Beiträge von Ernst Juergen Ridder im Thema „eBay vs eBay Kleinanzeigen - was nutzt ihr lieber um Spiele zu verkaufen?“

    Wenn man sich schon im Grundsatz nicht einig zu sein scheint [...] wird das schwierig.

    Das stimme ich dir natürlich zu. Wobei ich einen solchen Diskurs dennoch sehr spannend finden würde! Dann aber definitiv nicht hier im Brettspielforum. Eigentlich generell nicht in Internetforen. :saint:

    Dem stimme ich wiederum zu.


    Sonst müsste man hier im Zuge der streitigen Darlegungen am Ende womöglich auch darüber diskutieren, was denn wirklich in der Randnummer 35 der BGH-Entscheidung steht. Du siehst, wir stimmen in der Sache nicht einmal da überein.


    Das auszudiskutieren, fände ich etwa im Rahmen der rechtlichen Diskussion in einer geheimen Beratung eines Richterkollegiums oder auch an anderer Stelle in einer Diskussion unter Juristen geradezu unfassbar spannend. Hier hat es nichts zu suchen, das geht denn doch recht klar über das, was für Laien Sinn macht, hinaus.

    Zum Thema "juristische Fachdiskussion" (oder sinngemäß auch jede andere Art von Fachdiskussion): Solange das noch halbwegs allgemeinverständlich und themenbezogen bleibt, hätte ich überhaupt kein Problem damit. Idealerweise lernt der interessierte Leser ohne juristische Vorbildung noch etwas dazu. Was zu sehr abschweifen sollte, wird von der Gemeinschaft und/oder den Mods schon eingefangen werden. Also einfach immer im Hinterkopf behalten, dass auch viele Nicht-Juristen mitlesen, dann passt das schon.

    (PS: Das ist meine Meinung als normales Unknowns-Mitglied.)

    Das wird nichts bringen, weil das dann auszuufern droht und letztlich in einen Bereich führt, in den juristische Laien vermutlich nicht mehr folgen können.


    Wenn man sich schon im Grundsatz nicht einig zu sein scheint, dass der entgegen dem gesetzlichen Leitbild beim Kaufvertrag (Hauptleistungsverpflichtungen -das sind hier Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes auf der einen und Zahlung des Kaufpreises auf der anderen Seite- werden Zug um Zug erfüllt) zur Vorleistung verpflichtete Käufer eines besonderen Schutzes eher bedarf, weil er nämlich seine Leistung (Zahlung) schon erbracht hat, der Verkäufer jedoch noch gar nichts geleistet hat -nichts Anderes habe ich in verkürzter Form in meinem ersten "juristischen Einwurf" gesagt-, wird das schwierig.


    Soweit sich zudem Puma auf eine BGH-Entscheidung zu berufen scheint (meint er BGH -VIII ZR 83/16- vom 22.11.2017 ?), hilft das wenig. Diese Entscheidung ist juristisch komplex, Laien schwer zu erklären, greift den PayPal-Käuferschutz als solchen auch gar nicht an, betrifft vielmehr die Frage, ob und warum ein Verkäufer nach ihm nachteiliger Käuferschutz-Entscheidung von PayPal den Kaufpreisanspruch gegenüber dem Käufer gerichtlich geltend machen kann.

    Das sehe ich, bin halt Jurist, komplett anders.


    Wenn schon der Käufer entgegen dem gesetzlichen Leitbild beim Kaufvertrag vorleisten muss, ist gerade er es, der des besonderen Schutzes bedarf.

    prinzipiell ist deine Aussage richtig, aber in diesem Kontext doch unpassend. Ich gehe davon aus, auch aus eigener Erfahrung, dass jaws ein seriöser Verkäufer ist. Gerade im Falle eines Privatverkazfs bietet der Käuferschutz doch schon erhebliche Missbrauchsoptionen für den Käufer.

    Juristische "Einwürfe" haben mit konkreten Personen nicht unmittelbar zu tun. "Unpassend" halte ich in diesem Zusammenhang für genau das: unpassend.

    Nur Paypal nutze ich dort gar nicht, da für mich als Privatverkäufer der Käuferschutz einfach zu stark und der Verkäuferschutz zu gering ist. Ich hab jedenfalls keine Lust darauf, dass sich jemand nach Lieferung seine Kohle zurückholt und ich mich damit auseinandersetzen muss.

    Das sehe ich, bin halt Jurist, komplett anders.


    Wenn schon der Käufer entgegen dem gesetzlichen Leitbild beim Kaufvertrag vorleisten muss, ist gerade er es, der des besonderen Schutzes bedarf.

    Ich nutze normalerweise weder eBay noch die eBay Kleinanzeigen.


    Wenn ich meinen Bestand mal wieder verkleinern will/muss, mache ich das über ein Spieleantiquariat in Köln. Das bringt mir persönlich zwar weniger Geld, der Laden will ja auch verdienen, dafür kümmert der sich aber ums Entstauben, auf Vollständigkeit prüfen usw.. Der Laden federt auch etwaige Beschwerden von Käufern ab (wir Spieler können da ja so pinselig sein), damit habe ich nichts zu tun. Ich muss auch nicht Listen und Versand verwalten.


    Ein einziges Mal habe ich das selbst gemacht, als ich vor wohl 20 Jahren rund 100 Spiele gleichzeitig über eBay angeboten habe. Das alles sauber zu regeln, war schlicht der Horror, ich bin schließlich weder Kaufmann noch Logistiker. Das tue ich mir nicht noch einmal an. Ein einzelnes Spiel mal zu kaufen/verkaufen geht ja noch an, das kann ich dann auch hier machen. Für Schnäppchenpreise bin ich allerdings nicht zu haben, will sagen, ich bin bereit zu zahlen, was mir persönlich der jeweilige Kaufgegenstand wert ist, aber nicht mehr; umgekehrt möchte ich auch bekommen, was ich für angemessen halte, nicht weniger.