Marktplatz Bedeutung OVP

  • Also beim Umtausch alles wieder mitbringen, incl. der Verpackung, da die Ware ansonsten in der weiteren Händlerkette wertlos ist oder nicht reklamiert werden kann.

    Das stimmt global betrachtet so nicht (copy-paste des 1. Absatzes vom u.a. Link):

    Dass zum Umtausch einer Ware zwingend auch die Originalverpackung des erstandenen Produkts vorhanden sein muss, gehört wohl zu den populärsten Rechtsirrtümern unter Verbrauchern. Grund hierfür mag das Beharren vieler Händler darauf sein, Waren nur in ihrer Originalverpackung zurücknehmen zu wollen.

    Mehr dazu unter - Umtausch ohne Originalverpackung (OVP) - Umtauschrecht & Händler


    Bitte senden Sie mir Ihre E-Mail doppelt, ich brauche eine fürs Archiv :/

  • LEGO als das verstanden, was es ursprünglich mal war, ein kreatives Kinderspielzeug braucht keine Kartons, die aufbewahrt werden. Inzwischen hat sich LEGO auch aufgrund der überzogenen Preisgestaltung und dem Modellbau-Charakter immer mehr zum Erwachsenen-Sammler- und Vitrinen-Ausstellungsstück verzerrt und hat leider immer weniger mit der tollen Urpsrungsidee gemeinsam. Da braucht es dann eine sorgsam aufbewahrte und möglichst ungebrauchte Originalanleitung und einen ebensolchen Karton ohne jegliche Lagerspuren, um später irgendwann Höchstpreise zu erzielen.


    Ich habe in den letzten Wochen etliche meiner einmalig aufgebauten LEGO Modelle verkauft, an die ich mich sattgesehen habe, die inzwischen out-of-print gegangen sind und dank bestens erhaltener kompletter Ausstattung mit Ersatzteilen, Anleitung und Originalkarton weitaus mehr als den ursprünglichen Kaufpreis eingebracht haben.


    Würde ich mir bei Brettspielen auch wünschen, aber die will nach dem Neuheiten-Hype niemand mehr haben. Originalkarton wird da sowieso vorausgesetzt, ohne braucht man erst gar nicht ankommen auf dem Gebrauchtmarkt. Out-of-print-Ausreisser nach oben in Nachfrage und dann auch Preis sind die absolute Ausnahme und wiegen den Wertverlust der restlichen Käufe in keinster Weise auf. Weshalb für mich ungespielte Spiele inzwischen Kapitalvernichtung sind, die ich mir trotzdem immer mal wieder leiste, wenn der Spielebauch vorschnell "ja-ja-ja" schreit und die Ephorie noch nicht mal bis zur Erstpartie reicht. Dann tröste ich mich mit der fixen Idee, dass das Spiel ganz sicher irgendwann mal doch aufm Tisch kommt und dann perfekt passt, weshalb ich es auch ganz zwingend behalten muss. Selbstbetrug kann manchmal auch schön sein.

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

    Einmal editiert, zuletzt von ravn ()

  • Inzwischen hat sich LEGO auch aufgrund der überzogenen Preisgestaltung und dem Modellbau-Charakter immer mehr zum Erwachsenen-Sammler- und Vitrinen-Ausstellungsstück verzerrt

    Verrückt! Ich habe zwischen meinem 12. Lebensjahr und dem 3. Lebensjahr meines Sohnes kein Lego im Haus gehabt (dazwischen liegen ca. 30 Jahre)

  • Würde ich mir bei Brettspielen auch wünschen, aber die will nach dem Neuheiten-Hype niemand mehr haben.

    Pass auf, was du dir wünschst! Spiele sollten Gebrauchsgegenstände sein und gespielt werden. Genauso wie Wein getrunken und Bilder angeschaut werden sollten. Wenn Dinge zu Spekulationsobjekten werden, ist es komisch. Vielleicht noch toll, wenn man es besitzt, aber nicht, wenn man es spielen will.


    Bei Kickstarter-Spielen gab es doch eine Zeitlang diese Blase. Ansonsten galt oft Vasels Law, dass es einen Reprint gibt, wenn ein Spiel gut ist.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

    2 Mal editiert, zuletzt von Fobs ()

  • Spekulationsobjekt? Ne, danke. Aber eine Wertschätzung, die sich auch im Wiederverkaufswert widerspiegelt und eben nicht gegen Null geht, wäre schon ok.

