Wenn man einen einmaligen größeren Verkauf macht, wird man nicht bei ebay als gewerblich eingestuft.
Mag sein, dass einen ebay nicht als gewerblich einstuft - juristisch betrachtet kommt man aber sehr schnell zur Bejahung eines Gewerbes.
Die Rechtsprechung ist bezüglich dieser Problematik ja leider wenig einheitlich, in der Regel sind es immer Einzelfallentscheidungen. Es gab aber schon Urteile,
da wurden Leute mit 25 Bewertungen in 2 Monaten (unabhängig vom Gesamtzeitraum) als Kaufmann eingestuft. Es reichten sogar schon mal 8 Artikel,
wenn ich mich recht entsinne. Die Gerichte knüpfen dabei aber nicht nur an die Menge an, sondern schauen auch nach weiteren Merkmalen:
- verkaufe ich Neuware, die ich nur zum Weiterverkauf selbst erworben habe
- verkaufe ich die gleiche Ware
Habe ich 80 Umzugskartons, davon viele Spiele doppelt / dreifach und noch in Folie und stelle diese bei ebay ein, gehe ich schon ein gewisses Risiko
ein, als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden. Da erfüllt man doch einige Kriterien der Rechtsprechung:
- viele Artikel über kurzen Zeitraum
- Neuware
- gleiche Artikel