Brettspiel-Pioniere 35% auf lagerndes

  • Klar ist es falsch.

    Aber: Wer bei uns in Deutschland auch nur einmal irgendetwas rechtlich durchsetzen wollte weiß denke ich wie das läuft. Viel Geduld (Jahre...) mitbringen, ja keine Formfehler begehen und sich dann im Standard-Amtsgericht erstmal belehren lassen wieso man hier überhaupt auf die Idee kommt aufzukreuzen. Natürlich kann man das alles machen, vor allem mit Rechtschutzversicherung. Am Ende gehts immer noch um 5€. Früher hätte mich das auch aufgeregt.

    Jetzt? Bin ich älter... :D


    Und rede lieber mit den Leuten. Wenn es nicht klappt spiele ich lieber ein Spiel als mich zu ärgern.

    Einmal editiert, zuletzt von Andojar ()

  • Klar ist es falsch.

    Aber: Wer bei uns in Deutschland auch nur einmal irgendetwas rechtlich durchsetzen wollte weiß denke ich wie das läuft. Viel Geduld (Jahre...) mitbringen, ja keine Formfehler begehen und sich dann im Standard-Amtsgericht erstmal belehren lassen wieso man hier überhaupt auf die Idee kommt aufzukreuzen. Natürlich kann man das alles machen, vor allem mit Rechtschutzversicherung. Am Ende gehts immer noch um 5€. Früher hätte mich das auch aufgeregt.

    Jetzt? Bin ich älter... :D


    Und rede lieber mit den Leuten. Wenn es nicht klappt spiele ich lieber ein Spiel als mich zu ärgern.

    Ich würd vermutlich einfach mein Geld zurückbuchen lassen, den korrekten restbetrag überweisen und dann mal schauen was passiert. Rechtlich dürften die das ja nicht einklagen können, so dreht man die Situation einfach um

  • Ist das dann nicht schon irgendwie was, was man kritisieren sollte?

    Sehe ich tatsächlich ein Stück weit anders, aber eher aus dem moralischen als dem rechtlichen Gedanken. Ist für mich vergleichbar mit dem Debatte um das Umtauschrecht bei der Wundertüte. Ich weiß doch dann als Verbraucher, worauf ich mich einlassen. Niemand (außer dem inneren Geiz-ist-Geil-Hund) zwingt dich, da zu bestellen, wenn du deren Vorgaben rechtlich dubios sind. Schwierig finde ich dann eher, da in dem Wissen zu bestellen; so nach dem Motto „der wird schon sehen, wer hier Recht hat“.


    Das ist aber meine persönliche Haltung zu dem Thema. Knallhart rein rechtlich gesprochen, hast du völlig recht. Wenn die Reaktion darauf aber ist, dass solche Rabattaktionen dann lieber ausbleiben, kannst du dir davon aber auch nicht kaufen - vor allem nicht vergünstigt.

  • Ungerechtigkeiten akkumulieren sich.

    Und warum reden wir darüber?

    Dieser Thread hat sich von dem Schnäppchen Thread zu einem Brettspiel Pioniere Thread gewandelt. Viele Berichten hier von guten Erfahrungen, loben den Laden, Berichten von Erfahrungen. Da gehört auch so etwas negatives rein.

    Und klar, das ist jetzt keine Sache, die vor Gericht landen wird. Aber durch diese Community steht man auch nicht allein da. Es ist schon besser, als verbissen ein Spiel zu spielen, damit sich der Frust legt.

    Sollten die Pioniere hier mal reinschauen: vielleicht ist es eine gute Sache, sich vor so vielen Brettspielfans als kulant zu outen. ;)

  • Ist das dann nicht schon irgendwie was, was man kritisieren sollte?

    Sehe ich tatsächlich ein Stück weit anders, aber eher aus dem moralischen als dem rechtlichen Gedanken. Ist für mich vergleichbar mit dem Debatte um das Umtauschrecht bei der Wundertüte. Ich weiß doch dann als Verbraucher, worauf ich mich einlassen. Niemand (außer dem inneren Geiz-ist-Geil-Hund) zwingt dich, da zu bestellen, wenn du deren Vorgaben rechtlich dubios sind. Schwierig finde ich dann eher, da in dem Wissen zu bestellen; so nach dem Motto „der wird schon sehen, wer hier Recht hat“.


