Privatverkauf - Verjährungsfrist?

  • 3) Falls der Käufer tatsächlich gestorben ist, ändert das IMHO nicht viel an der Lage, weil das Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrags vererbt worden sein könnte.

    Nicht nur könnte - das Eigentum geht mit dem Tod unmittelbar auf den oder die Erben über. Würde daher empfehlen, über die bekannte Wohnadresse das zuständige Amtsgericht (das mit Nachlasssachen befasst ist) zu ermitteln und dort nachzufragen. Zum einen sind dort möglicherweise die Erben bekannt (weil Erbschein ausgestellt) und können informiert werden, zum anderen können die Mitarbeiter dort vielleicht kompetent und rechtssicher das weitere Vorgehen empfehlen.

  • Wenn nicht, dann fallen die Ansprüche an den Staat, oder?!

    Mag sein. Ich weiß nur nicht, ob das dann noch als "vererben" gilt.

    (Muss dann der Staat eigentlich an sich selbst Erbschaftssteuer zahlen? :D Just kidding ...)

  • Ich habe keine Ahnung von Verkaufsrecht, aber ist das nicht im Prinzip Aufgabe des Käufers bzw seiner Erben, die Ware einzufordern? Der Verkäufer hat ja eine Zustellung versucht auf die nicht reagiert wurde. Es kann im Prinzip dann ja nicht Pflicht des Verkäufers sein, dem Käufer "hinterherzulaufen" und Daten nachzuforschen. Das muss doch irgendwie gesetzlich geregelt sein, dass den Kaufvertrag bei Eintreten gewisser Punkte nichtig macht?


    Edit: https://www.gesetze-im-interne…rtrag%20zur%C3%BCcktreten.


    Ist wohl gesetztlich schon geregelt:


    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

    1.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    2.der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
    3.im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
    (3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

    (4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von HotSauce ()

  • HotSauce Das mag sein, aber im konkreten Fall ist ja NemesisWhip derjenige, der die Leistung schuldet, und nicht der Gläubiger, dessen Rechte in dem Text behandelt werden.

    lol stimmt, hab das falsche zitiert. Das hier ist ganz ausschlussreich:


    Ware nicht zustellbar – Was tun als Online-Händler?
    Welche Rechte stehen Ihnen zu, wenn Sie an die richtige Adresse liefern, der Kunde die Ware jedoch nicht annimmt? RA Michael Mokov klärt auf.
    business.trustedshops.de

  • Vorsicht. NemesisWhip hat nirgends geschrieben, dass bei seinem Käufer zwei Plus-Zeichen waren, nur dass es da einzelne und doppelte Plusse bei den Namen gab. Oder etwa doch?

    Naja, warum sollte sonst ein Name bei einer Messe dazugeschrieben werden? Da werden ja normalerweise keine Lebenden gefeiert.

    Das ist bei katholischen Messen eigentlich durchaus üblich, um an Jahrestagen Verstorbenen zu gedenken.

  • Um wirklich absolut sicherzugehen, habe ich jetzt noch einen Auszug aus dem Melderegister angefragt. Die 10 Euro ist es mir allemal wert.

    Wäre es nicht eine Option, den Kaufbetrag auf dem Wege zurückzuerstatten, auf dem du ihn erhalten hast? (sofern das noch möglich ist)

    Hatte Ich auch schon dran gedacht, aber das Girokonto, auf das er vor 6 Jahren überwiesen hat, habe ich nicht mehr und dementsprechend auch keine Infos über seine Bankverbindung.

  • Wäre es nicht eine Option, den Kaufbetrag auf dem Wege zurückzuerstatten, auf dem du ihn erhalten hast? (sofern das noch möglich ist)

    Hatte Ich auch schon dran gedacht, aber das Girokonto, auf das er vor 6 Jahren überwiesen hat, habe ich nicht mehr und dementsprechend auch keine Infos über seine Bankverbindung.

    Ja, hatte ich auch schon vermutet, aber manche Leute heben ja Kontoauszüge (digital/ausgedruckt) lange auf (wobei ich auch nicht dazu gehöre...).

