Gestern für einen Spielkauf einen Überweisungsbeleg über knapp 70,00 Euro ausgefüllt und zur Bank gebracht, weil vom Verkäufer nur Vorkasse bzw. Paypal als Zahlungsweisen akzeptiert werden. Weil das ziemlich lästig ist, aber beide Spiele nur dort sofort lieferbar waren, habe ich in den sauren Apfel gebissen. Natürlich bin ich inzwischen schon häufiger bei Anbietern gelandet, die Paypal regelrecht bewerben: „Einfach, sicher – Hier können Sie ihr Paypal-Konto direkt beantragen.“ Eine Sache von Sekunden also, man wird direkt weitergeleitet!
Heute habe ich mir dann die Internetseite von Paybal näher angesehen. Die Startseite schön übersichtlich, hauptsächlich liefert sie nur die Infos „einfach und sicher“. Ich habe mir dann einmal erlaubt, die AGB’s anzuklicken Besonders hübsch und einfach? empfinde ich es, wenn im umfangreichen Text auf weiteren umfangreichen Text verwiesen wird, weil unter Umständen das an sich garantiert einfache doch nicht garantiert ist bzw. eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein müssen, und andere auf gar keinen Fall erfüllt sein dürfen, und dieser Textbaustein selbstverständlich nicht losgelöst von weiteren ergänzenden Bedingungen in einem dritten Textbaustein gesehen werden kann.
Nun sind wir als Deutsche ja bereits daran gewöhnt, bei vielen Geschäften diverse Steuergesetze einschließlich Richtlinien, Durchführungsverordnungen und Fachliteratur präsent zu haben, und bei der Höhe der Bierdeckelmerz-Nebeneinkünfte liegt im übrigen der Verdacht nah, dass er in erster Linie an sich selbst gedacht hat, als er Vereinfachung reklamierte. Müssen wir uns also zukünftig zusätzlich einen Anwalt leisten? Können wir uns den hier teilen und Kosten sparen oder ist es praktischer, eine Frau zu heiraten, die Steuerberatin und Juristin ist?
Lange rede kurzer Sinn: „Wie viele Überweisungsträger kann ich noch ausfüllen und zur Bank bringen, bis ich die gleiche Zeit aufgewendet habe, die ich bräuchte, um die diversen Bestimmungen von paybal zu verstehen und mir merken zu können, damit einfach sicher auch wirklich sicher ist?"
Und was soll der Schwachsinn, dass der Verkäufer die Paypal-Vergütung nicht angeben darf. Es ist doch klar, dass wir Käufer diese zahlen müssen!