eBay vs eBay Kleinanzeigen - was nutzt ihr lieber um Spiele zu verkaufen?

  • Und wie gesagt: wenn Hermes sagt, es sei abgeliefert, dann muss der Empfänger aktiv werden, nicht der Versender.

    Bei mir ging es um Bekleidungsstücke. Wie gesagt, mehr als die Mail von Hermes der Auslieferungbestättigung habe ich nicht erhalten. :/


    Wie ist das eigentlich? Können die wegen Corona immer noch ohne Unterschrift ausliefern? Oder haben die wegen EINER erteilten Garagenunterbringung DIESE nun pauschaliert? Ich wüßte gar nicht, wie ich das wieder untersagen kann. X/

  • Wie soll das funktionieren? Ich als Käufer habe doch gar kein Vertragverhältnis mit dem Boten?

    Wenn ich bei Dhl anrufe verweisen sie mich auf den Auftraggeber. Genau so passiert bei einem Kauf hier im Forum.

    Nein, das kann nicht sein. In diesem Fall geht es ja nicht um eine verlorene Sendung. Offiziell ist die angekommen. Da sind Versender und Versandservice erstmal raus, weil die Hände gebunden sind. Tracking best ja, dass das Paket übergeben wurde. Quasi angenommen wurde.


    Wenn das nicht der Fall sein sollte, muss sich der Empfänger melden und erklären warum das nicht stimmt.

    Boah, da bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich so in Ordnung ist. Wenn ich bei einem Händler kaufe (NICHT bei einer Prviatperson!), gehe ich davon aus, dass der dafür verantwortlich ist, dass ich das Produkt einwandfrei in Händen halten kann. Ob die Ware weggekommen ist oder das "offizielle" Tracking was anderes sagt, ist meiner Ansicht nach belanglos. Ich habe auch keinen Vertrag mit der Lieferfirma, insofern ist mir das völlig egal, falls etwas wegkommen sollte. Und wir wissen ja alle, wie kreativ Hermes und Konsorten bei der Wahl des Ablageortes sein können, auch wenn gar keine Abstellerlaubnis erteilt wurde. Soweit zur "offiziellen Übergabe".

    Fazit: Wenn ich ein Produkt nicht bekomme, melde ich es dem Händler. Alles andere ist seine Aufgabe, das zu regeln.

  • Und wie gesagt: wenn Hermes sagt, es sei abgeliefert, dann muss der Empfänger aktiv werden, nicht der Versender.

    Hast du irgendwelche Quellen, die diese Aussage belegen? Ich glaube das nämlich noch nicht.

    Das Versandrisiko trägt bei einem gewerblichen Verkauf an eine Privatperson der Gewerbetreibende. Und wenn ich dem Händler melde, dass ich das Paket nicht erhalten habe, muss der Händler das Gegenteil nachweisen.

    Das kann dazu führen, dass der Paketdienstleister sich dann irgendwann bei mir meldet und eine schriftlich (eidesstattliche?) Erklärung darüber anfordert, dass ich das Paket nicht erhalten habe. Aber der Händler ist derjenige, der den Vertrag mit dem Paketdienstleister hat, also muss er sich auch an den Paketdienstleister wenden, wenn ich als Kunde den Nichterhalt reklamiere.

  • In den besonderen Fall: es gibt einen Beleg vom Paketdienst, dass er das Paket an den Empfänger übergeben hat. Unterschriften gibt es aktuell wegen Corona ja nicht mehr.


    Also gibt es 3 Parteien:

    Wir, dir sagen „Wir haben versendet“, mit Beleg.

    Der Dienstleister, der sagt: „ist übergeben worden.“

    Und der Empfänger, der dann vielleicht sagt: „Ich hab’s nicht bekommen“.


    In diesem Fall muss der Empfänger erstmal aktiv werden, denn alles, was uns der Dienstleister sagt ist: „Guck hier, wurde am Xy an den Empfänger ausgeliefert!“. demnach muss der Empfänger einen Antrag stellen, dass das Paket nicht angekommen ist. Der Dienstleister gibt dem Versender gar keine Möglichkeit dazu - war zumindest in unserem Fall so.


