eBay vs eBay Kleinanzeigen - was nutzt ihr lieber um Spiele zu verkaufen?

  • widow_s_cruse


    Es wird auch nicht gesperrt, sondern mit dem Betrag der Beschwerde belastet. Um also z.B eine 10€ Pizza über Pizza.de zu zahlen, muss man den 90€ Spielbetrag erst einmal ausgleichen.


    Edit: oh - hatte Puma ja auch schon geschrieben.

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  • sondern mit dem Betrag der Beschwerde belastet

    Darauf wollte ich ja hinaus. Hier machten die Aussage den Eindruck, dass ganz einfach über den Betrag wieder verfügen kann. Für den Käufer ist der Betrag auch erstmal weg. Um das Geld zurück zu bekommen, ist gegenüber Paypal allerhand Aufwand notwendig. Bei mir ging es um einen Betrag von ca. 7€. Wenn ich von dem Aufwand gewusst hätte, hätte ich davon ganz abgesehen. Mir ging es darum, dass die SO wegen einem Systemfehler falsche Beträge abrechnet und damit habe ich eher ein Problem. (Lt SO Aussage fließen bei der angebotenen Paypalzahlung über deren Seite der stornierte Artikel in den Zahlungsbetrag ein, auch wenn Kundenkonto und Rechnung den richtigen Betrag ausweisen.)
    Liebe Grüße
    Nils

  • Zum Thema "juristische Fachdiskussion" (oder sinngemäß auch jede andere Art von Fachdiskussion): Solange das noch halbwegs allgemeinverständlich und themenbezogen bleibt, hätte ich überhaupt kein Problem damit. Idealerweise lernt der interessierte Leser ohne juristische Vorbildung noch etwas dazu. Was zu sehr abschweifen sollte, wird von der Gemeinschaft und/oder den Mods schon eingefangen werden. Also einfach immer im Hinterkopf behalten, dass auch viele Nicht-Juristen mitlesen, dann passt das schon.

    (PS: Das ist meine Meinung als normales Unknowns-Mitglied.)

    Das wird nichts bringen, weil das dann auszuufern droht und letztlich in einen Bereich führt, in den juristische Laien vermutlich nicht mehr folgen können.


    Wenn man sich schon im Grundsatz nicht einig zu sein scheint, dass der entgegen dem gesetzlichen Leitbild beim Kaufvertrag (Hauptleistungsverpflichtungen -das sind hier Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes auf der einen und Zahlung des Kaufpreises auf der anderen Seite- werden Zug um Zug erfüllt) zur Vorleistung verpflichtete Käufer eines besonderen Schutzes eher bedarf, weil er nämlich seine Leistung (Zahlung) schon erbracht hat, der Verkäufer jedoch noch gar nichts geleistet hat -nichts Anderes habe ich in verkürzter Form in meinem ersten "juristischen Einwurf" gesagt-, wird das schwierig.


    Soweit sich zudem Puma auf eine BGH-Entscheidung zu berufen scheint (meint er BGH -VIII ZR 83/16- vom 22.11.2017 ?), hilft das wenig. Diese Entscheidung ist juristisch komplex, Laien schwer zu erklären, greift den PayPal-Käuferschutz als solchen auch gar nicht an, betrifft vielmehr die Frage, ob und warum ein Verkäufer nach ihm nachteiliger Käuferschutz-Entscheidung von PayPal den Kaufpreisanspruch gegenüber dem Käufer gerichtlich geltend machen kann.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


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  • Ich wusste garnicht, dass PayPal inzwischen auch versendet. :P

    Ich verstehe Deine Bemerkung nicht?

    Sollte ein kleiner Scherz sein weil es sich so liest, als wenn es an PayPal liegt, dass das Paket zeitnah versandt wird. Dabei bist es dich du, der dafür sorgt. Du könntest es ja - auch bei Geldeingang direkt nach Auktionsende - erst eine Woche später versenden.


    Nun ist meine Anmerkung aber auch wirklich zu Tode geprügelt. Bin anscheinend dich kein Fips Asmussen... :rolleyes: :)

  • Soweit sich zudem Marcel P. auf eine BGH-Entscheidung zu berufen scheint (meint er BGH -VIII ZR 83/16- vom 22.11.2017 ?), hilft das wenig. Diese Entscheidung ist juristisch komplex, Laien schwer zu erklären, greift den PayPal-Käuferschutz als solchen auch gar nicht an, betrifft vielmehr die Frage, ob und warum ein Verkäufer nach ihm nachteiliger Käuferschutz-Entscheidung von PayPal den Kaufpreisanspruch gegenüber dem Käufer gerichtlich geltend machen kann.

