Beiträge von Gambit_0815 im Thema „Steuerklassenwechsel 3-5 in 4“

    Verstehe ich noch nicht ganz....geht ja dann um die Vorauszahlung.


    So als Beispiel:


    1. Aktuell: Steuerklassen 3 und 5 mit Alleinverdiener in StK 3. Momentan führt Alleinverdiener monatl. die Steuern ab. Unabhängig von anderen Einnahmen/Ausgaben ergibt sich, da Partner nichts verdient, dann weder eine Erstattung- noch ein Nachzahlung.
    2. Wechsel 1.01.2025 in Steuerklasse 4. Alleinverdiener führt jetzt dann monatlich bspw. 500,00 Euro mehr ab als Vorauszahlung. Im Rahmen der Steuererklärung 2025 bzw. des Steuerbescheides, der ja frühestens April 2026 kommt, wird das dann erstattet. Für 2025 dann 6000,00 Euro, die ja mal eben unterm Jahr fehlen. Für 2026 muss ich aber ja auch wieder 500,0 Euro im Monat an Vorauszahlung leisten...d.h. die Erstattung von 25 ist dann bereits verplant...Im Ergebnis fehlen dann einmalig 6.000,00 Euro.
    3. Oder wird nach der ersten Steuererklärung bzw. dem Bescheid "erkannt" und hinterlegt, dass Ehepartner nicht arbeitet, eine Erstattung erfolgt ist und dann der Vorauszahlungsbetrag auf 0,00 Euro gesetzt (also bzgl. des "Mehr" im Vergleich zu vorher).

    Bei uns würde das wohl 600,00-800,00 Euro im Monat ausmachen....was dazu führt, dass meine Frau statt 5 Kinder zu betreuen arbeiten gehen muss. Um 800,00 Euro netto auszugleichen ist es da mit einem Minijob auch nicht mehr getan, so dass die Kinder anderweitig betreut werden müssen. Unabhängig davon, dass wir das nie wollten, kostet das dann natürlich auch wieder Geld. Um das dann auszugleichen wäre woll Vollzeitarbeit nötig...da werden uns die Kinder wohl nicht mehr viel sehen, sondern fremderzogen...

    Es gibt noch die Möglichkeit von Steuerklasse „4-4 Faktor“, da wird dann innerhalb der Steuerklasse 4 umgeschichtet dass der Abzug bei dem mit höherem Lohn anteilig höher ist als bei dem mit dem niedrigeren. So kann ich den Ausgleich der erst mit dem Steuererklärung erfolgt wieder unterjährig erfolgen.


    Ansonsten stimmt es dass die Jahressteuer bei 3-5 die gleiche ist wie bei 4-4. Es erfolgt bei Steuerklasse 3 ein niedrigerer Abzug der Lohnsteuer, die aber nur eine Vorauszahlung / Erhebungsform auf die Einkommensteuer ist.