    Das ist aber meine persönliche Haltung zu dem Thema. Knallhart rein rechtlich gesprochen, hast du völlig recht. Wenn die Reaktion darauf aber ist, dass solche Rabattaktionen dann lieber ausbleiben, kannst du dir davon aber auch nicht kaufen - vor allem nicht vergünstigt.

    Naja das wissen hab ich aber nur, wenn ich die die AGB schaue. Wenn ich da was bestelle und wie bei jedem anderen Shop vll was stornieren werde, werde ich davon überrascht. Und jetzt sag nicht, man soll halt vorher immer die AGB lesen. Macht doch keiner


    Warum sollten Rabattaktionen dann ausbleiben? Diese Rabataktion hat doch 0,0 damit zu tun. Moralisch finde ich es eher verwerflich von Händler, trotz den Wissens, dass es rechtlich falsch ist, dennoch zu versuchen sowas durchzusetzen. Damit werden die Kunden im Prinzip mit voller Absicht verarxxx. Das ist für mein empfinden wirklich ein moralisches Problem dann, aber nichz vom Käufer

  • Wenn das ein 1-Mann Laden ist, würde ich eher davon ausgehen, dass der Inhaber nicht weiss, dass es nicht erlaubt ist.

    Meine Bestellung kam einwandfrei an. Hätte ich vorher in die AGB geguckt, hätte ich aber tatsächlich einfach nicht bestellt.

    Und ob Statusmeldungen ala "Mein Paket wurde jetzt gepackt" wirklich spannender sind, wage ich zu bezweifeln ^^

  • Warum sollten Rabattaktionen dann ausbleiben? Diese Rabataktion hat doch 0,0 damit zu tun. Moralisch finde ich es eher verwerflich von Händler, trotz den Wissens, dass es rechtlich falsch ist, dennoch zu versuchen sowas durchzusetzen. Damit werden die Kunden im Prinzip mit voller Absicht verarxxx. Das ist für mein empfinden wirklich ein moralisches Problem dann, aber nichz vom Käufer

    naja, wenn ich als Verkäufer noch einen Anteil X an Rückläufern mit entsprechenden Aufwand einkalkulieren muss, gibt es halt nur noch 30% statt 35% - als Kostendämpfungspauschale sozusagen. Freuen sich ein paar Normenverteidiger über die korrekte rechtliche Handhabe, während die Übrigen - die eigentlich nur wegen der Schnäppchen da sind und dafür jede AGB akzeptieren würden - eben weniger Rabatt haben - nur als Beispiel.


    Aber wie gesagt: Rechtlich ist das absolut eindeutig! Ich persönlich würde aber für ein paar Prozent Rabatt jederzeit auf mein mir zustehendes Widerrufsrecht verzichten, solange wir über Spiele reden und nicht etwa Kleidung oder so. Ich denke aber, hier können wir uns schlicht darauf einigen, dass wir uns nicht einig werden. 😊

  • Wer bei uns in Deutschland auch nur einmal irgendetwas rechtlich durchsetzen wollte weiß denke ich wie das läuft. Viel Geduld (Jahre...) mitbringen, ja keine Formfehler begehen und sich dann im Standard-Amtsgericht erstmal belehren lassen wieso man hier überhaupt auf die Idee kommt aufzukreuzen.

    Was zur Hölle?! :D Bisschen übertrieben...

  • Bin zwar kein Jurist, wage mich aber trotzdem mal aus meiner Laienhöhle und gebe Folgendes zu Bedenken:

    - eine Stornierung ist in dem Zusammenhang soweit ich weiß kein rechtlicher Begriff. Auch hier handelt es sich letztendlich um einen Widerruf.

    - der Widerruf sieht grundsätzlich vor, den Vertrag zu widerrufen. Kaufe ich bei Amazon einen ganzen Warenkorb mit 12 Artikeln für 179 Euro, so gilt der Vertrag über diese 179 Euro. Ein Teilwiderruf einzelner Waren ist im Gesetzestext (bewusst) weder explizit vorgesehen noch ausgeschlossen.

    - Diesen Teilwiderruf kann man tatsächlich wirksam per AGB ausschließen.