    Witziger Weise kann man auch ohne alles gar keine Versicherung geltend machen. Denn offiziell gilt das Paket ja als ausgeliefert. Wäre ja sonst ein Volkssport für Verkäufer sich für Versicherung bereits ausgelieferter Pakete zurück zu holen ;)

  • Und wie gesagt: wenn Hermes sagt, es sei abgeliefert, dann muss der Empfänger aktiv werden, nicht der Versender.

    Hast du irgendwelche Quellen, die diese Aussage belegen? Ich glaube das nämlich noch nicht.

    Das Versandrisiko trägt bei einem gewerblichen Verkauf an eine Privatperson der Gewerbetreibende. Und wenn ich dem Händler melde, dass ich das Paket nicht erhalten habe, muss der Händler das Gegenteil nachweisen.

    Das kann dazu führen, dass der Paketdienstleister sich dann irgendwann bei mir meldet und eine schriftlich (eidesstattliche?) Erklärung darüber anfordert, dass ich das Paket nicht erhalten habe. Aber der Händler ist derjenige, der den Vertrag mit dem Paketdienstleister hat, also muss er sich auch an den Paketdienstleister wenden, wenn ich als Kunde den Nichterhalt reklamiere.

    Genau SO ist es bei mir gewesen als die DHL Meldung kam, mein bei Hugendubel bestelltes Anno 1800 sei in die Packstation eingeliefert worden.

    Als ich dorthin fuhr und das Fach aufmachte war dieses leer. Habe zuerst bei DHL angerufen musste aber alles mit dem Versender klären. Hugendubel brauchte dann tatsächlich eine eidesstattliche Erklärung von mir, hat mir ein neues Spiel geschickt und der Rest war mir dann egal.

    Ich denke wenn sich solche Vorgänge häufen, würde der Versender den Auslieferdienst wohl auch mal kurz zur Seite nehmen und die Umstände klären….😎

  • Hierzu muss der Dienstleister aber eine originale Unterschrift des Empfängers vorweisen! Ansonsten nicht bindend….

    Erst recht wenn keine Abstellgenehmigung erteilt wurde.

  • Vielleicht dazu ein kleines Erlebnis an der Packstation: Ich wollte ein Paket verschicken, Fach geht auf und es lag ein Paket für Sabine XY drin….(also zum Abholen für eine Privatperson).


    Hätte ich das nicht durch Zufall gesehen, so wäre mein versendetes Paket da drin und Sabine hätte es bei Abholung mitnehmen können. Also Fach zu und ein anderes Fach genommen…


    Also besser zwischendurch mal reinschauen :)

    Top 10 (jeweils ohne Reihenfolge)

  • Thygra das ist so eine Sache… Wie turbo schon schrieb kann das vorkommen. Da steht ja erstmal Aussage gegen Aussage. Dass das Paket ausgeliefert wurde ist erstmal genau so wahrscheinlich wie dass es nicht ausgeliefert wurde.


    Ich will jetzt auch gar nicht davon anfangen ob Crowdfunding gesetzlich Dasselbe in diesem Fall wäre wie ein Retailer. Das weiß ich nämlich nicht.


    Was ich dazu nur sagen kann ist, dass das theoretisch nicht möglich wäre: Stelle man sich mal vor jeder Backer würde angeben das Paket nicht erhalten zu haben.


    Ein „echter“ Kickstarter - soll heißen ein auf das Crowdfunding wirklich abgewiesenes Produkt - könnte weder jedes Teil ersetzen (weil die Menge schlicht gar nicht existiert) oder gar das Geld zurück erstatten (weil das Geld im Großteil für Produktion, Steuern und Fulfillment draufgegangen ist).


    Ich wollte aber auch gar nicht auf das rechtliche Thema hinaus. Alles was ich sagen sollte war: Wenn sich der Versender meldet (hier bewusst mal nicht Verkäufer), macht der Dienstleister erst mal gar nichts. Denn der sagt ja das Paket wäre ausgeliefert. Da bewegt sich ohne Initiative des Empfängers gar nichts.


    Wie gesagt, der Umkehrschluss wäre ja sonst, dass sich ein Versender die Versicherung für bereits ausgelieferte Ware holen könnte.

