Auch bei anderen Produkten sehe ich das nicht so. "Originalverpackt" sollte immer "ungeöffnet" und daher vor allem auch "noch nie benutzt" sein.
Nein.
Das bedeutet nur ' In der Originalverpackung befindlich'.
Das bedeutet weder neu, noch vollständig.
Cool! Dann kann also jeder extremst runtergenudelte VHS'en, CDs, LPs, MCs, DVDs, Blurays, Video- und Computerspiele aller Arten "OVP" verkaufen, nur weil sie noch in ihren Hüllen, Boxen, Jewelcases, Amarayboxen, Schubern etc. stecken...? Das ergibt bestimmt eine Menge hochzufriedener und wohlwollender Käufer.
Wenn ich meinen Regenschirm seinen Schutzüberzug überstülpe, ist der dann also auch wieder OVP?
...Du bemerkst den Stolperstein in Deiner Definition?