    - hat zwar jetzt nix mit dem konkreten Fall zu tun, aber eine kommentarlose Rücksendung der Waren ist genausowenig ein wirksamer Widerruf wie eine schlichte Annahmeverweigerung des Pakets. Allerdings kann innerhalb der Widerrufsfrist diese noch 8nachträglich) erfolgen.


    Ganz so ein Selbstläufer ist ein wirksamer Widerruf also nicht. Einiges hat sich zudem mit der Überarbeitung der Vorschriften 2014 auch geändert.

    Inwieweit also die Brettspiel-Pioniere zurecht so vorgehen. lässt sich mangels aktueller Zugriffsmöglichkeit auf die AGB schwer beurteilen. Etwas seltsam wirkt ihre Praxis allerdings schon.

  • Warum sollten Rabattaktionen dann ausbleiben? Diese Rabataktion hat doch 0,0 damit zu tun. Moralisch finde ich es eher verwerflich von Händler, trotz den Wissens, dass es rechtlich falsch ist, dennoch zu versuchen sowas durchzusetzen. Damit werden die Kunden im Prinzip mit voller Absicht verarxxx. Das ist für mein empfinden wirklich ein moralisches Problem dann, aber nichz vom Käufer

    naja, wenn ich als Verkäufer noch einen Anteil X an Rückläufern mit entsprechenden Aufwand einkalkulieren muss, gibt es halt nur noch 30% statt 35% - als Kostendämpfungspauschale sozusagen. Freuen sich ein paar Normenverteidiger über die korrekte rechtliche Handhabe, während die Übrigen - die eigentlich nur wegen der Schnäppchen da sind und dafür jede AGB akzeptieren würden - eben weniger Rabatt haben - nur als Beispiel.


    Aber wie gesagt: Rechtlich ist das absolut eindeutig! Ich persönlich würde aber für ein paar Prozent Rabatt jederzeit auf mein mir zustehendes Widerrufsrecht verzichten, solange wir über Spiele reden und nicht etwa Kleidung oder so. Ich denke aber, hier können wir uns schlicht darauf einigen, dass wir uns nicht einig werden. 😊

    Ich wüsste nicht, warum es einen Unterschied sein sollte ob ich Kleidung, Brettspiele oder was auch immer online kaufe. Wenn ich dann auf mein Recht verstehe, bin ich kein "Normenverteidiger", sondern ein normaler Kunde, der einfach nur nicht für dumm verkauft werden will. Warum wird hier so ein Verhalten bei Shops immer so verteidigt? Es gibt genug Shops, die sowas nicht nötig haben....

  • Hast du denn mal nett und freundlich mit den Landeninhaber(n?) gesprochen. Ich dachte, laut AGB und so wären die Stornierungskosten bloß auf 10% oder so des Warenwertes festgelegt. Wenn man da freundlich darauf hinweist, dass der stornierte Warenwert ja nur 10€ ist, dann würden die das doch sicher korrigieren.

    Es ist vollkommen egal auf was die AGB das begrenzt, da jegliche Klausel dieser Art von vornerein ungültig ist.

    Wie kommst Du eigentlich darauf, dass solche Klauseln unwirksam seien? Einen Vertrag widerrufen zu können, ist etwas völlig anderes als ihn nach der Schließung ÄNDERN zu wollen.


    Natürlich kann ein Händler für die manuelle Bearbeitung von ansonsten automatisch ablaufenden Prozessen eine Gebühr verlangen. Weil eine Änderung ist KEIN Widerruf.


    Übrigens ist auch das "teilweise zurückschicken" nichts, auf das man einen Rechtsanspruch hat, da man nur ein Anspruch darauf hat, den ganzen Vertrag zu widerrufen, dann muss man aber auch den kompletten Vertrag rückabwickeln, also ALLES zurückgeben. Die meisten Händler akzeptieren zwar eine Teilrücksendung, weil sie sich halt immer noch über verbleibenden Umsatz/Gewinn freuen und Kunden nicht verprellen wollen, das ist dann aber eine Kulanzleistung und kein Fall, der unter das Widerrufrecht fällt, einen Anspruch darauf hast Du nicht. Dann gelten daher die AGB des Händlers, und wenn dieser Gebühren für eine Teilrücksendung oder eine Teilstornierung verlangen möchte, weil ihm dadurch hohe Aufwände entstehen, darf er das.