  • HotSauce Das mag sein, aber im konkreten Fall ist ja NemesisWhip derjenige, der die Leistung schuldet, und nicht der Gläubiger, dessen Rechte in dem Text behandelt werden.

    lol stimmt, hab das falsche zitiert. Das hier ist ganz ausschlussreich:


    https://business.trustedshops.…s-tun-als-online-haendler

    Magst Du den Thread einmal ganz lesen?

    Der Käufer hat die Ware bereits bezahlt, ist aber mutmaßlich zwischenzeitlich verstorben.

    Wenn dann google doch bitte nach entsprechenden Fällen wo der Käufer die Ware bereits bezahlt hat aber vor dem Versand verstorben ist.

    Nach meinem Wissenstand treten Erben in den Kaufvertrag ein und als Verkäufer hat man den Vertrag zu erfüllen oder, wenn die Erben zustimmen rückabzuwickeln. Aber dazu muss der Verkäufer ja erst einmal wissen, mit wem er den Vertrag jetzt weiterführt.

    Einfach "Fire & Forget" abschicken ist sicher der falsche Weg, die Ware anderweitig verkaufen oder auf Verjährung hoffen, insbesondere wenn man einen Verdacht hat dass der Empfänger verstorben sein könnte halte ich persönlich für mindestens fragwürdig, es ist ein Vertrag zustande gekommen und wenn ich die Ware zwischenzeitlich an jemand anderes veräußere, kann ich unter Umständen schadenersatzpflichtig sein, denn der Käufer kann auf die Ware bestehen und muss eine Rückzahlung nicht akzeptieren.

    Dazu gebietet es mE der Anstand als Verkäufer alles verhältnismäßige zu tun, um einen Erben ausfindig zu machen. Kostenlose Informationsquellen zu nutzen, ein oder zwei Telefonate zu führen und ggf. 10,- Gebühren ans Melderegister zu zahlen ist imho noch verhältnismäßig.

    Aus meiner Sicht macht NemesisWhip hier alles richtig. Wenn sich Erben finden kann er die Ware verschicken und bekommt evtl. von denen die 10,- Auslagen erstattet, oder sie einigen sich darauf dass er den Erben den Kaufpreis, ggf. abzüglich der 10,- erstattet und die Ware dann anderweitig verkauft.

    NemesisWhip

    Sollte sich niemand finden könnte man möglicherweise die Pfarrer/Pfarrerinnen der Gemeinde bemühen, möglicherweise kennen die Angehörige und können einen Kontakt vermitteln.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Wenn der Brief erst eine oder zwei Wochen alt ist, würde ich erstmal abwarten.


    Je nachdem, wann derjenige verstorben ist, gibt es vermutlich einen Nachsendeauftrag an die Erben oder einen Verwalter.


    Der Empfänger könnte ggf. noch trauern oder einfach mehrere Wochen abwesend sein und den Brief erst später lesen.


    Falls nicht mehr zustellbar, sollte der Brief an den Absender zurück gehen und dann kann man immer noch überlegen, wieviel Zeit und Mühe man in die Ermittlung eines potenziellen Erben steckt.


    Ich bin kein Jurist, aber könnte mir schon vorstellen, dass wenn alle vereinbarten Kontaktwege nicht mehr zugänglich sind, die Erben in der Pflicht wären, dich zu kontaktieren und nicht umgedreht.


    [Edit:] Und ich weiß nicht, wie selten der Name ist, aber bist du dir überhaupt sicher, dass es sich wirklich um die Person aus der Kirchengemeinde handelt? In jedem Fall ist eine Woche Frist nach Versenden eines Briefes zu wenig, um vorschnell weitere Schritte einzuleiten. Ich würde zunächst ausreichend Zeit für eine Reaktion geben (mindestens 1-2 Monate) und solange abwarten.

