Also beim Umtausch alles wieder mitbringen, incl. der Verpackung, da die Ware ansonsten in der weiteren Händlerkette wertlos ist oder nicht reklamiert werden kann.
Das stimmt global betrachtet so nicht (copy-paste des 1. Absatzes vom u.a. Link):
Dass zum Umtausch einer Ware zwingend auch die Originalverpackung des erstandenen Produkts vorhanden sein muss, gehört wohl zu den populärsten Rechtsirrtümern unter Verbrauchern. Grund hierfür mag das Beharren vieler Händler darauf sein, Waren nur in ihrer Originalverpackung zurücknehmen zu wollen.
Mehr dazu unter - Umtausch ohne Originalverpackung (OVP) - Umtauschrecht & Händler