    2 Mal editiert, zuletzt von HamburGamer ()

  • Ich wüsste nicht, warum es einen Unterschied sein sollte ob ich Kleidung, Brettspiele oder was auch immer online kaufe. Wenn ich dann auf mein Recht verstehe, bin ich kein "Normenverteidiger", sondern ein normaler Kunde, der einfach nur nicht für dumm verkauft werden will. Warum wird hier so ein Verhalten bei Shops immer so verteidigt? Es gibt genug Shops, die sowas nicht nötig haben....

    Also für mich macht das sehr wohl einen Unterschied, da ich den Kauf eines Spiels nicht von Optik und Gefühl des Kartons in meinen Händen abhängig mache. Ganz anders bei Kleidung: Da weiß ich erst, ob sie mir passt und steht, wenn ich sie selber an meinem Körper trage.


    Aber darum geht es dir ja nicht, sondern lediglich darum, dass du Recht hast und der Shop-Betreiber nicht. Und das habe ich ja auch schon mehrfach gesagt: Du hast Recht! Aber ebenso wenig, wie du dich selbst als „Normenverteidiger“ siehst, solltest du dann dem Shop-Betreiber unterstellen, er würde dich für dumm verkaufen wollen, wenn er für einen großzügigen Rabatt andere Konditionen fordert. Die Shops, die das nicht nötig haben, bieten halt auch keine 35%.


    Also nochmal ganz deutlich: Du hast zu 100% Recht, wenn du sagst, dass diese Vorgehensweise nicht legal ist. Und dennoch halte ich es für legitim.

  • Die Konditionen gelten da doch immer, nicht nur jetzt während des Rabattes? Das ist für mich das Problem, und deshalb losgelöst von dem Rabatt

    Einmal editiert, zuletzt von HotSauce ()

  • Die Konditionen gelten da doch immer, nicht nur jetzt während des Rabattes? Das ist für mich das Problem, und deshalb losgelöst von dem Rabatt

    Nach meinem Verständnis sind das spezielle Konditionen für den Abverkauf. Wenn das grundsätzlich so ist, kann man das anders sehen.


    HamburGamer : Ich hab deinen Beitrag erst nach meinem gelesen. Auch eine interessante Sichtweise, ich meine allerdings, dass es auch einen teilweisen Widerruf gibt. Da bin ich mir aber nicht sicher.

  • Die Konditionen gelten da doch immer, nicht nur jetzt während des Rabattes? Das ist für mich das Problem, und deshalb losgelöst von dem Rabatt

    Nach meinem Verständnis sind das spezielle Konditionen für den Abverkauf. Wenn das grundsätzlich so ist, kann man das anders sehen.


    HamburGamer : Ich hab deinen Beitrag erst nach meinem gelesen. Auch eine interessante Sichtweise, ich meine allerdings, dass es auch einen teilweisen Widerruf gibt. Da bin ich mir aber nicht sicher.

    Du wirst im Gesetz kein Teilwiderruf finden. Sogar im Amtsblatt der EU zur Regelung ist explizit erwähnt, dass ein solches nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ist (https://www.ce-richtlinien.eu/…itfaden_zu_2011-83-EU.pdf, Seite 54 "teilweisen Rücktritt"


    Früher (zur vor 2014 Rechtslage) gab es mal Urteile, dass objektiv trennbare Dinge einzeln widerrufen werden könnten (allerdings auch welche dagegen), was aber für die neue Rechtsprechung eh nicht mehr so relevant ist.


    Von daher muss man schon genau unterscheiden, was ist ein Widerruf gemäß Gesetz, was sind Änderungen, Stornierungen, Teilwiderrufe etc., die wenn dann in der AGB oder im Vertrag selbst geregelt sein müssten, was dann aber unabhängig von der gesetzlichen Regelungen zum "echten" Widerruf geschehen kann.


    Was Sonderregelungen zum Abverkauf angeht dürfte es schon schwieriger sein. Der Händler könnte sich auf "unverhältnismäßige Kosten" berufen, wenn ein Lager geräumt und anschließend geschlossen werden soll, und das wegen Rücksendungen nicht möglich wäre. Aber hier hat er ja sogar geschrieben, dass das Ladenlokal in ein Lager umgewandelt werden soll. Also ob er einen kompletten Widerruf wie im Gesetz vorgesehen wirksam ausschließen kann, bin ich mir nicht so sicher. Aber darum geht es hier ja auch (bisher) nicht.

