann 6000,00 Euro, die ja mal eben unterm Jahr fehlen. Für 2026 muss ich aber ja auch wieder 500,0 Euro im Monat an Vorauszahlung leisten...d.h. die Erstattung von 25 ist dann bereits verplant...Im Ergebnis fehlen dann einmalig 6.000,00 Euro.
    3. Oder wird nach der ersten Steuererklärung bzw. dem Bescheid "erkannt" und hinterlegt, dass Ehepartner nicht arbeitet, eine Erstattung erfolgt ist und dann der Vorauszahlungsbetrag auf 0,00 Euro gesetzt (also bzgl. des "Mehr" im Vergleich zu vorher).

    Bei uns würde das wohl 600,00-800,00 Euro im Monat ausmachen....was dazu führt, dass meine Frau statt 5 Kinder zu betreuen arbeiten gehen muss. Um 800,00 Euro netto auszugleichen ist es da mit einem Minijob auch nicht mehr getan, so dass die Kinder anderweitig betreut werden müssen. Unabhängig davon, dass wir das nie wollten, kostet das dann natürlich auch wieder Geld. Um das dann auszugleichen wäre woll Vollzeitarbeit nötig...da werden uns die Kinder wohl nicht mehr viel sehen, sondern fremderzogen...

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    Einmal editiert, zuletzt von Alfgard ()

  • Es geht ihm halt darum das er in der "Übergangszeit" erstmal monatlich weniger Einkommen hat und dann quasi erst im Folgejahr die Erstattung erhält.


    Wenn man keine Reserven hat und monatlich immer knapp rauskommt fehlt das Geld halt schon erstmal. Mehr Steuern zahlt man aber nicht, nur zu einem anderen Zeitpunkt.


    Wir sind schon immer 4-4 (außer für den Elterngeldtrick), deswegen bei uns relativ egal.

  • Das ändert aber nichts daran, daß ich z.B. bei einem Wechsel in die IV anderthalb Jahre lang 350,- Euro monatlich mehr an Steuern zahlen müßte (Lohnsteuerausgleich in der Mitte des Folgejahres), bevor ich hoffen darf, daß ich die entsprechenden Beträge wieder zurückbekomme.

    Dafür darfst Du bei 3-5 gerne mal was nachzahlen, was Du auch rechtzeitig zur Seite legen musst.

  • Dafür darfst Du bei 3-5 gerne mal was nachzahlen, was Du auch rechtzeitig zur Seite legen musst.

    Ohne jetzt zu persönlich werden zu wollen: Nein, das muß ich nicht. Das betraf in den letzten >15 Jahren maximal ein Jahr aufgrund einer besonderen Arbeitskonstellation. Ansonsten durfte ich immer noch mit einer zusätzlichen Rückzahlung rechnen.

  • Das ändert aber nichts daran, daß ich z.B. bei einem Wechsel in die IV anderthalb Jahre lang 350,- Euro monatlich mehr an Steuern zahlen müßte (Lohnsteuerausgleich in der Mitte des Folgejahres), bevor ich hoffen darf, daß ich die entsprechenden Beträge wieder zurückbekomme.

    Dafür darfst Du bei 3-5 gerne mal was nachzahlen, was Du auch rechtzeitig zur Seite legen musst.

    Definitiv nicht, ich bekomme trotz 3-5 jährlich eine Rückerstattung im niedrigen 4-stelligen Bereich.

  • Verstehe ich noch nicht ganz....geht ja dann um die Vorauszahlung.


