Alles anzeigenAlles anzeigenIch glaube hier werden Dinge vertauscht. Eine Beschädigung der Originalverpackung kann ein Reklamationsgrund sein. Je nachdem, ob die Verpackung wesentlich für das Produkt ist. Bei vielen Brettspielen ist es so, somit ist ein Umtausch auch rechtlich ok. Aber nicht bei allen Spielen. Hier muss vermutlich oft ein Richter entscheiden, wenn der Verkäufer bockig ist und nicht reklamiert.
Aber an der falschen Annahme "OVP = neu und nicht beschädigt" ändert sich nicht. OVP heißt einfach Originalverpackung wird mit geliefert. Also wenn etwas nur(!) als OVP beworben wird in einer Auktion wäre ich sehr vorsichtig.
Bei einem Unternehmen wie Amazon oder andere Geschäfte, ist es anders. Rechtlich haben Unternehmen im Gegensatz zu Privatperson andere Gesetze zu beachten, da kann man davon aus gehen, dass es neu, vollzählig und unbeschädigt ist, außer es steht explizit, dass es beschädigt ist.
Dies ändert aber auch nichts dran, dass die Folie absolut nichts mit der Verpackung bzw. OVP zu tun hat.
Ich ärgere mich halt über die Aushöhlung des Begriffes. Oben benannter Magic Booster ist ja sogar "neu und OVP" - weil die Karten ja nicht bespielt wurden.
Die Magickarten wären aber auch nicht mehr OVP, weil sofort Fettabdrücke usw. drauf wären. Wenn ich ein Spiel öffne, die Sachen durchgucke bzw vlt. auch auspöppel, würde ich das auch immer so dazu schreiben. Ungespielt, ist halt was anderes als OVP.