  • Ich möchte dazu noch in den Raum werfen, dass in den meisten Einzelhandels AGBs noch gar kein Vertrag zur Stand kommt, ohne Annahme des Angebots. D.h. man hätte in diesem Falle sein Angebot zurückgezogen und müsste erst gar keinen Vertrag widerrufen, da der noch gar nicht zustande gekommen wäre.

  • Ich möchte dazu noch in den Raum werfen, dass in den meisten Einzelhandels AGBs noch gar kein Vertrag zur Stand kommt, ohne Annahme des Angebots. D.h. man hätte in diesem Falle sein Angebot zurückgezogen und müsste erst gar keinen Vertrag widerrufen, da der noch gar nicht zustande gekommen wäre.

    Und wo meinst Du Regelungen zu finden, die ein Recht auf Rücknahme eines Kaufangebots ion einem solchen Fall vorsehen? Es ist zwar richtig, dass der Kaufvertrag durch den Händler erst "angenommen" werden muss, hierbei geht es aber darum, dass eben für Käufer kein Anspruch auf Erfüllung besteht, wenn etwa die Ware krass irrtümlich ausgezeichnet wurde oder fehlerhafter Lagerbestand vorlag. Es ist also ein Schutz des Händlers, dass ihm nicht passiv Erfüllungspflichten entstehen, und keine zusätzliche Frist, in der der Käufer nach seinem verbindlichen Angebot es sich "anders überlegen" könnte.

    2 Mal editiert, zuletzt von HamburGamer ()

  • Ich möchte dazu noch in den Raum werfen, dass in den meisten Einzelhandels AGBs noch gar kein Vertrag zur Stand kommt, ohne Annahme des Angebots. D.h. man hätte in diesem Falle sein Angebot zurückgezogen und müsste erst gar keinen Vertrag widerrufen, da der noch gar nicht zustande gekommen wäre.

    Und wo meinst Du Regelungen zu finden, die ein Recht auf Rücknahme eines Kaufangebots ion einem solchen Fall vorsehen?

    Bei unbefristeten Angeboten endet die Bindungsfrist gewöhnlich in der Regel nach einigen Tagen. Eine Woche ohne Vertragsannahme ist wahrscheinlich außerhalb dessen, was man als Käufer hätte unter regelmäßigen Umständen erwarten hätten dürfen. Ist ja nicht so, dass sich der Händler nach ein paar Monaten immer noch überlegen darf "Ach, jetzt nehme ich das doch mal an." :)

  • Und wo meinst Du Regelungen zu finden, die ein Recht auf Rücknahme eines Kaufangebots ion einem solchen Fall vorsehen?

    Bei unbefristeten Angeboten endet die Bindungsfrist gewöhnlich in der Regel nach einigen Tagen. Eine Woche ohne Vertragsannahme ist wahrscheinlich außerhalb dessen, was man als Käufer hätte unter regelmäßigen Umständen erwarten hätten dürfen. Ist ja nicht so, dass sich der Händler nach ein paar Monaten immer noch überlegen darf "Ach, jetzt nehme ich das doch mal an." :)

    Nach Monaten ohne entsprechende Vorwarnung vielleicht nicht, aber das liegt hier ja nicht vor. Deshalb schrieb ich "in einem solchen Fall" ;-). Also wie hier geschildert von ner knappen Woche und das nach vorheriger Ankündigung längerer Lieferzeit (stand schon ein paar Tage auf der Website, bevor sie abgeklemmt wurde). Denke nicht, dass man hier damit durchkommt, von einer unverhältnismäßigen Annahmefrist zu reden. Vor allem weil ja noch Änderungswünsche und damit manuelle Bearbeitungsaufträge nötig wurden auf Kundenwunsch.

  • Heute ist mein Paket (Tiny Town &Azul gläserne Mosaik) angekommen.


    Ich habe seit 2009 bis heute um die 1400 Spiele gekauft bei diversen Onlinehändlern. Das war das am professionellsten verpackte Paket. Bin echt begeistert.