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  • Na, dann lass es ein paar zig Jahre halt möglichst perfekt und unberührt liegen. Ich wette mit dir - auf einer Auktion so um 2100, oder besser später, wird die Abtei der wandelnden Bücher den einen oder anderen stillen Bieter haben.

    Mit der Nase auf meinem smarten Device getippt.

    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das :?: entfernt werden muss

  • Ich bin erstaunt. Die Kartons der Lego-Sachen meines Sohnes wandern direkt ins Altpapier. Vor allem ist das Material nach spätestens 6 Monaten Kinderhände doch eh nicht mehr vollständig. Da ist der Karton die kleinste Sorge.

    Wobei - vor 30 Jahren hatten schon viele das Spielzeug auch als Sammelbegriff betrachtet. Also ich hatte einen Kumpel, der kaufte da Legosets und verstaute die sorgfältig. Ich fürcht, ein Nachlassverwalter wird mal seine Freude damit haben.

    Von meinem Spielzeug ist natürlich nix ovp und obwohl ich geradezu unnatürlich auf mein Spielzeug achtgab, ist alles zumindest „bespielt“ und somit nix wert.

    Ich schau da gerade zum Beispiel auf meine Krieg der Sterne Figuren von 1977. Hätte ich nur Vader nie ausgepackt! Aber *so*?


    Seit Sammler das Spielzeug in gesellschaftlicher Breite als Sammelgut für sich entdeckten, brauchten such die Hersteller nicht lang. Black Boarder und 1st Edition und ähnlicher Pseudolimitierungsunsinn zog viel Geld aus Taschen und ist heute eben auch nix wert.

    Mit der Nase auf meinem smarten Device getippt.

    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das :?: entfernt werden muss

  • Brettspiel Dude Da muss ich leider widersprechen. Die Folie ist eine Schutzvorrichtung, die nicht Bestandteil eines Spieles ist sondern als Transportmittel gewertet wird. Keiner rechnet die Umverpackung beim Versand zum Beispiel als OVP mit ein. Die Folie kann aber als Beweis dienen, dass das Spiel in OVP und vollzählig ist, aber es ist nie Bestandteil der OVP.


    Somit ist die Folie NICHT Bestandteil von OVP. OVP ist wirklich nur der Karton des Spiels, ob das Spiel Gebrauch von der OVP macht ist nicht relevant. ;)

    Würdest Du dann sagen, dass eine Beschädigung der Verpackung, die lediglich dem Schutze des Inhaltes dient, nicht zu einer Reklamation führen können sollte? Das scheinen zumindest viele Spieler sehr anders zu sehen.


    Wie stehst du zu Umverpackungen IN der Box? Wenn ein Kartenpack verschweißt war - ist das dann noch OVP, wenn die Folie entfernt wurde?


    Ist ein Magic-Booster noch "OVP", wenn ich die Karten rausnehme, mir angucke und vorsichtig wieder in die Umverpackung schiebe? Dann ist die schützende Umverpackung zwar beschädigt, aber wird mit der Auktion mitgeliefert.


    Das ist halt alles nicht so deutlich, wie es scheint. Es gibt ja auch Brettspiele (wie Discover), wo die Folie das Hineinschlinsen in die Verpackung verhindern soll - einfach, weil das, was in der Box sich befindet, überraschend sein soll (sinnfreies Produkt, m.E.).

  • Beschädigung der Packung sagt doch nichts über OVP.

    Ich hab hier Fort mit Folie und ner eingedellten Packung. Soll das jetzt kein OVP sein?

    Das wär die Frage. Wenn Du ein Spiel OVP bei Amazon bestellst und die Verpackung ist eingedellt - ist das umtauschbar oder nicht? Wenn der Karton nur dem Schutz des Inhaltes dient, dann wohl nicht.


    Umso mehr zeigt sich aber, dass "OVP" eben alles sein kann. Mit und ohne Folie, eingedellt und nicht.

  • Beschädigung der Packung sagt doch nichts über OVP.

    Ich hab hier Fort mit Folie und ner eingedellten Packung. Soll das jetzt kein OVP sein?