    So als Beispiel:


    1. Aktuell: Steuerklassen 3 und 5 mit Alleinverdiener in StK 3. Momentan führt Alleinverdiener monatl. die Steuern ab. Unabhängig von anderen Einnahmen/Ausgaben ergibt sich, da Partner nichts verdient, dann weder eine Erstattung- noch ein Nachzahlung.
    2. Wechsel 1.01.2025 in Steuerklasse 4. Alleinverdiener führt jetzt dann monatlich bspw. 500,00 Euro mehr ab als Vorauszahlung. Im Rahmen der Steuererklärung 2025 bzw. des Steuerbescheides, der ja frühestens April 2026 kommt, wird das dann erstattet. Für 2025 dann 6000,00 Euro, die ja mal eben unterm Jahr fehlen. Für 2026 muss ich aber ja auch wieder 500,0 Euro im Monat an Vorauszahlung leisten...d.h. die Erstattung von 25 ist dann bereits verplant...Im Ergebnis fehlen dann einmalig 6.000,00 Euro.
    3. Oder wird nach der ersten Steuererklärung bzw. dem Bescheid "erkannt" und hinterlegt, dass Ehepartner nicht arbeitet, eine Erstattung erfolgt ist und dann der Vorauszahlungsbetrag auf 0,00 Euro gesetzt (also bzgl. des "Mehr" im Vergleich zu vorher).

    Bei uns würde das wohl 600,00-800,00 Euro im Monat ausmachen....was dazu führt, dass meine Frau statt 5 Kinder zu betreuen arbeiten gehen muss. Um 800,00 Euro netto auszugleichen ist es da mit einem Minijob auch nicht mehr getan, so dass die Kinder anderweitig betreut werden müssen. Unabhängig davon, dass wir das nie wollten, kostet das dann natürlich auch wieder Geld. Um das dann auszugleichen wäre woll Vollzeitarbeit nötig...da werden uns die Kinder wohl nicht mehr viel sehen, sondern fremderzogen...

    Dir fehlen keine 6000€, du bekommst sie nur später. Letztlich bekommste die zusätzlich gezahlte Lohnsteuer aus 2025 quasi erst im ersten Rentenjahr zurückerstattet. Der Cashflowvektor verschiebt sich durch die Einkommensteuererstattung quasi ein Jahr nach hinten (sehr vereinfacht gesagt, da die Beträge natürlich nicht zeitstabil sind). Diese 6000€ musste quasi als Barreserve vorhalten zum Zeitpunkt der Umstellung.


    Was du verlierst ist allerdings der Zeitwert des Geldes für knapp 1 Jahr. Die Cashflows fallen ja im Mittel zur Jahresmitte an und du streckst dem Finanzamt bis zur ESt-Rückzahlung (knapp 1 Jahr) das Geld vor. Also z.B. €6000*(1+[4% Zins]/2*[3/4Jahren]) = knapp €100.

    Einmal editiert, zuletzt von Felwin ()

  • Schönes Thema. Vor allem wird permanent Splitting und Lohnsteuerklassen in einen Topf geworfen und offenbar wissen viele nicht wozu die Lohnsteuerklassen da sind. Und das es alleine auf Basis der Lohnsteuerklassen keine "Geschenke" gibt.


    Auch nervt mich dass immer so ein bisschen unterstellt wird die zwei Ehepartner arbeiten gegeneinander. Aus meiner Sicht ist das ein "Familieneinkommen". Wenn man immer nur "deins" und "meins" sieht läuft glaube ich schon in der Beziehung etwas falsch.


    Mal sehen was schlussendlich wirklich kommt. Soweit ich es verstanden habe kann man dann 3/5 mit "4 mit Faktor" auch wieder nachbauen.

  • Schönes Thema. Vor allem wird permanent Splitting und Lohnsteuerklassen in einen Topf geworfen und offenbar wissen viele nicht wozu die Lohnsteuerklassen da sind. Und das es alleine auf Basis der Lohnsteuerklassen keine "Geschenke" gibt.

    Ganz wichtiger Punkt. Die Steuerklassen haben nichts mit dem Ehegattensplitting zutun. Das Ehegattensplitting sehe ich auch als Reformbedürftig (hin zu Unterstützung von Familien mit Kindern, denn das wollen wir doch als Gesellschaft und weg von einem Bonus für pures Verheiratet sein, aber das ist wahrscheinlich RSP).