    Was ich ja auch schrieb. :sleeping: Offenbar magst du es doch noch nicht ganz gut sein lassen? :/ Der BGH hat den Käuferschutz so nicht für rechtsunwirksam erklärt, das stimmt (das musste er auch nicht, wenn die Kernaussage eigentlich ist, dass der Rechtsweg beiden Parteien unabhängig von Paypal offensteht); er hat sich aber sehr wohl zu einer Einschätzung am Rande hinreißen lassen, in dem er die aktuelle Regelung von Paypal als eine für die eine Kaufvertragspartei (gemeint ist der Käufer) durch Ausschluss oder Einschränkung gesetzlicher und vertraglicher Rechte unangemessen begünstigend eingestuft hat (vgl. Rn. 35 der Entscheidungsgründe).

    Wenn man sich schon im Grundsatz nicht einig zu sein scheint [...] wird das schwierig.

    Das stimme ich dir natürlich zu. Wobei ich einen solchen Diskurs dennoch sehr spannend finden würde! Dann aber definitiv nicht hier im Brettspielforum. Eigentlich generell nicht in Internetforen. :saint:

  • Wenn man sich schon im Grundsatz nicht einig zu sein scheint [...] wird das schwierig.

    Das stimme ich dir natürlich zu. Wobei ich einen solchen Diskurs dennoch sehr spannend finden würde! Dann aber definitiv nicht hier im Brettspielforum. Eigentlich generell nicht in Internetforen. :saint:

    Dem stimme ich wiederum zu.


    Sonst müsste man hier im Zuge der streitigen Darlegungen am Ende womöglich auch darüber diskutieren, was denn wirklich in der Randnummer 35 der BGH-Entscheidung steht. Du siehst, wir stimmen in der Sache nicht einmal da überein.


    Das auszudiskutieren, fände ich etwa im Rahmen der rechtlichen Diskussion in einer geheimen Beratung eines Richterkollegiums oder auch an anderer Stelle in einer Diskussion unter Juristen geradezu unfassbar spannend. Hier hat es nichts zu suchen, das geht denn doch recht klar über das, was für Laien Sinn macht, hinaus.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


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  • Soweit ich mich erinnere, muss eine juristische Entscheidung, nicht generell für jeden verständlich sein, aber explizit für die betroffenen Parteien. Da eine der betroffenen Parteien hier ein normaler Verbraucher war, gehe ich naiverweise davon aus, das Urteil und Begründung, auch ohne spezielle Rechtskenntnisse verständlich und nachvollziehbar sein müssen. Deshalb kann ich die Argumentation der Juristen hier nicht so ganz nachvollziehen.


    Aus meiner Sicht, liegt die Benachteiligung bei PayPal durchaus beim Verkäufer, in vielen anderen Fällen, liegt sie allerdings, auch oft auf Grund juristischer Hürden, auf Seiten der Käufer. Ärgerlich ist aus meiner Sicht mehr, dass auch private Verkäufer dadurch benachteiligt sind.


    Im Großen und Ganzen scheint Paypal, vor allem über Landesgrenzen, ein sehr beliebter, und oft auch relativ alternativloser Bezahldienst zu sein.

  • Wobei ich einen solchen Diskurs dennoch sehr spannend finden würde! Dann aber definitiv nicht hier im Brettspielforum.

    Ihr könnt das ja hier im Forum per privater Konversation diskutieren. ;)

    (Und mich gerne als stillen Leser einkopieren ... :) )

  • Kurz mal in die Rolle als Thread-Nekromant:


    Ich bin heute zum ersten Mal bei eBay Kleinanzeigen mit der Funktion "Sicher bezahlen" von eBay Kleinanzeigen angeschrieben worden, und musste mir erstmal durchlesen, was damit gemeint ist.


    Es scheint ein System ähnlich dem PayPal-Käuferschutz zu sein, mit dem Unterschied, dass der Käufer dafür zahlen muss. Das Geld landet zuerst auf einem Zwischen-Konto und wird nach Erhalt der Ware dann freigegeben.


    Soweit ja klar, allerdings ist die Zwischenstation scheinbar ein Dienstleister namens OPP mit Hauptsitz in den Niederlanden, der dann auch noch meine Bankverbindung haben will, um mir das Geld dann später auf mein Konto zu überweisen.


