Beiträge von Goliath im Thema „Steuerklassenwechsel 3-5 in 4“

    Da die Steuerklassen und weite Teile des Ehegattensplittings eben nicht an Familie, sondern nur an Ehe gekoppelt ist, hat das mit familienfreundlich erstmal nichts zu tun. Falls da aber noch ein konkreter Vorschlag kommt (und unter den koalitionären Streithammeln mehrheitsfähig werden soll), gehe ich fest davon aus, dass Familien dann anders behandelt werden als kinderlose Ehen. Vielleicht noch mit einem Sonderfall bei Pflege von Angehörigen.

    Ich bin mir nicht sicher ob da immer der Faktor Kinder so relvant ist. Die Frage ist doch eher, ob die Ehe als wirtschaftliche Einheit zu behandeln ist. Und wenn sie das nicht mehr sein soll, dann zieht das sehr wahrscheinlich ganz andere Fragestellungen nach sich. Dann muss konsequent auch an anderen Stellen immer die Einzelperson und nicht die Gemeinschaft bewertet werden.


    Daher glaube ich auch nicht daran, dass das mal eben abgeschafft wird. Im Koaltionsvertrag steht scheinbar auch nur die Ablösung von 3/5 durch 4 mit Faktor.

    Aber wenn 3/5 wirklich exakt das gleiche Ergebnis wie 4 mit Faktor bedeutet, sehe ich darin keinen größeren Sinn außer einer Menge Arbeit und Aufwand für die Ministerien und Finanzämter.

    Der Ursprungsgedanke war doch der, dass die Frauen (bzw. der geringer oder gar nicht beschäftigte Partner) dadurch animiert wird nochmal zu arbeiten oder mehr zu arbeiten. Wenn aber das 4/4 Faktor Modell zu dem gleichen Ergebnis (sogar unterjährig) wie 3/5 führt erschließt sich mir der Nutzen/Sinn nicht.

    Hier eine Frage an die Steuerexperten:


    Beim 4-4 Modell mit Faktor, kann ich dann wenn die Frau nicht arbeiten geht den Faktor selbst festlegen, dass ich 100% der Grundfreibeträge bekomme? Also im Endeffekt, dann genau das gleiche Ergebnis ist wie bei 3/5 habe wenn Ehefrau nicht arbeitet?


    So wie ich das nämlich gelesen habe, legt das Finanzamt den Faktor fest.

    Das ändert aber nichts daran, daß ich z.B. bei einem Wechsel in die IV anderthalb Jahre lang 350,- Euro monatlich mehr an Steuern zahlen müßte (Lohnsteuerausgleich in der Mitte des Folgejahres), bevor ich hoffen darf, daß ich die entsprechenden Beträge wieder zurückbekomme.

    Dafür darfst Du bei 3-5 gerne mal was nachzahlen, was Du auch rechtzeitig zur Seite legen musst.

    Definitiv nicht, ich bekomme trotz 3-5 jährlich eine Rückerstattung im niedrigen 4-stelligen Bereich.

    Falsch, Alfgard hat schon komplett recht.

    Unterjährig fehlt immer monatlich Geld, welches man bisher hatte bei 3/5 im Gegenzug zu 4/4 und die Frau nicht arbeiten geht. Monatlich würde das bei mir ca. 300 € ausmachen. Diese 300€ X 12 Monate (3.600 €) würde ich dann im Folgejahr ca. Juni/Juli bei Steuererklärungsabgabe im Januar des Folgejahres erstattet bekommen. In dem Folgejahr fehlen mir unterjährig monatlich dann wieder die 300 €, welche ich erst im Folgejahr erstattet bekomme.


    Sorry, dass ich hier etwas ins politische abdrifte, aber absolute Schwachsinnsregelung, die absolut keinen Mehrwert hat. Lediglich die traditionelle Familie wird geknechtet. Deswegen geht meine Frau nicht arbeiten, da Kindererziehung unserer Auffassung nach einen viel höheren Stellenwert hat.


    Edit: Dazu soll ja auch das Ehegattensplitting geändert/abgeschafft werden, das würde erhebliche Einbußen für Familien bedeuten, welche das tarditionelle Rollenbild erfüllen, Mann oder Frau geht arbeiten und der jeweilig andere kümmert sich um die Erziehung der Kinder.