Beiträge von Puma im Thema „eBay vs eBay Kleinanzeigen - was nutzt ihr lieber um Spiele zu verkaufen?“

    Soweit sich zudem Marcel P. auf eine BGH-Entscheidung zu berufen scheint (meint er BGH -VIII ZR 83/16- vom 22.11.2017 ?), hilft das wenig. Diese Entscheidung ist juristisch komplex, Laien schwer zu erklären, greift den PayPal-Käuferschutz als solchen auch gar nicht an, betrifft vielmehr die Frage, ob und warum ein Verkäufer nach ihm nachteiliger Käuferschutz-Entscheidung von PayPal den Kaufpreisanspruch gegenüber dem Käufer gerichtlich geltend machen kann.

    Was ich ja auch schrieb. :sleeping: Offenbar magst du es doch noch nicht ganz gut sein lassen? :/ Der BGH hat den Käuferschutz so nicht für rechtsunwirksam erklärt, das stimmt (das musste er auch nicht, wenn die Kernaussage eigentlich ist, dass der Rechtsweg beiden Parteien unabhängig von Paypal offensteht); er hat sich aber sehr wohl zu einer Einschätzung am Rande hinreißen lassen, in dem er die aktuelle Regelung von Paypal als eine für die eine Kaufvertragspartei (gemeint ist der Käufer) durch Ausschluss oder Einschränkung gesetzlicher und vertraglicher Rechte unangemessen begünstigend eingestuft hat (vgl. Rn. 35 der Entscheidungsgründe).

    Wenn man sich schon im Grundsatz nicht einig zu sein scheint [...] wird das schwierig.

    Das stimme ich dir natürlich zu. Wobei ich einen solchen Diskurs dennoch sehr spannend finden würde! Dann aber definitiv nicht hier im Brettspielforum. Eigentlich generell nicht in Internetforen. :saint:

    Das Verkäuferpaypalkonto wird eingefroren bzw. mit dem Betrag belastet

    Man kann sich aus der Situation winden, in dem man den entsprechenden Betrag aufs Paypalkonto schickt und dieses ausgleicht (hab ich damals bei den 350 € auch gemacht, weil ich keinen Monat ohne Paypal klar kam :D). P.S.: Bei mir war es damals ein internationaler Verkauf, da war dann nach 30 Tagen das Geld übrigens weg. Noch einen Monat später war es dann wieder da, von eBay geschickt (nicht vom Käufer, der hatte am Ende das Gerät für lau).

    Ernst Juergen Ridder: Ich hatte meine Meinung zu dem Thema bereits vorher, weil ich mich damit beschäftigen musste im Zuge meiner Tätigkeit (und fühlte mich dann lediglich bestätigt :|, schließlich sind die Argumente objektiv vorhanden). Ich war tatsächlich sehr überrascht, die Ansicht eines erfahrenen Juristen zu lesen, der den Paypalkäuferschutz in seiner jetzigen Form im Verhältnis Verbraucher zu Verbraucher doch positiv sieht. Deinem Wunsch respektive Vorschlag, hier keine weitere juristischen Diskussionen zu führen, füge ich mich natürlich gern. ;)

    Nur Paypal nutze ich dort gar nicht, da für mich als Privatverkäufer der Käuferschutz einfach zu stark und der Verkäuferschutz zu gering ist. Ich hab jedenfalls keine Lust darauf, dass sich jemand nach Lieferung seine Kohle zurückholt und ich mich damit auseinandersetzen muss.

    Das sehe ich, bin halt Jurist, komplett anders.


    Wenn schon der Käufer entgegen dem gesetzlichen Leitbild beim Kaufvertrag vorleisten muss, ist gerade er es, der des besonderen Schutzes bedarf.

    Der Verweis auf den Juristen suggiert irgendwie, es würden alle Juristen so sehen. ;) Obwohl ich "halt" auch Jurist bin, sehe ich es ganz entgegengesetzt zu dir. Was Paypal und eBay da jenseits vom BGB treiben und wie dabei der private Verkäufer unangemessen benachteiligt wird, geht eigentlich über keine Kuhhaut mehr. Das sieht der BGH ja glücklicherweise ähnlich (wobei er es ja vorerst bei der Klarstellung belassen hat, dass private Verkäufer unabhängig vom Paypalstreitverfahren auf Zahlung des Kaufpreises allein nach BGB klagen kann). Mir ist das Ganze auch schon passiert: ich habe ein fast neues Gerät (von mir lediglich begutachtet) verkauft im Wert von 350 €, der Käufer schreibt bei eBay irgendwelchen Unsinn (eine Plastenoppe würde fehlen) und zack hat er Gerät und Geld. Das ist dann defintitv meilenwert entfernt vom "gesetzlichen Leitbild" - entweder darf ich nachbessern (die Option bekomme ich gar nicht, obwohl es das primäre Nacherfüllungsrecht ist) oder beim Rücktritt bekomme ich die Kaufsache zurück (die Frage, ob ein Rücktritt überhaupt möglich ist bei einem so unerheblichen Mangel wird völlig ignoriert). Hier stehe ich mit leeren Händen da. Es war dann ein wochenlanger Kampf, der Nerven und Zeit gekostet hat, einfach nur, weil Paypal diese Abwicklung mit einem einzigen Klick ermöglicht, bei dem der Käufer sonst den Rechtsweg bestreiten müsste...

    Will sagen: eBay mit Paypal nur noch sehr ungern, eBay generell mittlerweile nur noch als Notlösung wenn Foren, FB und BGG nicht funktionieren.