  • Schönes Thema. Vor allem wird permanent Splitting und Lohnsteuerklassen in einen Topf geworfen und offenbar wissen viele nicht wozu die Lohnsteuerklassen da sind. Und das es alleine auf Basis der Lohnsteuerklassen keine "Geschenke" gibt.

    Ganz wichtiger Punkt. Die Steuerklassen haben nichts mit dem Ehegattensplitting zutun. Das Ehegattensplitting sehe ich auch als Reformbedürftig (hin zu Unterstützung von Familien mit Kindern, denn das wollen wir doch als Gesellschaft und weg von einem Bonus für pures Verheiratet sein, aber das ist wahrscheinlich RSP).

    Yupp, wird aber ständig in den gleichen Topf geworfen, auch von "Experten". Und das ärgert mich massiv an diesen Diskussionen.


    Und generell muss man bedenken wo Rechte da auch Pflichten. Man kann die Ehe nicht an der einen Stelle als Einheit sehen und an der anderen nicht.

  • Und generell muss man bedenken wo Rechte da auch Pflichten. Man kann die Ehe nicht an der einen Stelle als Einheit sehen und an der anderen nicht.

    Da stimme ich vollkommen zu. Die Ehe verpflichtet auch. Und das sehen die ganzen die den Vorteil des Ehegattensplittings "neiden" nicht. Wenn ich mich von meiner Frau trenne, erhält sie Unterhalt von mir. Das ist ein Teil der monetären Pflicht. Aber langes Thema, ich hab immer mehr das Gefühl, dass bei aller Gleichberechtigung die ich massiv unterstütze, dass traditionelle Familienbild überhaupt nicht mehr gewollt ist und das kann selbst ich, als linke Socke, nicht supporten. Wir brauchen mehr Familienbilder, nicht weniger. :D

  • Schönes Thema. Vor allem wird permanent Splitting und Lohnsteuerklassen in einen Topf geworfen und offenbar wissen viele nicht wozu die Lohnsteuerklassen da sind. Und das es alleine auf Basis der Lohnsteuerklassen keine "Geschenke" gibt.

    Ganz wichtiger Punkt. Die Steuerklassen haben nichts mit dem Ehegattensplitting zutun. Das Ehegattensplitting sehe ich auch als Reformbedürftig (hin zu Unterstützung von Familien mit Kindern, denn das wollen wir doch als Gesellschaft und weg von einem Bonus für pures Verheiratet sein, aber das ist wahrscheinlich RSP).

    Kannste so auch nicht sagen. Ohne Ehegattensplitting fallen quasi die Hälfte aller Steuerklassen weg. Dann kommste mit 1, 2 und 6 aus.

  • Danke, dass hatte ich oben auch so geschrieben...den Betrag muss man quasi einmal aufbringen, da durch die Verschiebung sich das erst im Renteneintritt ausgleicht (da Erstattung 25 ja für Vorauszahlung 26 draufgeht).

    Finde das mit "naja Pech gehabt, wenn man so knapp kalkuliert" ja auch etwas heftig..sind ja keine Beträge im unteren dreistelligen Bereich...mal eben ca. 8000 Euro im Jahr zusätzlich...ist ja gut, wenn das für die meisten pillepalle ist.


    Ist ja noch Zeit, aber da muss man dann schon fast jetzt planen.


    Hab da jetzt "4 mit Faktor" gelesen...ist das dann so, dass nach dem ersten Bescheid anhand der geleisteten Steuer die Vorauszahlung geleistet wird und die dann einrechnen, dass nur ein Einkommen und demnach die Vorauszahlung dann runtergesetzt wird? Dann würde das ja wieder passen.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ganz wichtiger Punkt. Die Steuerklassen haben nichts mit dem Ehegattensplitting zutun. Das Ehegattensplitting sehe ich auch als Reformbedürftig (hin zu Unterstützung von Familien mit Kindern, denn das wollen wir doch als Gesellschaft und weg von einem Bonus für pures Verheiratet sein, aber das ist wahrscheinlich RSP).

