Komplette Spielesammlung verkaufen

  • Wenn man einen einmaligen größeren Verkauf macht, wird man nicht bei ebay als gewerblich eingestuft.

    Mag sein, dass einen ebay nicht als gewerblich einstuft - juristisch betrachtet kommt man aber sehr schnell zur Bejahung eines Gewerbes.
    Die Rechtsprechung ist bezüglich dieser Problematik ja leider wenig einheitlich, in der Regel sind es immer Einzelfallentscheidungen. Es gab aber schon Urteile,
    da wurden Leute mit 25 Bewertungen in 2 Monaten (unabhängig vom Gesamtzeitraum) als Kaufmann eingestuft. Es reichten sogar schon mal 8 Artikel,
    wenn ich mich recht entsinne. Die Gerichte knüpfen dabei aber nicht nur an die Menge an, sondern schauen auch nach weiteren Merkmalen:
    - verkaufe ich Neuware, die ich nur zum Weiterverkauf selbst erworben habe
    - verkaufe ich die gleiche Ware
    Habe ich 80 Umzugskartons, davon viele Spiele doppelt / dreifach und noch in Folie und stelle diese bei ebay ein, gehe ich schon ein gewisses Risiko
    ein, als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden. Da erfüllt man doch einige Kriterien der Rechtsprechung:
    - viele Artikel über kurzen Zeitraum
    - Neuware
    - gleiche Artikel

  • Wenn man einen einmaligen größeren Verkauf macht, wird man nicht bei ebay als gewerblich eingestuft.

    Ebay ist dabei das kleinere Problem, das Finanzamt sehe ich als größeres Problem (Stichwort "Xpider"). Gibt genug Urteile dazu. Kann man auch nicht pauschalisieren, weil in der Regel Einzelfallentscheidungen, wie oben schon angemerkt. Aber kann natürlich auch alles gut gehen.

  • Es ging ja um die Aussage:
    ...bei der Anzahl wird man bei ebay als gewerblich eingestuft...


    Das muss nicht zwingend passieren.


    Auch mit dem Finanzamt kann man reden. Die habe ich vor einigen Jahren, als ich auch eine große Sammlung von CD's verkauft habe (nicht meine :) ), schriftlich angefragt und man hat mir das "Go" erteilt.
    Ich denke, proaktiv nachfragen kann da nichts schaden.

  • Also ich habe deinen Vorschlag wie folgt verstanden:
    1. Liste mit allen Spielen online stellen (vereinfacht nehmen wir an, dass es 5 Spiele sind)
    2. Jeder kann sich selber ein Paket schnüren

    Nein, quatsch. Alles als Auktion, damit auch eine zeitliche Grenze feststeht und man selbst davon befreit wird, immer wieder ein Inventar anzupassen. "Jeder kann sich sein Paket selbst schnüren" war so gemeint dass jeder auf etwas bieten kann was ihn interessiert. Standard halt. Wenn man ne Preisliste online stellt und den Leuten dann irgendwelche Sonderwünsche zugesteht, dann hat man mehr an Kommunikation zu tun, als was es vermutlich an Zeit kostet, nen Shopsystem einzurichten, das einem das abnimmt. :P


    Man sollte bei den Auktionen halt erwähnen, dass man beim Abnehmen mehrerer Spiele natürlich einen günstigen Paketpreis erwarten kann. Bei so Sachen wie Kartenspielen a la dem erwähnten Phase 10 würde ich zum Beispiel bei 0 Euro statt 1 Euro anfangen. Dazu könnte man dann noch eine Rabattstaffel einführen, nur um das Interesse der Käufer zu wecken, größere Mengen abzunehmen. Also das übliche: Bei Abnahme von mindestens X Artikeln gibt's den/die günstigsten Artikel gratis, ggfs. gedeckelt bei Y Euro. Nimmt man mindestens X/Y/Z Artikel, dann gibt's soundsoviel Prozent Rabatt auf den Paketpreis. Ist doch alles nicht neu und funktioniert gut. Und so kommt auch was von den kleineren Sachen weg.