  • Und wie gesagt: wenn Hermes sagt, es sei abgeliefert, dann muss der Empfänger aktiv werden, nicht der Versender.

    Wie soll er aktiv werden?

    Er wird aktiv das er dir das meldet sonst kann er nichts tun. Er bekommt kein Duplikat seiner Unterschrift ausgestellt die bekommst nur du. Du als Auftraggeber bist der einzige der eine Nachforschung in Auftrag geben kann.

  • Und wie gesagt: wenn Hermes sagt, es sei abgeliefert, dann muss der Empfänger aktiv werden, nicht der Versender.

    Wie soll er aktiv werden?

    Er wird aktiv das er dir das meldet sonst kann er nichts tun. Er bekommt kein Duplikat seiner Unterschrift ausgestellt die bekommst nur du. Du als Auftraggeber bist der einzige der eine Nachforschung in Auftrag geben kann.

    Leider ist das nicht korrekt. Jeder Dienstleister hat mich bisher darauf verwiesen, dass der Empfänger sich melden muss, denn der hat der Dokumentation nach das Paket angenommen. Damit ist der Vertrag für den Dienstleister erfüllt. Wenn dann etwas mit der Lieferung nicht stimmt, liegt das komplette Doing beim Empfänger, zumindest in der Initiative.


    Wie soll das anders herum aussehen? Ich schicke dir etwas (Firmen mal außen vor ) und melde mich dann, das Paket sei kaputt oder weg? Natürlich sagt der Dienstleister erstmal der wolle das voll Empfänger hören. Denn der Dienstleister ist auf dem Stand, dass alles glatt gelaufen und ausgeliefert ist.


    Der Sicherheit halber nochmal: in süßen speziellen Fall ging es darum, dass Pakete ausgeliefert wurden (inkl. Dokumentation) und der Empfänger sagte er hätte nichts bekommen.

  • Ich als Empfänger bekomme gar keine Auskunft beim Botendienst der verweißt nur auf den Versender. Das ist auch egal ob dies Privat oder Gewerblich verkauft wurde.

  • liegt das komplette Doing beim Empfänger, zumindest in der Initiative.

    Dem Empfänger seine Initiative ist es das er dir als Versender meldet das er das Paket nicht bekommen hat.

  • Richtig. Und der Dienstleister sagt auf meine Mail: Interessiert mich nicht, hier steht schwarz auf weiß es sei ausgeliefert. solange er keine Beschwerde des Empfängers hat gibt es keinen Grund eine Auslieferung anzuzweifeln.

  • Richtig. Und der Dienstleister sagt auf meine Mail: Interessiert mich nicht, hier steht schwarz auf weiß es sei ausgeliefert. solange er keine Beschwerde des Empfängers hat gibt es keinen Grund eine Auslieferung anzuzweifeln.

    Richtig du schreibst dann den Empfänger an das du von ihm eine unterschriebene Erklärung brauchst (gibt Vordrucke dafür) die aber du als Versender dann übermitteln musst weiter an den Transportdienstleister.

    Bei Länderübergreifenden Versand wäre es auch gar nicht anders möglich. Wie soll ich der Argentinischen Post erklären um was es geht wenn ich der Sprache nicht fähig bin.

  • Was ist zu tun, wenn ein Paket beschädigt beim Empfänger ankommt? - DPD Österreich
    Es geht hier zwar um Beschädigung aber im 2 Absatz erklären sie das warum und das trifft eben auch bei einem Verschwinden zu
    Ich bin mir sicher das dies bei allen anderen Transportdienstleister auch so ist

  • Ich will jetzt auch gar nicht davon anfangen ob Crowdfunding gesetzlich Dasselbe in diesem Fall wäre wie ein Retailer. Das weiß ich nämlich nicht.

    Klar ist das in diesem Fall dasselbe, ein Gewerbetreibender verschickt etwas mit Dienstleister an Privatkunden.

    Ein „echter“ Kickstarter - soll heißen ein auf das Crowdfunding wirklich abgewiesenes Produkt - könnte weder jedes Teil ersetzen (weil die Menge schlicht gar nicht existiert) oder gar das Geld zurück erstatten (weil das Geld im Großteil für Produktion, Steuern und Fulfillment draufgegangen ist).