    2 Mal editiert, zuletzt von danom ()

  • Ich hab den Fred ganz gelesen nur sehe ich es nicht als Aufgabe des Verkäufers, den Käufer aufzutreiben. Das unterliegt doch klar der Obliegenheit des Käufers den Verkäufer über Adress- und Datenänderungen zu informieren? Beispiel: Ich hab nen offenen Kickstarter, ziehe um und vergesse dem Verlag die Adressänderung mitzuteilen. Dann ist es ja nicht Aufgabe des Verlages meine neue Adresse zu recherchieren?


    In dem konkreten Fall wollte ich auf folgendes aus meinem Link hinaus:


    Gem. § 323 Abs. 1 BGB können Sie auch vom Vertrag zurücktreten, sofern Sie dem Käufer eine angemessene Frist zur Abnahme der Ware gesetzt haben. In einem solchen Fall ist der bereits erhaltene Kaufpreis an den Käufer zurückzuerstatten.



    Sprich. Schreib es ist a) Aufgabe des Käufers sich um die "Abnahme" der Ware zu kümmern, und b)wenn du als Verkäufer eine Frist setzt, auf die nicht reagiert wird kannst du ohne Probleme auch als Verkäufer vom Kauf zurücktreten. So ist das ja auch bei click+collect Bestellungen. Da kaufst du was online, bezahlst es direkt und wenn du es innerhalb von 7Tagen nicht abholst, wird das wieder automatisch storniert

  • Wenn er wirklich wie im Gemeindeblatt angegeben verstorben ist, war das 11/2021. Der Name ist vermutlich nicht super selten, aber dass er mehrfach in einer 4500 Einwohner-umfassenden Gemeinde vorkommt, wäre doch irgendwie schon sehr schräg.


    Das einzige, was mich stutzig macht, ist sein Alter. ist im gleichen Jahr wie ich geboren - 1987 -, da müsste vermutlich schon was tragischeres als Covid passiert sein.


    Ich werde auf jeden Fall noch eine Zeit lang abwarten, aber es ist doch schon komisch, dass eine web.de Emailadresse nicht mehr existiert (muss man die nicht aktiv löschen lassen?), die Handynummer neu vergeben ist, der Name im Gottesdienst auftaucht und keine Reaktion auf meinen Brief kommt (habe meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer reingeschrieben, damit er mich umgehend kontaktieren könnte). Aber ja, vielleicht sind einfach alles nur blöde Zufälle und er liegt gerade am Strand auf den Malediven o.ä.

  • Ich verstehe die Reaktionen auf meinen Beitrag nicht. Waren so fragend/negativ?


    1. der Ersteller möchte sein Spiel seit 6 Jahren verkaufen - ich gehe davon aus, dass sich das nicht geändert hat.


    2. Der Verkauf und damit nach meinem Verständnis auch der letzte Kontakt ist mittlerweile 6 Jahre her. Seit einem Monat besteht nur der Versuch der Kontaktaufnahme.


    3. Der verschollene Käufer hat nun weder Geld noch Ware. Der Verkäufer hat beides, möchte aber die Ware loswerden.


    Daher sehe ich es als unproblematisch an den Kontakt weiter zu suchen und ggfs. das Geld zurückzahlen zu können.

  • Plot twist: das Regal war voll, daher Identitätswechsel, um den Brocken nicht auch noch annehmen zu müssen.

    Hierfür werde ich zu 100% gebannt.

  • der Ersteller möchte sein Spiel seit 6 Jahren verkaufen

    Das ist so vermutlich nicht richtig.

    Der Threadersteller hat vor 6 Jahren einen Crowdfunding-Pledge mit dem Anspruch auf eine zukünftige Lieferung einer Ware verkauft. Diese Ware sollte nach Auslieferung vom Verkäufer des Pledges an den Käufer weitergeschickt werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Verkäufer erst jetzt neu in der Lage gekommen, seine alten Versprechungen nicht mehr wie zugesagt erfüllen zu können, weil eben erst jetzt "wave 4" ausgeliefert wurde.

  • Ich verstehe die Reaktionen auf meinen Beitrag nicht. Waren so fragend/negativ?