    Abgesehen von den Hürden die bereits der PayPal-Käuferschutz einem Privatverkäufer bietet, hat mich dieser ganze Kram erstmal abgeschreckt und haben den Interessenten gebeten, die Transaktion auf eBay-klassische Weise durchzuführen.


    Hat jemand mit dieser "Sicher Bezahlen"-Funktion schon mal Erfahrung gesammelt?

  • Ne, bei Kleinanzeigen nicht. Aber auch beim normalen eBay sammelt die Plattform ja nun selbst das Geld ein - und es wird über einen holländischen Bankaccount dann per Überweisung an dich ausgezahlt. Das habe ich jetzt schon mehrmals, ohne Probleme, gehabt - geht dort ja auch nicht mehr anders.


    Ich gehe davon aus, bei Kleinanzeigen haben die nun dieses System auch optional eingeführt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Harry2017 ()

  • Hat jemand mit dieser "Sicher Bezahlen"-Funktion schon mal Erfahrung gesammelt?

    Zweimal bis jetzt genutzt worden. Beim ersten Mal war mir der Käufer etwas suspekt, da erst seit einem Tag bei ebay Kleinanzeigen angemeldet etc. Da hab ich das vorgeschlagen, kannte das selber durch eine Anfrage eines anderen zuvor.

    Läuft im Prinzip so, dass Du ne Nachricht bekommst, dass das Geld da ist. Dann hinterlegst du die Sendungsnummer und dann bestätigt der Käufer den Erhalt. Geld ist dann 1 Tag später auf Deinem Konto.

    Einmal editiert, zuletzt von django79 ()

  • Ich nutze nur noch ebay, auch weil Kleinanzeigen nur noch die Nutzungsrechze am Namen hat und nichts mehr mit ebay zu tun hat.


    Früher konnte man Angebote von da nach dort transferieren.

    Auch weil bei Problemen ebay via Einschalten oder Bewertung noch 2 Stellhebel mehr hat.


    Finde aber auch, dass die Auszahlung von Amsterdam kommend weniger praktikabel ist als via Paypal, weil von dort aus Hermes mit direkt eingeganemen Guthaben gezahlt werden kann.

    Besucht uns auf unserer Seite unter "www.mister-x.de"

  • Aber auch beim normalen eBay sammelt die Plattform ja nun selbst das Geld ein - und es wird über einen holländischen Bankaccount dann per Überweisung an dich ausgezahlt.

    Das KANN einen Zusammenhang mit eBay Kleinanzeigen haben, muss aber nicht, da eBay Kleinanzeigen nicht mehr zu eBay gehört, sondern von eBay Anfang des Jahres (zusammen mit mobile.de) an die norwegische Firma Adevinta verkauft wurde. Allerdings hält eBay nun 44% der Anteile dieses Unternehmens, da der Kaufpreis zum Teil mit Aktien bezahlt wurde. Insofern kann es natürlich sein, dass der Einfluss von eBay doch wiederum etwas mit der Bezahlmethode von eBay zu tun hat.

    Spätestens ab Anfang 2024 darf eBay Kleinanzeigen allerdings nicht mehr "eBay" im Namen führen.

  • Alles was ich bisher bei Ebay Kleinanzeigen ge- oder verkauft habe wurde bisher ageholt oder via Paypal (meist "an Freunde") bezahlt.

    Wozu soll ich da einem weiteren Dienstleister meine ganzen Daten zur Verfügung stellen!

    Bisher habe ich keinerlei Probleme gehabt und das ganze "(Ver)Käuferschutz" Gedöns ist doch bloß dazu da damit wieder jemand Anderes mitverdient.

    Das Gleiche gilt auch für BGG....hier habe ich ohne Probleme Spiele schon in die ganze Welt verschickt und das hat immer ohne Einmischung Dritter funktioniert.

    Die Gängelung bei Ebay und deren Gebühren mache ich schon lange nicht mehr mit.

  • Habe mich mit dem Käufer jetzt auf die klassische Art und Weise per PayPal-Freunde geeinigt.


    Finde auch Schade, dass das Auktions-eBay nur noch mit diesem System funktioniert.


    Diese ganzen Schutz-Programme sind halt für Privatverkäufer total problematisch, wie ich finde. Ein Käufer hat es ja recht leicht, diese zu seinen Gunsten auszunutzen.