    Das ist aber nicht das Problem des Backers, sondern das Problem des Verlags.

    Ich wollte aber auch gar nicht auf das rechtliche Thema hinaus. Alles was ich sagen sollte war: Wenn sich der Versender meldet (hier bewusst mal nicht Verkäufer), macht der Dienstleister erst mal gar nichts. Denn der sagt ja das Paket wäre ausgeliefert. Da bewegt sich ohne Initiative des Empfängers gar nichts.


    Wie gesagt, der Umkehrschluss wäre ja sonst, dass sich ein Versender die Versicherung für bereits ausgelieferte Ware holen könnte.

    Das ist einfach falsch, das kann er nicht. Auch dann würde der Dienstleister sich erst mal eine schriftliche Erklärung des Empfängers holen, dass dieser das Paket nicht empfangen hat. Vorher gibt er dem Versender kein Geld.

    Es war ein Erfahrungsbericht.

    Das mag sein, aber dann hat Hermes (oder wer auch immer) das sehr merkwürdig abgewickelt. Fakt ist, als Empfänger hat man keinen Vertrag mit dem Dienstleister (sofern man keine Abstellgenehmigung erteilt hat), und ohne einen solchen Vertrag kann man als Empfänger (der ja quasi am Vertrag unbeteiligt ist) auch nichts beim Dienstleister reklamieren.

  • Bei mir kam jüngst ein Paket von Milan nicht an, war aber laut DHL zugestellt worden.
    Ich habe daraufhin Milan informiert, die haben DHL informiert, die sich bei mir gemeldet haben, weil ich - ich weiß grade nicht mehr, wie das hieß - irgendeinen Wisch ausfüllen musste, dass das Paket nicht zugestellt worden ist.
    DHL hat daraufhin ermittelt, konnte das Paket aber auch nicht auffinden, hat Milan den betrag erstattet, die mir das Paket nochmal geschickt haben.

    Das läuft tatsächlich über den Kunden - und das ist der Versender.

  • Das ist einfach falsch, das kann er nicht.

    Das mag sein, aber dann hat Hermes (oder wer auch immer) das sehr merkwürdig abgewickelt.

    ;)


    Wir lassen das mal. Ich denke ihr habt verstanden, worauf ich hinaus wollte, Gesetze hin oder her. "Darf nicht" und "kann nicht" widersprechen einem "Macht aber trotzdem" nicht wirklich.


    Aber eigentlich ging es hier ja eher um die Plattformen.

  • Wir lassen das mal. Ich denke ihr habt verstanden, worauf ich hinaus wollte, Gesetze hin oder her. "Darf nicht" und "kann nicht" widersprechen einem "Macht aber trotzdem" nicht wirklich.

    Weißt doch, alles was "nur" erlebt wurde und nicht irgendwie offiziell belegbar ist, ist falsch. 8o8o

    geekeriki.tv

    YouTube.com/geekeriki

  • kann man als Empfänger (der ja quasi am Vertrag unbeteiligt ist) auch nichts beim Dienstleister reklamieren.

    Bei mir ging das letztens sogar so weit, dass mir bei der Entgegennahme der Lieferung die Dokumentation der Beschädigung der Verpackung vom Zusteller verwehrt wurde. Ich hatte ein größeres Werkzeug bestellt und der Karton wies Beschädigungen (Löcher) auf. Ich wollte, dass das mit dem Empfang dokumentiert/fotografiert wird (DHL kann das). Der Zusteller sagte NÖ. geht nicht. Ist nicht vorgesehen - Ich hätte nur die Wahl die Lieferung anzunehmen oder sie zu verweigern.
    Ich brauchte das Werkzeug und knirschte mit den Zähnen.

  • Witzig, Käuferschutz ist für mich ein Nogo - ich habe keine Lust, dass "korrpupte" Käufer später die Ware haben und dann via Paypal noch problemlos das Geld zurückholen können

    Genau das ist mir inzwischen zweimal passiert, darum werde ich als Verkäufer garantiert kein Paypal mehr anbieten. Lieber behalte ich den Artikel...