    Weil ein paar Beiträge vor dir der Verdacht aufkam, der Käufer sei leider verstorben. Da kam dein "dem Kollegen das Geld wiedergeben" etwas makaber rüber... :S

    Achso. Das habe ich gar nicht gelesen, ich bezog mich auf den Ursprungspost.

  • anke79

    Er hat sich bei der Kirche nach der Bedeutung der Symbole erkundigt, weil diese das Gemeindeblatt herausgibt.

    Das ist tatsächlich tragisch.

    Wenn er den korrekten rechtlichen Ablauf in diesem Fall wissen will sollte er einen Anwalt kontaktieren. Oder bei der Gemeinde noch einmal nachfragen, ob die ihm die Kontaktdaten zu etwaigen Verwandten geben könnten.

    Ja, natürlich, meinte ich ja auch. Ich würde wohl auch der Kirchgemeinde grob den Fall schildern (falls noch nicht bereits geschehen) und darum bitten, ob eine Vermittlung meiner Kontaktdaten an die Angehörigen möglich wäre, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.


    Natürlich ist die Kaufsache durch den Tod eigentlich an die Erben übergegangen, aber vermutlich wissen die gar nichts vom Kauf, da er bereits sehr lange zurückliegt. Andererseits sollte sich der Aufwand für den Verkäufer auch im Rahmen halten. Vermutlich ist das Paket hier wertvoller, aber hätte ja auch ein kleineres Projekt für z.B. <60 € sein können, das eine große Verspätung hat. Dann fände ich stundenlange Recherche und Porto-/10 €-Ausgaben, die man vielleicht nicht erstattet bekommt, unverhältnismäßig.


    Wie schon erwähnt, hätte der Käufer direkt gebackt, hätte er entweder bereits seine Adresse mitgeteilt und dann nur nochmal die Möglichkeit bekommen, seine Adresse zu aktualisieren - was nicht geschehen wäre, da die Angehörigen die Mails ja nicht beantwortet haben bzw. beantworten konnten - also wäre das Paket einfach verschickt worden und beim Nachmieter gelandet. Oder falls keine Adresse mitgeteilt wurde, also der PM nicht abgeschlossen wurde, ist das Geld doch futsch oder probiert der Verlag es zurückzuschicken?

  • Das mit dem Brief würde ich jetzt nicht überbewerten. In manchen Orten scheint es starken Verzug bei der Lieferung zu geben und die Post war schon entsprechend in der Kritik, weil mancherorts scheinbar nur einmal wöchentlich Briefe zugestellt werden.


    In allen anderen Punkten hast du natürlich Recht und es spricht viel dafür, dass es sich um den Verstorbenen handelt.


    Selbst wenn es Erben gibt und die ermittelt werden können, könnte es noch problematisch werden. Denn "Wave 4" soll ja kleckerweise versand werden und entsprechende Versandkosten + VAT in nicht geringem Umfang werden nach und nach fällig werden und müssen auch von irgendwem gezahlt werden (oder waren die bei deinem Kauf schon komplett mit drin?).


    Ich weiß ja nicht, was du diesbezüglich mit dem Käufer vereinbart hattest, aber für einen Erben, der mit KDM nichts am Hut hat, klingen kleckerweise Sendungen und Nachzahlungen von Versandkosten und anschließender Weiterverkauf vermutlich nicht gerade verlockend.


    Die Rechtslage kann ich auch nicht wirklich beurteilen. Der "Verkauf" eines Paketes aus noch nicht erhaltenen Crowdfunding-Rewards klingt für mich jedenfalls schon ohne Todesfälle recht abenteuerlich und ich würde soetwas in beiderlei Richtungen nicht machen. Da müsste man m. E. vertraglich auch im Vorfeld einiges klären: Wer haftet wie bei Nicht-/Teilerfüllung oder (Teil-)Refund durch den Creator? Wer trägt zukünftig entstehende Crowdfunding-Kosten (erforderliche Nachzahlungen oder Versand)? Wer zahlt den Versand vom Ursprungsbacker zum Käufer? Wer haftet/kümmert sich jeweils bei Mängeln am Produkt oder anderweitigen Problemen zwischen den drei involvierten Parteien? Sowas wäre mir allgemein zu heiß.