    Kannste so auch nicht sagen. Ohne Ehegattensplitting fallen quasi die Hälfte aller Steuerklassen weg. Dann kommste mit 1, 2 und 6 aus.

    Die Steuerklassen haben mit dem Ehegattensplitting nichts zu tun.
    Ehegattensplitting bedeutet: Für die Berechnung der Steuer wird unser gemeinsames Einkommen addiert und dann durch 2 geteilt. Ebenso werden die Freibeträge addiert und durch 2 geteilt. Am Ende wird also auf jeden Ehepartner 50% des Gesamteinkommens und des Gesamtfreibetrags angewendet.

    Das sorgt dafür, dass meine Frau zuhause bleiben kann, ich voll verdiene und wir am Ende eine geringere Menge Steuer zahlen, da ohne das Ehegattensplitting der Freibetrag meiner Frau ungenutzt bleiben würde.

  • Kannste so auch nicht sagen. Ohne Ehegattensplitting fallen quasi die Hälfte aller Steuerklassen weg. Dann kommste mit 1, 2 und 6 aus.

    Die Steuerklassen haben mit dem Ehegattensplitting nichts zu tun.
    Ehegattensplitting bedeutet: Für die Berechnung der Steuer wird unser gemeinsames Einkommen addiert und dann durch 2 geteilt. Ebenso werden die Freibeträge addiert.

    Das sorgt dafür, dass meine Frau zuhause bleiben kann, ich voll verdiene und wir am Ende eine geringere Menge Steuer zahlen, da ohne das Ehegattensplitting der Freibetrag meiner Frau ungenutzt bleiben würde.

    A) Der erste Satz den du schreibst ist Quark. B) Ich weiß was Ehegattensplitting bedeutet.


    Zu A) Die Steuerklasse 3 und 5 existieren eben nur wegen dem Ehegattensplitting. Nur aufgrund der durch das Ehegattensplitting erzeugten spezifischen Einkommensteuerbelastung erfolgt die Anpassung der Lohnsteuer. Ziel der Steuerklassen 3 und 5 ist es, die Lohnsteuer (als Quellensteuer zur Einkommensteuer) möglichst gut an die tatsächlich anfallende Einkommensteuerschuld anzupassen. Genau um das Problem von Alfgard zu heilen. Wenn es das Ehegattensplitting nicht gäbe bedürfte es keiner Steuerklassen 3 und 5, die existieren nur wegen des Ehegattensplittings.

  • Wichtiger Punkt, um die Dimensionen gerade zu rücken. Die verschobene Rückzahlung könnte über einen Kredit überbrückt werden, so dass nicht die volle Summe, sondern eben nur der anfallende Zins tatsächlich verloren geht.


    Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen definitiv sinnvoll. Einerseits gesamtgesellschaftlich wegen der demografischen Entwicklung und dem Bedarf an Rentenbeitragszahlern, andererseits auch individuell aus Gründen der Absicherung fürs Alter. 40% der Ehen werden geschieden, Unterhalt ist dann schön und gut, daraus entstehen meines Wissens aber keine Rentenpunkte - und ich wäre überrascht, wenn der Unterhalt zum Leben hinreichend ist. Von einem vorzeitigen Tod des Partners (ob geschieden oder nicht) und den dann wegbrechenden Einkommensströmen mal ganz abgesehen.


    Ob die Maßnahme der Steuerklassenabschaffung geeignet ist, steht aber nochmal auf einem anderen Blatt.