    So wie sich das anhörte sind das ja wohl schon eher bessere Spiele als was man sonst so auf dem Flohmarkt und im Second Hand verramscht sieht. Also sollte man wohl ein paar Käufer finden und das was liegen bleibt dennoch problemlos einem Spieleverein oder Second Hand spenden können.


    In deiner Haut will ich nicht stecken was das angeht. Arbeit ist das jede Menge und kann schnell frustrieren, den Berg abgearbeitet zu bekommen. Wenn du alles in Auktionen anbietest ab 1 Euro hast du denke ich weniger Aufwand als wenn du jedesmal einen für dich sinnvollen Mindestpreis recherchierst und bei entsprechend viel Sachen auf einmal im Angebot sollten dann da genügend Interessenten zusammenkommen, dass du einigermaßen realistische Marktpreise bekommst. Dieses "sinnvollen Preis finden" und "selbst Sachen zu Paketen zusammenstellen" kann ganz schön Zeit fressen. Ich bin mal gespannt, was hieraus wird...

  • Erstmal vielen, vielen Dank für das ausführliche Feedback von Euch. Echt super! Ich habe jede Menge Anregungen bekommen.
    Gestern Abend habe ich in einer vierstündigen Photosession den Inhalt von 33 Kartons fotografiert. In den nächsten Tagen kommt der Rest dazu, parallel führe ich mit Hilfe eines Freundes auf Grundlage der Bilder eine Excelliste, die Kartonnummer, Titel, BGG-Link, Sprache, Zustand und einen ungefähren Preis (Anhaltspunkt BGG-Marketplace; Amazon; Ebay) enthält.


    Ich weiß, einigen von Euch würden die Photos schon reichen, aber ich will erstmal alles komplett zusammen haben.
    Außerdem möchte ich möglichst Bundles erstellen (z.B. Small World, Talisman, etc.) und ggfs. Preise recherchieren.
    Ich hoffe, in ca. 14 Tagen hier eine Excelliste zu posten und dann kann jeder seine Angebote zu Spielen und Bundles machen. Höchstbietender gewinnt, wenn der Preis angemessen ist. Bei Abnahme mehrerer Spiele wird es ein Rabattsystem geben, evtl. auch was mit kostenlosem Versand.


    Aber zunächst nochmal vielen Dank!


  • Das wundert mich aber gerade. Wenn man Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist, muss man ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führen. Und ein Handelsgewerbe bedarf nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung, sprich 4-5 Angestelle + min. 500K Umsatz +Wechselgeschäfte usw. Alles andere könnte man als gewerblich einstufen, aber ein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist schon noch mal was anderes als einmalig 500 Spiele Verkaufen.

    Viele Grüße , Blue Moon

  • Alles andere könnte man als gewerblich einstufen, aber ein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist schon noch mal was anderes als einmalig 500 Spiele Verkaufen.

    Marcel P. hat vermutlich "Gewerbetreibender" oder "gewerblicher Verkäufer" gemeint, als er "Kaufmann" schrieb. Das ist jetzt eher Wortklauberei.


    Ich hatte früher mal ein Gewerbe im Einzelhandel, und ich habe auch einen IHK-Abschluss als "Kaufmann im Einzelhandel". Du wirst verstehen, dass ich mich "Kaufmann" genannt habe, auch ohne 4-5 Angestellte und 500K Umsatz zu haben!?

  • Marcel P. hat vermutlich "Gewerbetreibender" oder "gewerblicher Verkäufer" gemeint, als er "Kaufmann" schrieb. Das ist jetzt eher Wortklauberei.


    Ich hatte früher mal ein Gewerbe im Einzelhandel, und ich habe auch einen IHK-Abschluss als "Kaufmann im Einzelhandel". Du wirst verstehen, dass ich mich "Kaufmann" genannt habe, auch ohne 4-5 Angestellte und 500K Umsatz zu haben!?