  • Ich hab den Fred ganz gelesen nur sehe ich es nicht als Aufgabe des Verkäufers, den Käufer aufzutreiben. Das unterliegt doch klar der Obliegenheit des Käufers den Verkäufer über Adress- und Datenänderungen zu informieren? Beispiel: Ich hab nen offenen Kickstarter, ziehe um und vergesse dem Verlag die Adressänderung mitzuteilen. Dann ist es ja nicht Aufgabe des Verlages meine neue Adresse zu recherchieren?


    In dem konkreten Fall wollte ich auf folgendes aus meinem Link hinaus:


    Gem. § 323 Abs. 1 BGB können Sie auch vom Vertrag zurücktreten, sofern Sie dem Käufer eine angemessene Frist zur Abnahme der Ware gesetzt haben. In einem solchen Fall ist der bereits erhaltene Kaufpreis an den Käufer zurückzuerstatten.

    Sprich. Schreib es ist a) Aufgabe des Käufers sich um die "Abnahme" der Ware zu kümmern, und b)wenn du als Verkäufer eine Frist setzt, auf die nicht reagiert wird kannst du ohne Probleme auch als Verkäufer vom Kauf zurücktreten. So ist das ja auch bei click+collect Bestellungen. Da kaufst du was online, bezahlst es direkt und wenn du es innerhalb von 7Tagen nicht abholst, wird das wieder automatisch storniert

    Ich glaube wir betrachten das aus sehr verschiedenen Perspektiven.

    Hinterbliebene können ihre Ansprüche nur geltend machen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass es einen Vertrag gibt. Möglicherweise wissen sie nichts davon. Natürlich wird es vermutlich juristisch ausreichend sein, an die letzte bekannte Adresse zu schreiben. Mehr kann oder muss man einem gewerblichen Verkäufer vielleicht auch nicht zumuten. Aber diese Frage sollte ein Anwalt klären.

    Aber als Privatverkäufer und Mensch kann ich es mir leisten, empathisch zu sein. Die Angehörigen eines Verstorbenen haben andere Prioritäten - natürlich verschafft man sich eine Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten, aber da findet man halt auch nicht immer alles. Das weiß ich aus eigener Erfahrung!

    Daher würde ich (persönlich) nicht ausschließlich auf meine gesetzlichen Rechte und Pflichten pochen sondern versuchen die Menschen zu erreichen und eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Die Rechtslage kann ich auch nicht wirklich beurteilen. Der "Verkauf" eines Paketes aus noch nicht erhaltenen Crowdfunding-Rewards klingt für mich jedenfalls schon ohne Todesfälle recht abenteuerlich und ich würde soetwas in beiderlei Richtungen nicht machen. Da müsste man m. E. vertraglich auch im Vorfeld einiges klären: Wer haftet wie bei Nicht-/Teilerfüllung oder (Teil-)Refund durch den Creator? Wer trägt zukünftig entstehende Crowdfunding-Kosten (erforderliche Nachzahlungen oder Versand)? Wer zahlt den Versand vom Ursprungsbacker zum Käufer? Wer haftet/kümmert sich jeweils bei Mängeln am Produkt oder anderweitigen Problemen zwischen den drei involvierten Parteien? Sowas wäre mir allgemein zu heiß.

    Viele valide Punkte, die ich tatsächlich nicht umfassend beantworten kann. Lediglich die Versandkosten haben wir damals bereits diskutiert. VAT war vor 6 Jahren noch kein (großes) Thema im Crowdfunding, die hätte/habe ich dementsprechend jetzt geschluckt. Er erhält alles, was nach der Gamblers Chest ausgeliefert wird und trägt selber das Risiko, wenn etwas gecancelt wird.


    Aber ja, nochmal mache ich das auch nicht.