  • Tatsächlich ist mein Paket einen Tag früher als angekündigt in einwandfreiem Zustand angekommen. Mit per Hand unterschriebenem Lieferschein.

    Vielen Dank, Inge!

    Für mich bleibt als einziges Wermutströpfchen, dass Tapestry Kunst und Architektur schon vergriffen war.


    @Brettspiel-Pioniere:

    Nochmals vielen Dank für diese tolle Rabattaktion und deren professionelle Abwicklung (so meine Erfahrung).

    Ihr bleibt jetzt in meinem Blickfeld!

    Und nachem Ihr alle Bestellungen abgearbeitet habt: Habt eine entspannte Zeit, ihr habt es euch verdient!


    Andojar

    Vielen Dank für diesen Thread. Ohne diese Thread hätte ich von der Aktion nichts mitbekommen!

    Einmal editiert, zuletzt von Ellersiek () aus folgendem Grund: Dank an Andojar nachgetragen

  • Ich habe seit 2009 bis heute um die 1400 Spiele gekauft bei diversen Onlinehändlern. Das war das am professionellsten verpackte Paket. Bin echt begeistert.

    Ich kenne da noch so einen kleinen 1-Mann-Laden aus dem Schwarzwald. Der hat die Lieferungen an mich auch immer tiptop verpackt.

  • Tolle Neuigkeiten! "Deine Bestellung vom 20. Juni 2024 mit der Nummer - 74077 - ist für den Versand vorbereitet und wird nun an den Versanddienstleister übergeben"

  • Tolle Neuigkeiten! "Deine Bestellung vom 20. Juni 2024 mit der Nummer - 74077 - ist für den Versand vorbereitet und wird nun an den Versanddienstleister übergeben"

    Stellvertretend ein Dank an dich dafür, dass Du und andere uns hier über den Status eurer Bestellung inkl. Bestellnummer aktuell haltet. Selten so viel Mehrwert in einem Thread erlebt.

  • Tolle Neuigkeiten! "Deine Bestellung vom 20. Juni 2024 mit der Nummer - 74077 - ist für den Versand vorbereitet und wird nun an den Versanddienstleister übergeben"

    Stellvertretend ein Dank an dich dafür, dass Du und andere uns hier über den Status eurer Bestellung inkl. Bestellnummer aktuell haltet. Selten so viel Mehrwert in einem Thread erlebt.

    Zumindest mehr Mehrwert als dein Post wo du dich drüber aufregst ;)

  • Stellvertretend ein Dank an dich dafür, dass Du und andere uns hier über den Status eurer Bestellung inkl. Bestellnummer aktuell haltet. Selten so viel Mehrwert in einem Thread erlebt.

    Zumindest mehr Mehrwert als dein Post wo du dich drüber aufregst ;)

    Ich würde es auf einmal Level einordnen ;)

  • Meine bisherigen Erfahrungen mit den Brettspiel Pionieren waren sehr gut. Ich habe auch vor dieser Aktion bereits häufiger dort bestellt und der Versand war nicht nur recht schnell, sondern die Artikel grandios gut verpackt. Das kannte ich so bisher noch von keinem anderen Händler. Deshalb habe ich auch gerne etwas mehr bezahlt und dort bestellt.


    Unabhängig von den rechtlichen Hintergründen, kann ich bei einem kleinen Unternehmen durchaus verstehen, dass man unnötige, häufige Stornierungen verhindern möchte. Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass Artikel dann im Zweifel lieber zurück geschickt werden, da das für den Kunden je nach Warenwert günstiger werden kann. Allerdings würde das doch einen noch höheren Aufwand für den Händler bedeuten.


    Da ich dort bereits häufiger bestellt habe und nun ausnahmsweise eine Stornierung vorgenommen habe, würde ich bei einer unvollständigen Rückzahlung im Zweifel beim nächsten Mal wahrscheinlich einen anderen Shop wählen. Noch einmal nachfragen müssen werde ich wahrscheinlich sowieso, da die Rückzahlung laut Stornierungsbestätigung zwar innerhalb von 2 Wochen erfolgen sollte, dies aber nach über 2 Wochen noch nicht geschehen ist.

    Nichtsdestotrotz bleibe ich optimistisch, dass es sich in den nächsten Tagen reibungslos klärt!