    Im Übrigen ist dieser Thread seit dem Ausgangspost klar RSP. Wie könnte ein Post zur SteuerPOLITIK etwas anderes sein. Verschieben wäre sinnvoll. Bergziege

  • Soweit ich weiß, soll der Faktor der tatsächlichen Einkommensverteilung angepasst sein. Hat damit das Potenzial sogar besser an die letztlichen Einkommensteuerlast angepasst zu sein. Damit wäre dein Problem behoben. Der Faktor macht dann den Verwaltungsaufwand halt eher höher als niedriger, das könnte ihm zum Verhängnis werden, k.A.


    Aber am Ende gibt's da außer Ideen und Diskussionen noch gar nichts zu. Bin aber positiv, dass die Gesetzgeber es wieder so hinbekommen werden, dass es maximalen Murks ergibt.

  • Meines Erachtens gehört das Ehegattensplitting sowieso schon seit langem reformiert.

    Warum verheiratete kinderlose Paare von einem Gesetz das explizit Familien fördern soll profitieren ist mir nicht ersichtlich.


    Was die jetzt geplante Reform angeht, verstehe ich schon die Intention, Frauen/Müttern mehr Anreize zum arbeiten zu bieten. Es ist aber tatsächlich fraglich, ob die negativen Folgen für die Familien nicht überwiegen.

    Das Ehegattensplitting dient nicht der Familienförderung sondern der freien Entscheidung der (ehelichen) Bedarfsgemeinschaft über die Verteilung der Einkommenserzielung. Ob das ein sinnvolles Ziel ist, steht auf 'nem anderen Blatt.

    Tatsache, das und die damit verbundenen Komplexe waren mir gar nicht bekannt, danke. Ist doch nicht so einfach zu lösen wie ich dachte.

  • Die verschobene Rückzahlung könnte über einen Kredit überbrückt werden, so dass nicht die volle Summe, sondern eben nur der anfallende Zins tatsächlich verloren geht.

    Plus den Verlust durch die Inflation wie Felwin vorgerechnet hat. Der Staat holt sich also ein zinsloses Darlehen von den Familien und zwingt sie u.U. noch dazu einen Kredit aufzunehmen (wovon die Banken profitieren). Was hat das mit familienfreundlich zu tun?

  • Im Übrigen ist dieser Thread seit dem Ausgangspost klar RSP. Wie könnte ein Post zur SteuerPOLITIK etwas anderes sein. Verschieben wäre sinnvoll. Bergziege

    Ich bin kein Admin, nur Mod im RSP selbst und kann nichts aus dem normalen Forum verschieben.

    Der korrekte Weg wäre einfach, den Thread zu melden und um Verschiebung zu bitten, wenn du ihn als RSP siehst :)

  • ...ist dann ggf. ja nicht so dramatisch mit dem Faktor..würde das aber dann doch eher so sehen, dass das nicht primär wg. Familienfreundlichkeit gemacht wird, sondern, um mehr Personen zum arbeiten zu bringen (Stichworte Fachkräftemangel, Rente, etc.).


    Da es angemerkt wurde und auch politischen Touch hat - merke das ja selbst bei mir (lässt sich wohl nicht vermeiden) und mir schon geholfen ist, markiere ich es mal als erl.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Verstehe ich noch nicht ganz....geht ja dann um die Vorauszahlung.


    So als Beispiel:


    1. Aktuell: Steuerklassen 3 und 5 mit Alleinverdiener in StK 3. Momentan führt Alleinverdiener monatl. die Steuern ab. Unabhängig von anderen Einnahmen/Ausgaben ergibt sich, da Partner nichts verdient, dann weder eine Erstattung- noch ein Nachzahlung.
    2. Wechsel 1.01.2025 in Steuerklasse 4. Alleinverdiener führt jetzt dann monatlich bspw. 500,00 Euro mehr ab als Vorauszahlung. Im Rahmen der Steuererklärung 2025 bzw. des Steuerbescheides, der ja frühestens April 2026 kommt, wird das dann erstattet. Für 2025 dann 6000,00 Euro, die ja mal eben unterm Jahr fehlen. Für 2026 muss ich aber ja auch wieder 500,0 Euro im Monat an Vorauszahlung leisten...d.h. die Erstattung von 25 ist dann bereits verplant...Im Ergebnis fehlen dann einmalig 6.000,00 Euro.
    3. Oder wird nach der ersten Steuererklärung bzw. dem Bescheid "erkannt" und hinterlegt, dass Ehepartner nicht arbeitet, eine Erstattung erfolgt ist und dann der Vorauszahlungsbetrag auf 0,00 Euro gesetzt (also bzgl. des "Mehr" im Vergleich zu vorher).