    Das wär die Frage. Wenn Du ein Spiel OVP bei Amazon bestellst und die Verpackung ist eingedellt - ist das umtauschbar oder nicht? Wenn der Karton nur dem Schutz des Inhaltes dient, dann wohl nicht.


    Umso mehr zeigt sich aber, dass "OVP" eben alles sein kann. Mit und ohne Folie, eingedellt und nicht.

    Es ist OVP und trotzdem beschädigt, weil OVP eben nichts über Folie um die Packung aussagt sondern den Spielinhalt.

  • Das wär die Frage. Wenn Du ein Spiel OVP bei Amazon bestellst und die Verpackung ist eingedellt - ist das umtauschbar oder nicht? Wenn der Karton nur dem Schutz des Inhaltes dient, dann wohl nicht.


    Umso mehr zeigt sich aber, dass "OVP" eben alles sein kann. Mit und ohne Folie, eingedellt und nicht.

    Es ist OVP und trotzdem beschädigt, weil OVP eben nichts über Folie um die Packung aussagt sondern den Spielinhalt.

    Ich glaube hier werden Dinge vertauscht. Eine Beschädigung der Originalverpackung kann ein Reklamationsgrund sein. Je nachdem, ob die Verpackung wesentlich für das Produkt ist. Bei vielen Brettspielen ist es so, somit ist ein Umtausch auch rechtlich ok. Aber nicht bei allen Spielen. Hier muss vermutlich oft ein Richter entscheiden, wenn der Verkäufer bockig ist und nicht reklamiert.

    Aber an der falschen Annahme "OVP = neu und nicht beschädigt" ändert sich nicht. OVP heißt einfach Originalverpackung wird mit geliefert. Also wenn etwas nur(!) als OVP beworben wird in einer Auktion wäre ich sehr vorsichtig.


    Bei einem Unternehmen wie Amazon oder andere Geschäfte, ist es anders. Rechtlich haben Unternehmen im Gegensatz zu Privatperson andere Gesetze zu beachten, da kann man davon aus gehen, dass es neu, vollzählig und unbeschädigt ist, außer es steht explizit, dass es beschädigt ist.


    Dies ändert aber auch nichts dran, dass die Folie absolut nichts mit der Verpackung bzw. OVP zu tun hat.

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  • Ich ärgere mich halt über die Aushöhlung des Begriffes. Oben benannter Magic Booster ist ja sogar "neu und OVP" - weil die Karten ja nicht bespielt wurden. :(

  • Die Magickarten wären aber auch nicht mehr OVP, weil sofort Fettabdrücke usw. drauf wären. Wenn ich ein Spiel öffne, die Sachen durchgucke bzw vlt. auch auspöppel, würde ich das auch immer so dazu schreiben. Ungespielt, ist halt was anderes als OVP.

  • Hat ja nix mit der Aufhöhlung des Begriffs zu tun. OVP was schon immer ein Begriff der fest war. Man hat vielleicht mehr reininterpretiert als es ist. Neu heißt aber 100% das es vollzählig und vielleicht nur geöffnet zum prüfen was drin ist. Da auch neu nicht 100% klar was es heißt, da es immer auf das Produkt ankommt.


    Hier eine Auskunft von einem Anwalt zu dem Thema:

    Wann ist Ware noch neu? | heise online


    Zitat:

    Voraussetzung für die Mängelgewährleistungsrechte im Kaufrecht ist, dass das Produkt nicht dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck entspricht oder aber sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Oder ihre Beschaffenheit nicht dem entspricht, was bei solchen Produkten üblich ist und auch erwartet werden kann. Einfacher ausgedrückt: Solange also die gekaufte Ware diesem Verwendungszweck entspricht und auch entsprechend verwendet werden kann, kommt es auf die Frage der geöffneten oder beschädigten Verpackung nicht an.


    Also ist die Verpackung relevant -> Mängelgrund. Sonst leider nicht.


    Meine ganz persönliche Meinung ist, das die Verpackung immer wesentlich ist aber ich bin kein Richter. Klar gibt Spiele, die die Verpackung nutzen somit ist es da klar und einfach zu argumentieren. Aber für viele Spiele ist es eine hübsche Transportbox. (sehr plakativ ich weiss)

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  • Meine ganz persönliche Meinung ist, das die Verpackung immer wesentlich ist aber ich bin kein Richter. Klar gibt Spiele, die die Verpackung nutzen somit ist es da klar und einfach zu argumentieren. Aber für viele Spiele ist es eine hübsche Transportbox. (sehr plakativ ich weiss)

    Da du meine Ausführungen vorher nicht gesehen oder ignoriert hast: Es gibt ein Rechtsurteil, das die Schachtel eines Brettspiels keine Verpackung sondern Bestandteil des Spiels ist. Deswegen ist da zB auch kein grüner Punkt oder vergleichbares drauf.