    Ich sehe immer noch nicht wie das zum Problem führen soll. Ich habe einen Versandnachweis, das Geld habe ich von PayPal bereits auf mein Konto überweisen lassen.


    Wie will PayPal eigenmächtig an das Geld kommen, wenn der Käufer (zurecht oder in betrügerischer Absicht) behauptet die Ware sei beschädigt? Mein PayPal Konto ist immer auf 0, da müssten die schon per Einzug an mein Bankkonto.

  • Wie will PayPal eigenmächtig an das Geld kommen, wenn der Käufer (zurecht oder in betrügerischer Absicht) behauptet die Ware sei beschädigt? Mein PayPal Konto ist immer auf 0, da müssten die schon per Einzug an mein Bankkonto.

    Dann geht dein Paypalkonto ins negative und wenn du es nicht innerhalb von 90Tagen ausgleichst wird es eingeschränkt. Sprich du kannst damit nichts mehr bezahlen.

  • Genau das ist mir inzwischen zweimal passiert, darum werde ich als Verkäufer garantiert kein Paypal mehr anbieten. Lieber behalte ich den Artikel...

    Ich sehe immer noch nicht wie das zum Problem führen soll. Ich habe einen Versandnachweis, das Geld habe ich von PayPal bereits auf mein Konto überweisen lassen.


    Wie will PayPal eigenmächtig an das Geld kommen, wenn der Käufer (zurecht oder in betrügerischer Absicht) behauptet die Ware sei beschädigt? Mein PayPal Konto ist immer auf 0, da müssten die schon per Einzug an mein Bankkonto.

    Und du bist dir sicher, dass Paypal keine Einzugsermächtigung von dir hat? Wenn ich mit Paypal bezahle, wird das automatisch vom Konto eingezogen.

  • Um nochmal auf das Thema des Threads zurückzukommen:

    ebay ist geschmeidiger in der Abwicklung, hat dafür aber eine ziemlich hohe Provision, was dann zu hohen Preisen führt und entsprechend zu weniger Verkäufen.

    ebay Kleinanzeigen ist provisionsfrei, aber dafür gibt's dauernd nervige Preisdebatten (geht es nicht noch einen Euro günstiger? usw.) zT ohne Ergebnis.

    Ich stelle meine Sachen meist bei beiden Plattformen ein und schaue dann, wo ein Verkauf zustande kommt.

  • Ich sehe immer noch nicht wie das zum Problem führen soll. Ich habe einen Versandnachweis, das Geld habe ich von PayPal bereits auf mein Konto überweisen lassen.


    Wie will PayPal eigenmächtig an das Geld kommen, wenn der Käufer (zurecht oder in betrügerischer Absicht) behauptet die Ware sei beschädigt? Mein PayPal Konto ist immer auf 0, da müssten die schon per Einzug an mein Bankkonto.

    Und du bist dir sicher, dass Paypal keine Einzugsermächtigung von dir hat? Wenn ich mit Paypal bezahle, wird das automatisch vom Konto eingezogen.

    Selbst wenn, einfach zurück buchen lassen.


    Ich würde gerne sehen mit welcher Begründung, Paypal rechtswirksam an der Stelle an mein Konto gehen dürfte.

  • Und du bist dir sicher, dass Paypal keine Einzugsermächtigung von dir hat? Wenn ich mit Paypal bezahle, wird das automatisch vom Konto eingezogen.

    Selbst wenn, einfach zurück buchen lassen.


    Ich würde gerne sehen mit welcher Begründung, Paypal rechtswirksam an der Stelle an mein Konto gehen dürfte.

    Russisch Inkasso? :triniti:

  • airsonist

    Keine Ahnung, ob das möglich und rechtswirksam ist (wahrscheinlich steht da irgendwas in den AGB, die man akzeptiert hat).


    Aber unabhängig davon, ob du das Geld zurückbekommen oder nicht, wird Paypal ja in einem solchen Fall dein Konto sperren, würde ich vermuten.


    Und das will man ja auch nicht als Endergebnis haben. Ganz abgesehen von dem ganzen Aufwand, den so was mit sich bringt.