  • Ich kaufe meist und verkaufe nur über Ebay-Kleinanzeigen, Ebay selbst habe ich als Käufer noch nie genutzt. Abwicklung dann aber auch immer über Paypal, egal was wo gekauft wurde. Ich bevorzuge da den Käuferschutz mitzunehmen, ich will nicht 100€ einfach an jemanden schicken. Hat bis jetzt immer wunderbar funktioniert.

  • Habe mich mit dem Käufer jetzt auf die klassische Art und Weise per PayPal-Freunde geeinigt.

    PayPal wird heutzutage bereits als "klassisch" bezeichnet? Ich Dinosaurier bin ja noch bei Überweisung. PayPal kommt mir nicht ins Haus.

    Mit klassisch meinte ich: Austausch der Zahlungsdaten per Konversation. Ob jetzt PayPal schon klassisch ist, darüber kann man sicher streiten. :)

  • Sagen wir mal so: ich gebe eigentlich nur noch Paypal raus - eine normale Überweisung ist für mich meist schon ein Grund einen Verkauf nicht stattfinden zu lassen. Da muss mir der Käufer schon sehr sympathisch sein.


    Das hat mehrere Gründe. Zum einen habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht, fremden die kompletten Bankdaten zu geben (mit denen man dann ganz schnell andere Dinge über Lastschrift zahlen kann). Zum anderen dauert es mir einfach zu lange und die Warterei ist mir zu ungewiss, wenn parallel mehrere Anfragen rein kommen. Da ist es mir auch schon passiert, dass es ein Käufer mehrfach „vergessen“ hat und dann schließlich gar nicht mehr antwortete. Immer mit einer Verzögerung von 1-2 Tagen. Nervt!


    Genau so handhabe ich das auch beim Versand. Da ziehe ich die Packstation vor, statt irgendwem meine Adresse auf die Nase zu binden. Ja, es gibt immer Mittel und Wege, und wer eine eigene Internet Seite hat… etc.pp ;)

  • Ich kaufe meist und verkaufe nur über Ebay-Kleinanzeigen, Ebay selbst habe ich als Käufer noch nie genutzt. Abwicklung dann aber auch immer über Paypal, egal was wo gekauft wurde. Ich bevorzuge da den Käuferschutz mitzunehmen, ich will nicht 100€ einfach an jemanden schicken. Hat bis jetzt immer wunderbar funktioniert.

    Witzig, Käuferschutz ist für mich ein Nogo - ich habe keine Lust, dass "korrpupte" Käufer später die Ware haben und dann via Paypal noch problemlos das Geld zurückholen können

  • und wie ist man als Verkäufer bei diesem neuen Schutzprogramm von EBay KA genau vor Missbrauch geschützt? Wer hindert denn den Käufer dran einfach zu behaupten die Ware nie bekommen zu haben?

    Ausstehende KS: CoH, Batman GCC S3, Malhya, EuS: Flashpoint, Bad Karmas, RC, Primal, Purple Haze, RtPA, SM Aftershock SG, Tainted Grail2, DM Reborn, Cyclades, DMD S3, Wonderlands War, Zerywia, SoB, Retaliation, StlT2

  • Ich verkaufe gerne und überwiegend bei ebay Kleinanzeigen, da ich da auch Fotos von einem ganzen Haufen Spiele einstellen kann und nicht alles in einzelnen Anzeigen anbieten muss, wie es hier der Fall ist. Den Käuferschutz habe ich in der Rolle als Verkäufer auch mal angetragen bekommen und es dann abgelehnt.

    Wer abgesichert sein möchte, darf gerne gegen Übernahme der Gebühren die PayPal Zahlung ohne Freunde nutzen. Ich sehe nicht ein, dass ich da noch zusätzlich irgendwo meine Bankdaten hinterlegen soll und zudem vom Goodwill des Käufers abhängig bin, dessen Empfangsbestätigung überhaupt erst die Freigabe des Geldes an mich ermöglicht. War mir irgendwie dann doch sehr unausgewogen zugunsten des Käufers. Dabei ist mir selbstverständlich klar, dass ich als Verkäufer selbst kein "Recht" auf Vorleistung des Käufers habe, auch wenn die Realität (auch durch mich in der Rolle als Käufer) gerade bei Paypalzahlungen meist anders aussieht. Daher schicke ich auch durchaus schonmal Pakete los, bevor eine Überweisung bei mir eingegangen ist. Aber so, wie es eBay Kleinanzeigen regelt, ist es halt in meinen Augen lupenreiner Käuferschutz, obwohl auf der Gegenseite ganz genauso Privatpersonen stehen, die gleichwertige Waren abschicken und kein bisschen weniger schutzwürdig als die Käufer der Ware sind :)

  • und wie ist man als Verkäufer bei diesem neuen Schutzprogramm von EBay KA genau vor Missbrauch geschützt? Wer hindert denn den Käufer dran einfach zu behaupten die Ware nie bekommen zu haben?