  • Ich habe geteiltes zu berichten.

    Erstmal das negative:

    Ich hatte mal eine sehr hochpreisige Bestellung getätigt, von der ca. die Hälfte lieferbar war und die Hälfte nicht (jeweils ca. 150 €).

    Ich dachte es ist bestimmt kein Problem, die lieferbare Hälfte schonmal vorzeitig kostenfrei zugeschickt zu bekommen (da war ein Geburtstagsgeschenk dabei, ansonsten wärs mir egal gewesen).

    Rückmeldung war, nur wenn ich für den Versand extra bezahle.

    Da ich das unverständlich fand, da ja beide "Hälften" weit über der versandfreien Grenze lagen, wollte ich das Geburtstagsgeschenk stornieren und den Rest zusammen schicken lassen. Da kam dann natürlich direkt das nächste böse Erwachen wegen der Stornierungsgebühr.

    Hier sei zu bemerken, hätte ich einfach 2 Bestellungen getätigt wäre alles kein Problem gewesen...


    Das "positive" war dann immerhin, dass ich die Stornierung kostenlos rückgängig machen konnte, die ursprüngliche Stornogebühr nicht bezahlen musste und dann am Ende "nur" einmal extra Versand für das Geburtstagsgeschenk bezahlt habe.


    Was bleibt:

    - Ich lese mir jetzt immer und überall die Storno-/Widerrufsbedingungen durch

    - Aus meiner Sicht hätte er hier durchaus auch mal eine Ausnahme machen können

    - Bin am Ende selbst Teil des Problems, denn ich habe ja jetzt wieder dort bestellt :D

  • Widerruf muss, wenn die Ware noch nicht versendet wurde und man dann eventuell die Rücksendekosten tragen muss, beim Onlinekauf durch das allgemein gültige Widerrufsrecht doch immer kostenlos sein.


    Da muss man wohl bei der Wortwahl ob Widerruf oder Stornierung achten.

  • Widerruf muss, wenn die Ware noch nicht versendet wurde und man dann eventuell die Rücksendekosten tragen muss, beim Onlinekauf durch das allgemein gültige Widerrufsrecht doch immer kostenlos sein.


    Da muss man wohl bei der Wortwahl ob Widerruf oder Stornierung achten.

    Nein, lies mal die Posts weiter oben. Ein Widerruf bezieht sich auf den kompletten (Kauf)Vertrag. Also die ganze Bestellung mit ALLEN bestellten Dingen. Nur bestimmte Dinge zurückgeben zu wollen, oder die Bestellung vor dem Versand ändern zu wollen (z.B. Teile "stornieren") ist alles kein Widerruf, weil der Kaufvertrag ja weiter gültig sein und nur geändert werden soll. Und darauf gibt es alles keinen Anspruch, heißt die Vertragsparteien können die Regeln dafür festlegen, was durch die AGB und deren Akzeptanz geschieht.

  • Danke, war mir bisher so nicht bewusst, da die bisherigen Shops dies bisher immer so geregelt hatten :)


    Ich hatte mir einmal bei einer Bestellung eines Gutscheins in den AGB gelesen gehabt, dass bei Stornierung Kosten anfallen würden und den normalen Widerrufstexts

  • Tolle Neuigkeiten! "Deine Bestellung vom 20. Juni 2024 mit der Nummer - 74077 - ist für den Versand vorbereitet und wird nun an den Versanddienstleister übergeben"

    Stellvertretend ein Dank an dich dafür, dass Du und andere uns hier über den Status eurer Bestellung inkl. Bestellnummer aktuell haltet. Selten so viel Mehrwert in einem Thread erlebt.

    Für manche ist es vielleicht ein guter Hinweis, um zu schauen, zu wann mit ihrer Bestellung ungefähr zu rechen ist. Für dich wohl nicht

  • Stellvertretend ein Dank an dich dafür, dass Du und andere uns hier über den Status eurer Bestellung inkl. Bestellnummer aktuell haltet. Selten so viel Mehrwert in einem Thread erlebt.

    Für manche ist es vielleicht ein guter Hinweis, um zu schauen, zu wann mit ihrer Bestellung ungefähr zu rechen ist. Für dich wohl nicht

    Wer kennt es nicht: Den allgemein dringenden Brettspielbedarf. ;)