Bist du sicher, dass du in deinem Produkt "Werbung" für die Konkurrenz dulden würdest?
Hmmm - wenn man der Abstauber des Jahres ist, könnte man über solche vertragliche Drangsalierung vielleicht hinweg sehen. Übrigens hat der Interessent mit der vorgefundenen Broschüre den Titel ja bereits gekauft. So what?
Mir geht es aber eigentlich nicht um die Praxis mit der Broschüre, sondern um die Auseinandersetzung - ist die Auszeichnung mehr Kaufentscheidung wie Kulturförderung?
Liebe Grüße
Nils (glaubt, dass das Beilegen der Broschüre sogar vorkommt. Weiß aber nichts genaues, weil er zu selten ein ausgezeichnetes Spiel kauft. Das ist ja dann oft schon längst im Bestand.)