Falsch. Das Widerrufsrecht wurde ja angepasst. Der Käufer muss die Rücksendekosten bei Widerruf selber tragen, allerdings muss darauf explizit vor dem Kauf hingewiesen werden.
Du kannst im Onlinehandel nicht einfach so das Widerrufsrecht anpassen. Dafür gibt es das Fernabsatzgesetz, eben damit nicht jeder seine eigene Suppe kocht.
Der Staat hat auf die neue EU-Richtlinie reagiert und das BGB angepasst:
"Nach dem neuen § 357 Abs. 5 BGB trägt der Verbraucher die Rücksendekosten der Waren nach dem Widerruf, wenn der Unternehmer den Verbraucher – wie bisher – nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB von dieser Pflicht unterrichtet hat. Das gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen." https://www.res-media.net/das-…dert-sich-zum-28-05-2022/