    Be seeing you,
    Matthias Nagy

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Deep Print Games oder Frosted Games wieder.

  • Meine ganz persönliche Meinung ist, das die Verpackung immer wesentlich ist aber ich bin kein Richter. Klar gibt Spiele, die die Verpackung nutzen somit ist es da klar und einfach zu argumentieren. Aber für viele Spiele ist es eine hübsche Transportbox. (sehr plakativ ich weiss)

    Da du meine Ausführungen vorher nicht gesehen oder ignoriert hast: Es gibt ein Rechtsurteil, das die Schachtel eines Brettspiels keine Verpackung sondern Bestandteil des Spiels ist. Deswegen ist da zB auch kein grüner Punkt oder vergleichbares drauf.

    Habe mir das Urteil gerade durchgelesen. Also deine Annahme OVP = Folie ist aber auch falsch. OVP ist immer noch der Karton. Die Folie ist nur der Teil, der für den gründen Punkt relevant ist. Man kann sich das wie bei Spielen mit der Hülle BluRay Hülle vorstellen. Die Hülle ist OVP aber keiner oder sehr wenige würden die Hülle wegschmeissen weil sie Bestandteil des Spieles ist. Aber eben nicht das Spiel selber. So auch bei Brettspielen. Wobei es hier noch Ausnahmen gibt wo die OVP doch Bestandteil es Spieles ist. Z.B. Bei Exit-Spielen.

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  • OVP kann in meinen Augen nicht der Karton sein, wenn der Karton Teil des Produkts ist.

    Unabhängig davon sind Ausführungen in anderen Produkt-Bereichen hier nicht zielführend, da wir hier konkret über Brettspiele reden.

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    Matthias Nagy

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  • OVP kann in meinen Augen nicht der Karton sein, wenn der Karton Teil des Produkts ist.

    Unabhängig davon sind Ausführungen in anderen Produkt-Bereichen hier nicht zielführend, da wir hier konkret über Brettspiele reden.

    darkpact Naja das Gesetz sagt aber was anderes. Das Urteil ändert daran nix. Konkret die OVP ist nicht die Folie.


    Die Folie ist eine Weg-Werf-Verpackung daher der grüne Punkt. Der Stülp-Karton, wie er offiziell heißt, ist eine Dauerverpackung und die Originalverpackung.

    Das Urteil worauf du dich beziehst dreht sich um den Grünen Punkt und ob der Stülp-Karton in das System eingezahlt werden muss oder nicht. Ob es die OVP ist, ist nicht das Thema. Das ist immer noch so wie ich es beschrieben habe.


    Und Vergleiche sind relevant meiner Meinung nach. Ja es ist ein Brettspielforum aber Vergleiche dienen zum Verständnis. Aber jeder darf seine Meinung haben.


    Hier der Link zum Urteil und Details: BGH Urteil vom 20.10.1999 - I ZR 95/97 - Eine Stülpkarton-Spieleverpackung ist kein Verpackungsmaterial im Sinne der Verpackungsvorschriften

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    Einmal editiert, zuletzt von Scaar () aus folgendem Grund: Link zum Urteil hinzugefügt

  • Daraus zitiert:

    "Eindeutig dienen zum Transport der Ware die äußere Folie (Pos. 8) sowie innenliegende Polybeutel (Pos. 3) und Folien (Pos. 4). Diese Elemente sind somit eindeutig der Verkaufsverpackung zuzuordnen."

  • Naja das Gesetz sagt aber was anderes. Das Urteil ändert daran nix.

    Ganz allgemein: Urteile geben Klarheit darüber, wie Gesetze auszulegen sind. Und dabei kann ein Urteil durchaus ein Gesetz anders interpretieren, als das Gesetz formuliert ist. Von daher gilt eben nicht immer die Formulierung eines Gesetzes.

  • Naja das Gesetz sagt aber was anderes. Das Urteil ändert daran nix.

