Verstehe ich noch nicht ganz....geht ja dann um die Vorauszahlung.
So als Beispiel:
- Aktuell: Steuerklassen 3 und 5 mit Alleinverdiener in StK 3. Momentan führt Alleinverdiener monatl. die Steuern ab. Unabhängig von anderen Einnahmen/Ausgaben ergibt sich, da Partner nichts verdient, dann weder eine Erstattung- noch ein Nachzahlung.
- Wechsel 1.01.2025 in Steuerklasse 4. Alleinverdiener führt jetzt dann monatlich bspw. 500,00 Euro mehr ab als Vorauszahlung. Im Rahmen der Steuererklärung 2025 bzw. des Steuerbescheides, der ja frühestens April 2026 kommt, wird das dann erstattet. Für 2025 dann 6000,00 Euro, die ja mal eben unterm Jahr fehlen. Für 2026 muss ich aber ja auch wieder 500,0 Euro im Monat an Vorauszahlung leisten...d.h. die Erstattung von 25 ist dann bereits verplant...Im Ergebnis fehlen dann einmalig 6.000,00 Euro.
- Oder wird nach der ersten Steuererklärung bzw. dem Bescheid "erkannt" und hinterlegt, dass Ehepartner nicht arbeitet, eine Erstattung erfolgt ist und dann der Vorauszahlungsbetrag auf 0,00 Euro gesetzt (also bzgl. des "Mehr" im Vergleich zu vorher).
Bei uns würde das wohl 600,00-800,00 Euro im Monat ausmachen....was dazu führt, dass meine Frau statt 5 Kinder zu betreuen arbeiten gehen muss. Um 800,00 Euro netto auszugleichen ist es da mit einem Minijob auch nicht mehr getan, so dass die Kinder anderweitig betreut werden müssen. Unabhängig davon, dass wir das nie wollten, kostet das dann natürlich auch wieder Geld. Um das dann auszugleichen wäre woll Vollzeitarbeit nötig...da werden uns die Kinder wohl nicht mehr viel sehen, sondern fremderzogen...
Dir fehlen keine 6000€, du bekommst sie nur später. Letztlich bekommste die zusätzlich gezahlte Lohnsteuer aus 2025 quasi erst im ersten Rentenjahr zurückerstattet. Der Cashflowvektor verschiebt sich durch die Einkommensteuererstattung quasi ein Jahr nach hinten (sehr vereinfacht gesagt, da die Beträge natürlich nicht zeitstabil sind). Diese 6000€ musste quasi als Barreserve vorhalten zum Zeitpunkt der Umstellung.
Was du verlierst ist allerdings der Zeitwert des Geldes für knapp 1 Jahr. Die Cashflows fallen ja im Mittel zur Jahresmitte an und du streckst dem Finanzamt bis zur ESt-Rückzahlung (knapp 1 Jahr) das Geld vor. Also z.B. €6000*(1+[4% Zins]/2*[3/4Jahren]) = knapp €100.
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Wichtiger Punkt, um die Dimensionen gerade zu rücken. Die verschobene Rückzahlung könnte über einen Kredit überbrückt werden, so dass nicht die volle Summe, sondern eben nur der anfallende Zins tatsächlich verloren geht.
Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen definitiv sinnvoll. Einerseits gesamtgesellschaftlich wegen der demografischen Entwicklung und dem Bedarf an Rentenbeitragszahlern, andererseits auch individuell aus Gründen der Absicherung fürs Alter. 40% der Ehen werden geschieden, Unterhalt ist dann schön und gut, daraus entstehen meines Wissens aber keine Rentenpunkte - und ich wäre überrascht, wenn der Unterhalt zum Leben hinreichend ist. Von einem vorzeitigen Tod des Partners (ob geschieden oder nicht) und den dann wegbrechenden Einkommensströmen mal ganz abgesehen.
Ob die Maßnahme der Steuerklassenabschaffung geeignet ist, steht aber nochmal auf einem anderen Blatt.
Im Übrigen ist dieser Thread seit dem Ausgangspost klar RSP. Wie könnte ein Post zur SteuerPOLITIK etwas anderes sein. Verschieben wäre sinnvoll. Bergziege