  • sg181 da bin ich bei dir. Ich persönlich hatte nur noch nie Probleme als Vekäufer auf Kleinanzeigen. Von daher halte ich das Szenario da schon sehr weit hergeholt, sofern man nicht komplett unbedacht Dinge unversichert und ins Ausland verschickt.


    Hängt aber auch sicher von den Produkten ab, die man verkauft.

  • Ich würde gerne sehen mit welcher Begründung, Paypal rechtswirksam an der Stelle an mein Konto gehen dürfte.

    Die Begründung findest du in den AGB, denen du bei Eröffnung deines Kontos zugestimmt hast.

  • airsonist

    Ich selbst hatte auch noch nie ein echtes eBay Kleinanzeigen-Problem.


    Einmal ist ein Käufer auf mich zubekommen und hat mir gesagt, dass in einer DVD-Box mit 3 DVDs eine DVD fehlen würde und hat mir zum Beweis ein Photo geschickt.


    Ich habe es in dem Fall für eher unwahrscheinlich gehalten, dass ich eine DVD nicht in die Box getan, sondern weggeschmissen habe und habe schon gedacht, dass es recht einfach wäre, sich so sein Geld zurück zu holen.


    Da ich nichts beweisen konnte und keine Lust auf Ärger hatte, hab ich ein Rückerstattung des Kaufpreises angeboten, was der Käufer dann merkwürdigerweise auch nicht wollte.


    Auch zwei Bekannte von uns hatten Ärger mit angeblich falschen/defekten Artikeln und die hatten das ganze Programm inklusive zeitweise gesperrtem PayPal-Konto.


    Es kommt also durchaus vor, auch wenn ich glaube, dass der Großteil auf Kleinanzeigen ehrlich ist.

  • Ich würde gerne sehen mit welcher Begründung, Paypal rechtswirksam an der Stelle an mein Konto gehen dürfte.

    Die Begründung findest du in den AGB, denen du bei Eröffnung deines Kontos zugestimmt hast.

    Ob das an der Stelle wasserdicht und vor Gericht bestand hat, wage ich mal zu bezweifeln. Wenn PayPal nach eigenem Ermessen entscheidet dem Käufer das Geld zurück zu schicken (bei vorhandenem Versandnachweis) sehe ich hier schon Potential das anzufechten.

  • Da ich nichts beweisen konnte und keine Lust auf Ärger hatte, hab ich ein Rückerstattung des Kaufpreises angeboten, was der Käufer dann merkwürdigerweise auch nicht wollte.

    Vielleicht hatte der Käufer inzwischen festgestellt, dass doch jemand anders aus seinem Haushalt kurzfristig 1 DVD entnommen hatte, und dann hatte er nicht genug Rückgrat, um das dir gegenüber zuzugeben ...

    Ob das an der Stelle wasserdicht und vor Gericht bestand hat, wage ich mal zu bezweifeln. Wenn PayPal nach eigenem Ermessen entscheidet dem Käufer das Geld zurück zu schicken (bei vorhandenem Versandnachweis) sehe ich hier schon Potential das anzufechten.

    Man kann natürlich immer anzweifeln, ob irgendwelche AGB Bestand haben, klar. Aber generell hast du das Käuferschutzprogramm bei deiner Kontoanmeldung akzeptiert.

  • ebay ist geschmeidiger in der Abwicklung, hat dafür aber eine ziemlich hohe Provision, was dann zu hohen Preisen führt und entsprechend zu weniger Verkäufen.

    Sehe ich nicht so. Die Provision sind 10%, ich erreiche viel mehr Menschen... ich würde meinen, man erzielt hier bessere Preise mit weniger Stress. Auch bei amazon kann man super verkaufen und noch bessere Preise erzielen, obwohl die Provision dort wirklich extrem ist.

  • ebay ist geschmeidiger in der Abwicklung, hat dafür aber eine ziemlich hohe Provision, was dann zu hohen Preisen führt und entsprechend zu weniger Verkäufen.