    Ganz allgemein: Urteile geben Klarheit darüber, wie Gesetze auszulegen sind. Und dabei kann ein Urteil durchaus ein Gesetz anders interpretieren, als das Gesetz formuliert ist. Von daher gilt eben nicht immer die Formulierung eines Gesetzes.

    Bitte keine Wortklauberei. Ich wollte nur sagen, das man viel meinen kann aber die Folie ist eben keine OVP. Und das habe ich oft geschrieben.

    Und ich habe oft gesagt, das ich alle davor gewarnt habe, das man genau schauen und lieber noch mal anfragen sollte, was gemeint ist. Ich will nicht die Meinung ändern nur zur Vorsicht raten.

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  • Ich wollte nur sagen, das man viel meinen kann aber die Folie ist eben keine OVP. Und das habe ich oft geschrieben.

    Dadurch, dass du es noch öfter schreibst, wird es aber nicht automatisch zu einem Fakt. Ich habe jedenfalls bisher hier noch keinen eindeutigen Beleg für deine Behauptung gesehen.

  • Ok. Ich kürze es ab. Rein rechtlich ist es eine Mega Grauzone. Aber wichtig hier im Marktplatz heißt OVP = in Folie!

    Damit ist doch alles gesagt.

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  • Da du meine Ausführungen vorher nicht gesehen oder ignoriert hast: Es gibt ein Rechtsurteil,

    Findest du dazu noch die oben erwähnte Verlinkung?


    Ich traf zufällig eine Freundin - langjährige Richterin - als ich die auf ein mögliches Gerichtsurteil wegen einer Brettspielschachtel ansprach, musst sie mal kichern und sie war erstaunt, was das wohl für ein Brettspiel sein müsse, um nicht ein Bagatellbetrag zu sein.

    Mit der Nase auf meinem smarten Device getippt.

    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das :?: entfernt werden muss

  • Der Scaar war so lieb und hat einen Link zu dem Urteil in Beitrag 102 zu verlinken.

    Be seeing you,
    Matthias Nagy

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  • Ich traf zufällig eine Freundin - langjährige Richterin - als ich die auf ein mögliches Gerichtsurteil wegen einer Brettspielschachtel ansprach, musst sie mal kichern und sie war erstaunt, was das wohl für ein Brettspiel sein müsse, um nicht ein Bagatellbetrag zu sein.

    Ich habe mich heute ausführlich mit einem Gesetz beschäftigen müssen, welches 1980 aus Bagatellbetragsgründen abgeschafft wurde. Es war von 1919. Dummerweise wurden nicht alle Auswüchse 1980 abgeschafft, und so gibt es noch immer Auswirkungen davon gibt und inzwischen nicht mehr im Bereich der Bagatelle sind. Aber das jetzt auszuführen wäre arg Off-Topic.

    Be seeing you,
    Matthias Nagy

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  • Der Scaar war so lieb und hat einen Link zu dem Urteil in Beitrag 102 zu verlinken.

    Danke - hab jetzt BGH, Urteil vom 20. 10. 1999 – I ZR 95/97 gelesen.

    Das ist eben kein Gesetz zum Brettspiel, sondern Grundlage für eine Konkursstrittigkeit rund um den Grünen Punkt.

    Aber genug des Kaisers Bart - eh wurscht. Ich nutz den Marktplatz hier eh nicht, da brauch ich mich über dessen Hausregeln gar nicht groß aufblasen ;)

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    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das :?: entfernt werden muss

  • Mucki Jein das ist kein Gesetz das Brettspiele direkt betrifft sondern die Verpackung von Brettspielen. Und das war ein Thema hier. Aber ich denke es wurde alles gesagt und gewarnt.


    P.S. Ich finde den Marktplatz hier sehr sehr gut. Habe noch nie Probleme gehabt. Kann ich nur empfehlen. :):thumbsup:

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  • Oh, das war nicht als unknowns-Marktplatz Kritik gemeint!


    Ich veräußere die Spiele gern im Bereich der persönlichen Übergabe.

    Geht leider nicht immer.

    Aber so kann der Käufer gern nochmal ganz unmittelbar feststellen, dass es so ist, wie er es sich erhofft - UND ich brauch keine Opfer erbringen, damit der Paketgott brav bleibt. Das wird nämlich immer teurer und immer unzuverlässiger :(

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