Beiträge von Biberle im Thema „Brettspiel-Pioniere 35% auf lagerndes“

    Bin zwar kein Jurist, wage mich aber trotzdem mal aus meiner Laienhöhle und gebe Folgendes zu Bedenken:

    - eine Stornierung ist in dem Zusammenhang soweit ich weiß kein rechtlicher Begriff. Auch hier handelt es sich letztendlich um einen Widerruf.

    - der Widerruf sieht grundsätzlich vor, den Vertrag zu widerrufen. Kaufe ich bei Amazon einen ganzen Warenkorb mit 12 Artikeln für 179 Euro, so gilt der Vertrag über diese 179 Euro. Ein Teilwiderruf einzelner Waren ist im Gesetzestext (bewusst) weder explizit vorgesehen noch ausgeschlossen.

    - Diesen Teilwiderruf kann man tatsächlich wirksam per AGB ausschließen.

    - hat zwar jetzt nix mit dem konkreten Fall zu tun, aber eine kommentarlose Rücksendung der Waren ist genausowenig ein wirksamer Widerruf wie eine schlichte Annahmeverweigerung des Pakets. Allerdings kann innerhalb der Widerrufsfrist diese noch 8nachträglich) erfolgen.


    Ganz so ein Selbstläufer ist ein wirksamer Widerruf also nicht. Einiges hat sich zudem mit der Überarbeitung der Vorschriften 2014 auch geändert.

    Inwieweit also die Brettspiel-Pioniere zurecht so vorgehen. lässt sich mangels aktueller Zugriffsmöglichkeit auf die AGB schwer beurteilen. Etwas seltsam wirkt ihre Praxis allerdings schon.