    Ich versende meist nur mit Sendungsnummer...da ist es transparent und keiner kann irgendwas behaupten...

    Ich nutze seit 2002 ebay und muss sagen, solche wirklichen Problemfälle hab ich nie gehabt...99% der Menschen sind doch wie du und ich...und deswegen läuft das auch alles in normalen Bahnen....ich muss aber sagen, das ich bei Geschäften mit Privatleuten auch nicht mit hohen Geldsummen handele...das schließt wohl viele der unseriösen Leute automatisch aus....

  • und wie ist man als Verkäufer bei diesem neuen Schutzprogramm von EBay KA genau vor Missbrauch geschützt? Wer hindert denn den Käufer dran einfach zu behaupten die Ware nie bekommen zu haben?

    Wie bei Paypal wird dort explizit darauf hingewiesen, dass man nur per versichertem Versand verschicken soll, damit man einen Nachweis hat, dass die Ware angekommen ist. Ich weiß nicht wie Fälle gehandhabt werden in denen der Käufer behauptet, dass die Ware unvollständig oder beschädigt ist. Paypal stand dort ja in der Regel auf der Seite des Käufers und beim Verkäufer lag die Nachweispflicht, dass dies vor dem Versand nicht der Fall war.

  • Witzig, Käuferschutz ist für mich ein Nogo - ich habe keine Lust, dass "korrpupte" Käufer später die Ware haben und dann via Paypal noch problemlos das Geld zurückholen können

    Genau das ist mir inzwischen zweimal passiert, darum werde ich als Verkäufer garantiert kein Paypal mehr anbieten. Lieber behalte ich den Artikel...

  • Was Paypal angeht…..

    Man kann sich dort einen „paypal/me“ Link einrichten…diesen kann man dann dem Käufer schicken. Vorteil, es wird dem Käufer keine Mali Adresse weitergeben….somit ein kleines Plus für den Datenschutz…

    Aber…..meine SBs hier bei unknowns z.B. werden NICHT über Paypal abgewickelt. Da vertraue ich meiner Hausbank dann doch eher was eine reibungslose Abwicklung angeht.

    Einmal editiert, zuletzt von turbo ()

  • und wie ist man als Verkäufer bei diesem neuen Schutzprogramm von EBay KA genau vor Missbrauch geschützt? Wer hindert denn den Käufer dran einfach zu behaupten die Ware nie bekommen zu haben?

    Meiner Meinung ist man nur sehr bedingt davor geschützt.


    1. Der Käufer zahlt für das Feature. Hilft nix, wenn der Käufer bescheissen will, aber zumindest ein kleiner Punkt.

    2. Man versendet nur versichert, damit kann man zumindest nachweisen, dass man überhaupt irgendwas verschickt hat und dass es angekommen ist.


    Der Käufer kann leider weiterhin problemlos behaupten, die Sendung sei beschädigt oder unvollständig. Dann darf man sich entweder selbst mit dem Transport-Dienstleister herumschlagen oder guckt komplett in die Röhre. Zumindest sehe ich nicht, wie man sich dagegen schützen soll.


    Das ist auch der Grund warum PayPal ohne Freunde für mich ein NoGo ist. Und das gleiche trifft auch auf den Kleinanzeigen-Schutz zu.

  • Witzig, Käuferschutz ist für mich ein Nogo - ich habe keine Lust, dass "korrpupte" Käufer später die Ware haben und dann via Paypal noch problemlos das Geld zurückholen können

    Genau das ist mir inzwischen zweimal passiert, darum werde ich als Verkäufer garantiert kein Paypal mehr anbieten. Lieber behalte ich den Artikel...

    Ja, crazy - mir ist das noch nie passiert, verstehe aber natürlich jeden der das so machen will.

  • Vor einem solchen Problem stand ich letztens mit einem Käufer. Er war mit pp Freunde auf die Nase gefallen, ich mit Käufreschutz (als Verkäufer). Ich habe dann vorgeschlagen pp Freunde zu nutzen, aber den Betrag aufzuteilen. 70€ dann versende ich und wenn es da ist krieg ich die restlichen 40€. War für beide ein Risiko, hat aber für beide Seiten problemlos funktioniert. Gebraucht verkaufen mit Versand ist immer ein zweischneidiges Schwert und ich kann da beide Seiten sehr gut verstehen.