    Bei uns würde das wohl 600,00-800,00 Euro im Monat ausmachen....was dazu führt, dass meine Frau statt 5 Kinder zu betreuen arbeiten gehen muss. Um 800,00 Euro netto auszugleichen ist es da mit einem Minijob auch nicht mehr getan, so dass die Kinder anderweitig betreut werden müssen. Unabhängig davon, dass wir das nie wollten, kostet das dann natürlich auch wieder Geld. Um das dann auszugleichen wäre woll Vollzeitarbeit nötig...da werden uns die Kinder wohl nicht mehr viel sehen, sondern fremderzogen...

    Es gibt noch die Möglichkeit von Steuerklasse „4-4 Faktor“, da wird dann innerhalb der Steuerklasse 4 umgeschichtet dass der Abzug bei dem mit höherem Lohn anteilig höher ist als bei dem mit dem niedrigeren. So kann ich den Ausgleich der erst mit dem Steuererklärung erfolgt wieder unterjährig erfolgen.


    Ansonsten stimmt es dass die Jahressteuer bei 3-5 die gleiche ist wie bei 4-4. Es erfolgt bei Steuerklasse 3 ein niedrigerer Abzug der Lohnsteuer, die aber nur eine Vorauszahlung / Erhebungsform auf die Einkommensteuer ist.

  • Die verschobene Rückzahlung könnte über einen Kredit überbrückt werden, so dass nicht die volle Summe, sondern eben nur der anfallende Zins tatsächlich verloren geht.

    Plus den Verlust durch die Inflation wie Felwin vorgerechnet hat. Der Staat holt sich also ein zinsloses Darlehen von den Familien und zwingt sie u.U. noch dazu einen Kredit aufzunehmen (wovon die Banken profitieren). Was hat das mit familienfreundlich zu tun?

    Da die Steuerklassen und weite Teile des Ehegattensplittings eben nicht an Familie, sondern nur an Ehe gekoppelt ist, hat das mit familienfreundlich erstmal nichts zu tun. Falls da aber noch ein konkreter Vorschlag kommt (und unter den koalitionären Streithammeln mehrheitsfähig werden soll), gehe ich fest davon aus, dass Familien dann anders behandelt werden als kinderlose Ehen. Vielleicht noch mit einem Sonderfall bei Pflege von Angehörigen.


    Offen gesagt erwarte ich da aber keine realisierbaren Gesetzesänderungen mehr. Und von der nächsten Bundesregierung, dann wohl mit Union, ganz sicher auch nicht.

  • Hier eine Frage an die Steuerexperten:


    Beim 4-4 Modell mit Faktor, kann ich dann wenn die Frau nicht arbeiten geht den Faktor selbst festlegen, dass ich 100% der Grundfreibeträge bekomme? Also im Endeffekt, dann genau das gleiche Ergebnis ist wie bei 3/5 habe wenn Ehefrau nicht arbeitet?


    So wie ich das nämlich gelesen habe, legt das Finanzamt den Faktor fest.