    Sehe ich nicht so. Die Provision sind 10%, ich erreiche viel mehr Menschen... ich würde meinen, man erzielt hier bessere Preise mit weniger Stress. Auch bei amazon kann man super verkaufen und noch bessere Preise erzielen, obwohl die Provision dort wirklich extrem ist.

    Die 10% Provision sind reines Marketing von ebay, Praxisbeispiel:


    Spiel verkauft für 15 EUR bei ebay, Versandkosten: 5,99 EUR

    ebay berechnet als Provision: 2,66 EUR


    Bedeutet: 2,66 EUR / 15 EUR -> 17,7% Provision (brutto)

    Denn zu den 10% (die zudem auf die Summe inkl. Versand gerechnet wird!) kommt noch der feste Provisionssatz plus die MWst oben drauf.


    Dass ebay (und Amazon) eine sehr hohe Reichweite haben und entsprechend auch ein paar Verkäufe bei herumkommen: keine Frage.

    Nur stelle ich für mich fest, dass in 20 Jahren ebay Verkäufen die Plattform eher unattraktiver geworden ist.


    Gruß Tom

  • Bei ebay habe ich selbst bislang kaum was gekauft. Ich wundere mich immer, was da teilweise für Preise erzielt werden. Teils teurer als wenn man sich das Spiel einfach neu kauft oder halt nur 2€ günstiger. Da lasse ich gerne anderen den Spaß am Bieten und kaufe einfach neu ^^

    Es gibt ja auch Händler, die auf ebay verkaufen, z.B. Spielgilde. Wenn du da die Preise im Shop mit denen bei ebay vergleichst, stellst du fest, dass die Preise bei ebay eben um die Verkaufsprovision für ebay entsprechend erhöht sind (was ja auch logisch ist).

    Wenn du nicht so tief im Thema bist, schaust du ggf. nur bei Amazon und ebay und das wars dann.

  • Ob das an der Stelle wasserdicht und vor Gericht bestand hat, wage ich mal zu bezweifeln.

    Stelle mir die Klage gegen Paypal schwierig vor. Du müsstest ja konkret gegen den Käuferschutz allgemein klagen. Kann man wirklich glaubhaft darlegen, dass man bei Verwendung von Paypal diesen nicht kannte oder dessen Umfang. Paypal würde auch alles daran setzen, dass dieser nicht fällt.


    Der Käuferschutz dreht vom Prinzip her nur die Klagelast vom Käufer zum Verkäufer um. Du hast immer noch die Möglichkeit den Käufer auf Zahlung zu verklagen (Normalerweise müsste der Käufer auf Lieferung/Vertragserfüllung klagen). Der Käufer ist ja auch zum Rückversand verpflichtet. Ich weiß nicht wie Paypal reagiert wenn dieser nicht erfolgt.



  • Ob das an der Stelle wasserdicht und vor Gericht bestand hat, wage ich mal zu bezweifeln.

    Stelle mir die Klage gegen Paypal schwierig vor. Du müsstest ja konkret gegen den Käuferschutz allgemein klagen. Kann man wirklich glaubhaft darlegen, dass man bei Verwendung von Paypal diesen nicht kannte oder dessen Umfang. Paypal würde auch alles daran setzen, dass dieser nicht fällt.


    Der Käuferschutz dreht vom Prinzip her nur die Klagelast vom Käufer zum Verkäufer um. Du hast immer noch die Möglichkeit den Käufer auf Zahlung zu verklagen (Normalerweise müsste der Käufer auf Lieferung/Vertragserfüllung klagen). Der Käufer ist ja auch zum Rückversand verpflichtet. Ich weiß nicht wie Paypal reagiert wenn dieser nicht erfolgt.

    Klageweg wäre ja aus meiner Sicht andersrum. Paypal will mein Geld einziehen oder lässt den Account im Minus und blockt den Account. Sprich Sie müssten mich auf Einhaltung der AGB verklagen und darlegen, warum Sie gemäß Ihrer Käuferschutzregelung das Geld von mir wollen. So einfach stelle ich mir die Argumentation da nicht vor. Wie gesagt ich rede nicht von einem fehlendem Versandnachweis, sondern einer mutmaßlichen Behauptung des Käufers, der Paypal folgt.