  • wird dort explizit darauf hingewiesen, dass man nur per versichertem Versand verschicken soll, damit man einen Nachweis hat, dass die Ware angekommen ist.

    Bei Powerplant versenden wir auch nur versichert, mit Tracking. Das Ding ist nur, dass man als Versender quasi raus ist, sobald der Dienst sagt es sei angekommen.


    Gerade in südlicheren Ländern wie Italien oder Spanien kam es öfter vor, dass der Empfänger behauptet es sei nichts angekommen. Was dem Tracking noch nicht stimmt.


    Im besten Falle ist da was angelegt und geklaut worden. Im schlechtesten Falle versucht da jemand einen Vorteil rauszuschlagen.


    Im ersten Fall hat eine gewisse Fufillmentfirma einfach neu rausgeschickt - insgesamt 3 Playmats sind so drauf gegangen und der Käufer sagte immer noch es würde nicht ankommen.


    Mittlerweile bin ich da strikter. Sagt das Tracking etwas ist angekommen und der Käufer sagt was anderes, dann muss er sich mit der Firma des Boten auseinander setzen.


    Klingt vielleicht erstmal nach schlechtem Service, aber man hat gar keine andere Möglichkeit. Denn die und wir berufen sich auf den Tracking Code. Für alle weitere muss der Empfänger in Aktion treten.

  • Klingt vielleicht erstmal nach schlechtem Service, aber man hat gar keine andere Möglichkeit. Denn die und wir berufen sich auf den Tracking Code. Für alle weitere muss der Empfänger in Aktion treten.

    Wie soll das funktionieren? Ich als Käufer habe doch gar kein Vertragverhältnis mit dem Boten?

    Wenn ich bei Dhl anrufe verweisen sie mich auf den Auftraggeber. Genau so passiert bei einem Kauf hier im Forum.

  • Klingt vielleicht erstmal nach schlechtem Service, aber man hat gar keine andere Möglichkeit. Denn die und wir berufen sich auf den Tracking Code. Für alle weitere muss der Empfänger in Aktion treten.

    Wie soll das funktionieren? Ich als Käufer habe doch gar kein Vertragverhältnis mit dem Boten?

    Wenn ich bei Dhl anrufe verweisen sie mich auf den Auftraggeber. Genau so passiert bei einem Kauf hier im Forum.

    Nein, das kann nicht sein. In diesem Fall geht es ja nicht um eine verlorene Sendung. Offiziell ist die angekommen. Da sind Versender und Versandservice erstmal raus, weil die Hände gebunden sind. Tracking best ja, dass das Paket übergeben wurde. Quasi angenommen wurde.


    Wenn das nicht der Fall sein sollte, muss sich der Empfänger melden und erklären warum das nicht stimmt.

  • Tracking best ja, dass das Paket übergeben wurde.

    Tja - und ich hatte es mal bei einer Bestellung, dass der Hermesausfahrer zwei Mal die Auslieferung meldete - und da war nichts. =O Auch nicht bei den Nachbarn. Die Suche hat uns viel Zeit gekostet, weil wir es nicht glauben konnten.


    Mich erstaunte, dass der Versender ohne jedes Problem ein drittes Mal liefern wollte. Was auf unser Bitten dann mit einem anderen Lieferdienst geschah und auch klappte.


    Ich verstehe bis jetzt nicht, wie das kalkuliert wird, dass der Händler auf seine Kosten kommt.


    Als privater Verkäufer wird mir ebay und Paypal inzwischen zu teuer. Ich rechne damit, dass beide Dienstleistungen DEM KÄUFER 20% Aufpreis kosten. Irgendwo werden viele Verkäufe damit obsolet.


    Liebe Grüße

    Nils

  • Ich verstehe bis jetzt nicht, wie das kalkuliert wird, dass der Händler auf seine Kosten kommt.

    Kann ich dir sagen: gar nicht. Außer die Ware ist von LKW gefallen ;)


    Das ist reiner Service am Kunden und im Crowdfunding eigentlich nicht machbar. Ein paar Prozente produziert man immer über, aber niemand hat eine Glaskugel. Besonders bei so teuren Sachen ist das schlicht nicht möglich.


    Und wie gesagt: wenn Hermes sagt, es sei abgeliefert, dann muss der Empfänger aktiv werden, nicht der Versender.