    Einmal editiert, zuletzt von Goliath ()

  • Da die Steuerklassen und weite Teile des Ehegattensplittings eben nicht an Familie, sondern nur an Ehe gekoppelt ist, hat das mit familienfreundlich erstmal nichts zu tun. Falls da aber noch ein konkreter Vorschlag kommt (und unter den koalitionären Streithammeln mehrheitsfähig werden soll), gehe ich fest davon aus, dass Familien dann anders behandelt werden als kinderlose Ehen. Vielleicht noch mit einem Sonderfall bei Pflege von Angehörigen.

    Ich bin mir nicht sicher ob da immer der Faktor Kinder so relvant ist. Die Frage ist doch eher, ob die Ehe als wirtschaftliche Einheit zu behandeln ist. Und wenn sie das nicht mehr sein soll, dann zieht das sehr wahrscheinlich ganz andere Fragestellungen nach sich. Dann muss konsequent auch an anderen Stellen immer die Einzelperson und nicht die Gemeinschaft bewertet werden.


    Daher glaube ich auch nicht daran, dass das mal eben abgeschafft wird. Im Koaltionsvertrag steht scheinbar auch nur die Ablösung von 3/5 durch 4 mit Faktor.

  • Da die Steuerklassen und weite Teile des Ehegattensplittings eben nicht an Familie, sondern nur an Ehe gekoppelt ist, hat das mit familienfreundlich erstmal nichts zu tun. Falls da aber noch ein konkreter Vorschlag kommt (und unter den koalitionären Streithammeln mehrheitsfähig werden soll), gehe ich fest davon aus, dass Familien dann anders behandelt werden als kinderlose Ehen. Vielleicht noch mit einem Sonderfall bei Pflege von Angehörigen.

    Ich bin mir nicht sicher ob da immer der Faktor Kinder so relvant ist. Die Frage ist doch eher, ob die Ehe als wirtschaftliche Einheit zu behandeln ist. Und wenn sie das nicht mehr sein soll, dann zieht das sehr wahrscheinlich ganz andere Fragestellungen nach sich. Dann muss konsequent auch an anderen Stellen immer die Einzelperson und nicht die Gemeinschaft bewertet werden.


    Daher glaube ich auch nicht daran, dass das mal eben abgeschafft wird. Im Koaltionsvertrag steht scheinbar auch nur die Ablösung von 3/5 durch 4 mit Faktor.

    Aber wenn 3/5 wirklich exakt das gleiche Ergebnis wie 4 mit Faktor bedeutet, sehe ich darin keinen größeren Sinn außer einer Menge Arbeit und Aufwand für die Ministerien und Finanzämter.

    Der Ursprungsgedanke war doch der, dass die Frauen (bzw. der geringer oder gar nicht beschäftigte Partner) dadurch animiert wird nochmal zu arbeiten oder mehr zu arbeiten. Wenn aber das 4/4 Faktor Modell zu dem gleichen Ergebnis (sogar unterjährig) wie 3/5 führt erschließt sich mir der Nutzen/Sinn nicht.

  • crenshaw

    Die Frage ist halt, wieso eine Ehe zwingend als wirtschaftliche Einheit zu behandeln ist, wenn keine Kinder da sind.

    Ich sehe die Begründung mit der Benachteiligung sehr kritisch.

    Sehe ich auch so. Der besondere Status der Ehe begründet sich doch letztlich aus ihrer (historischen) gewachsenen - und dann wieder teilweise entwachsenen - Eigenschaft der stabilen (kinderbeinhaltenden) Familie. Die kinderlose Ehe hat doch kaum gesellschaftlichen Schutzwert (Meinung). Das ist eigentlich die Frage die man zuerst beantworten muss, was will man eigentlich schützen.


    Formell ist das im Einkommensteuergesetz so nicht angelegt, aber möglicherweise der dahinterliegende Wille des Gesetzgebers.

    Einmal editiert, zuletzt von Felwin ()

  • Wir als Gesellschaft (und damit die Politik) müssen an so vielen Stellen wieder verhandeln, was wir eigentlich wollen und damit auch fördern und unterstützen wollen und sehr oft fängt diese Überlegung beim Geld an.