    So so Wortklauberei =) Dir ist bewusst, dass für einen echten Kaufmann die Regeln des HGB gelten und für einen Kleingewerbetreibenden das BGB. Aber da Du ja Deinen IHK Abschluss hast, weißt Du das sicher eh schon lange. Und wie die Haftungsregeln und Pflichten zwischen BGB und HGB sind, brauch ich ja da nicht mehr betonen. Denke daher eben nicht, dass es nur Wortklauberei ist. Da ist ein Riesenunterschied

    Viele Grüße , Blue Moon

  • Da ist ein Riesenunterschied

    Natürlich gibt es da einen Unterschied, aber darum ging es doch gar nicht. Ich denke, bei Marcel P.s Beitrag war klar, was er eigentlich gemeint hat, auch wenn er einen falschen Begriff verwendet haben sollte. Nur das wollte ich klarstellen.

  • Amazon-Preise können bei OOP Titel gewaltig in die Irre führen, da es ein paar Spezialisten gibt die dann zu unglaublichen Mondpreisen einstellen

    Ja, da checke ich meist auch nur gegen, ob das Spiel z.B. noch erhältlich ist. Bei mir gibt es zwei Kategorien von Spielezuständen: OVP und sehr guter Zustand. Ist wirklich so. Da checke ich dann einfach den billigsten Preis Neu/New bei BGG, Amazon und ggfs. Ebay und entsprechend für gebraucht. Und lege den Zugrunde oder gehe sogar nochmal runter. Wenn bei BGG ein neues Spiel für 80 Euro eingestellt ist, dann liegt der Marktwert wohl darunter, sonst wäre es ja weg :) Ich möchte ja nur ein Gefühl dafür bekommen, ob das Spiel Superhit/Normal/Gurke ist. Gerade bei dieser z.T. sehr abwegigen und sehr speziellen Sammlung ist das sehr schwer.

  • Ich möchte ja nur ein Gefühl dafür bekommen, ob das Spiel Superhit/Normal/Gurke ist. Gerade bei dieser z.T. sehr abwegigen und sehr speziellen Sammlung ist das sehr schwer.

    Vielleicht solltest Du Dir jemand ins Boot holen, dessen Spiele-Geschmack besser als Dein eigener auf diese Sammlung passt ...


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Vielleicht solltest Du Dir jemand ins Boot holen, dessen Spiele-Geschmack besser als Dein eigener auf diese Sammlung passt ...

    Mein Spielegeschmack deckt sich schon weitgehend, er ist nur viel länger am Sammeln als ich. Da ist viel Zeug aus den späten 80er/90er dabei und ich habe erst nach 2000 angefangen...
    Was das ganze BattleLore-Zeug wert ist, weiß ich schon :)


    Allerdings kenne ich niemanden bei mir, der so einen relativ speziellen, einseitigen, nerdigen Geschmack hat. Ich war immer wieder verwundert darüber, dass er immer wieder aktuelle Spiele auftat, von denen ich nie was gehört hatte. Und ich lese auch jeden Tag hier und bei BGG, Spielbox, etc. Außer euch hier, kenne ich kaum jemanden, der so spieleversessen ist wie ich :)


    Von außen möchte ich mir niemanden dazu holen, das ist schlichtweg Sache des Vertrauens.

  • Das wundert mich aber gerade. Wenn man Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist, muss man ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führen. Und ein Handelsgewerbe bedarf nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung, sprich 4-5 Angestelle + min. 500K Umsatz +Wechselgeschäfte usw. Alles andere könnte man als gewerblich einstufen, aber ein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist schon noch mal was anderes als einmalig 500 Spiele Verkaufen.

    Dass es solche zahlengenauen Kriterien gibt, war mir nicht bewusst. Eigentlich ist doch nahezu jedes Tatbestandsmerkmal umstritten. ;)
    Ansonsten hast du Recht, mein Beitrag war etwas ungenau, da nicht jeder Unternehmer auch Kaufmann ist - danke für den Hinweis.

    Ich ergänze kurz: man ist als Verkäufer bei ebay entweder Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer. Es gibt dort keine andere Unterscheidung soweit ich weiß. Nach der gängigen Rechtsprechung wird beim Vorhandensein eines Gewerbes zunächst immer die Kaufmannseigenschaft unterstellt. Ich war lediglich bis zu diesem Punkt gekommen, weil es mir gar nicht um die Anwendung des HGB ging. Ist man der Ansicht, nur Kleingewerbetreibender zu sein, weil man kein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs 2 HGB betreibt, muss man dies beweisen. Für den Kleingewerbetreibenden gelten dann in der Tat nur wenige HGB-Vorschriften. Gleichwohl bleibt er Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, mit allen Pflichten, die das BGB einem Unternehmer auferlegt. Auch das Finanzamt würde dann gerne eine Info erhalten. Auf diese beiden Punkte wollte ich hinaus. @Thygra hat das bereits völlig richtig erkannt. Aber es war in der Tat so nicht korrekt.
    Ich habe die Stelle oben geändert, da steht nun allgemein Gewerbe, da natürlich nicht jedes Gewerbe letztlich ein Handelsgewerbe darstellt.

  • Was ist denn jetzt der Stand hier?

    Ist dein Regal etwa leer? ;)


    tätäää ;)


    @DamonWilder Die Antwort auf @Sankt Peters Frage ist aber sicher von Interesse für einige :)

  • Hallo,


    momentan bin ich beruflich schwer eingespannt und kann deshalb nur minimal Zeit für die Sammlung verwenden.
    Stand der Dinge: Ich habe jetzt den Inhalt der 100 Kisten fotografiert; die Kisten numeriert, auf drei Keller verteilt und einen Lageplan erstellt.
    Anhand der Photos inventarisiere ich gerade die Spiele (ca. 1/3 ist geschafft) und ordne nach drei Kategorien: 1) Sofortverkauf; 2) weiter recherchieren; 3) Gurke.
    Ca. 75% ist Kategorie 1) und ich mache mir bei jedem Spiel Gedanken darüber, ob ich es a) einzeln oder b) im Bundle mit Erweiterungen verkaufen soll. Das ist im Zweifelsfall gar nicht so einfach. Z.B. Descent (erste Edition) einzeln oder Bundle? Mage Knight + Lost Legion? Runebound (zweite)? Arkham Horror? Talisman?


    Einige Dinge habe ich auch schon bei Ebay reingestellt; davon aber meist Rollenspiel-Zeug. Das lässt sich super reinstellen, weil man einfach nur die ISBN eingibt und dann fast alles ausgefüllt bei Ebay erscheint. Ein paar Spiele waren auch schon dabei, ein paar als Testballon, ein paar, damit ich den Höchstpreis erziele. Das geht schnell und fühlt meine Kasse, damit ich anfallendes Versandmaterial bestellen kann.


    Ich hoffe, die Inventarisierung nächste Woche abzuschließen und dann stelle ich (hoffentlich) vor dem 24. Juli die Liste hier rein.


    So viel zum aktuellen Stand der Dinge.

  • Ich bin den Weg BGG - eBay - unknowns gegangen und habe einiges losbekommen:


    • Bei BGG eher langfristig. Einfach Spiele in den Marktplatz setzen und Zeit lassen. Irgendwann trudeln Angebote rein, sofern die Preise fair waren.
    • Bei eBay wird man vieles los. Einfach mit einem niedrigen Startgebot einsteigen.
    • Und bei unknowns wird man Pakete los. Nicht unbedingt 100+ Spiele, aber 30-50 Spiele-Pakete funktioniert. Mit Abholung oder Versand

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

    2 Mal editiert, zuletzt von Herbert ()

  • Wie ist denn dieser Thread wieder an die Oberfläche gespült worden? :lachwein:

    Herbert wollte das Feld der Threadnekromantie nicht kampflos MrDirtymouth überlassen. ;)

    /edit:

    ... MrDirtymouth hat Herberts account gehacked.

    Das glaube ich wiederum nicht, denn der letzte Beitrag hier war ja von 2015, nicht von 2007. ;)

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    3 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()