  • Von KDM habe ich keine Ahnung, aber ich habe es irgendwo als "abartig teuer" abgespeichert und von daher finde ich hier den Aufwand, den der Threadstarter treibt, um seine versprochene Weiterleitung der Ware nach Kickstarter-Auslieferung zu erfüllen, durchaus angemessen. Moralisch sowieso (Verträge sind zu erfüllen), aber bei entsprechendem Wert der Sache dient das dann auch zur eigenen Absicherung, um sich nicht selbst angreifbar zu machen.

    Ich würde auch erwarten, dass eventuell ermittelte Erben nicht auf exakte Lieferung bzw. Auszahlung bestehen, wenn sie eine sicher nicht erwartete Meldung der Sorte "ihr kriegt übrigens noch etwas, mit dem ihr niemals gerechnet hättet" bekommen. Die Erstattung der Auslagen (wie Meldeamt-Auskunft) wäre das Allermindeste. Ich würde dann vielleicht mit sowas reagieren wie: "Danke für deinen Aufwand, freut mich sehr, dass du so anständig warst, aber ich will KDM nicht, verkauft es, behalte die Hälfte und spende die andere Hälfte an die Kirchengemeinde des Verstorbenen, die dir die erfolgreiche Suche ermöglicht hat. Für mich ist die Sache dann erledigt."


    Oder falls keine Adresse mitgeteilt wurde, also der PM nicht abgeschlossen wurde, ist das Geld doch futsch

    Ja. Manchmal findet sich so eine Regelung auch im "Kleingedruckten". Aber ich würde es vielleicht nicht "futsch" nennen. Es gibt bei Crowdfunding immer die Möglichkeit zur Spende ohne Gegenleistung, das ist gewissermaßen per Definition der Standardfall im Crowdfunding, und darauf fallen nicht im PM eingelöste Beiträge dann eben zurück. Kommt natürlich am Ende aufs Gleiche raus wie "futsch", hat aber keinerlei Anklänge von: "Der Crowdfunding-Macher steckt das Geld einfach so ein."

    oder probiert der Verlag es zurückzuschicken?

    Ohne Abschluss des PM ganz sicher nicht. Dann ist ja keine Lieferanschrift bestätigt.

    Bei Crowdfunding-Auslieferungen ist es oft so geregelt, dass bei Fehlern des Backers, z.B. bei falschen Angaben zur Lieferadresse, dieser alle zusätzlichen Kosten trägt -- und das kann dann z.B. auch heißen, dass der Anspruch auf "EU friendly" Auslieferung verwirkt ist, d.h. dass die Ware aus USA neu verschickt wird und Einfuhrabgaben fällig werden.

  • Ok klar, das ist nochmal ne andere Ebene. Mir ging es jetzt im Sinne der Eröffnungsfragestellung nur darum zu klären, was der Verkäufer machen muss/kann/darf und was nicht. Also rein rechtlich gesehen - also ob ein Weiterverkauf möglich ist.


    Hier wurde sich ja schon jetzt extrem viel Mühe gegeben den Käufer auffindig zu machen. Wahrscheinlich schon 100 mal mehr, als das viele andere machen würden. Alleine die Idee mit dem Pfarrbrief, Hut ab - wär ich nicht drauf gekommen. Ich denke auch, hier ggf übers Pfarramt den Kontakt zu den Angehörigen aufzunehmen ist ein guter und ausreichender Weg. Was aber außer acht gelassen wird, wenn da ein Sternchen ist, dann ist der ja nicht unbedingt gerade erst verstorben, sondern es ist vermutlich ein Gedenkgottesdienst für einen Todesfall vor X-Jahren, was die Situation ja nochmal etwas verändern würde.

  • Wenn er wirklich wie im Gemeindeblatt angegeben verstorben ist, war das 11/2021. Der Name ist vermutlich nicht super selten, aber dass er mehrfach in einer 4500 Einwohner-umfassenden Gemeinde vorkommt, wäre doch irgendwie schon sehr schräg.

    Das würde mich tatsächlich nicht wundern. Es gab und gibt die Gepflogenheit, dass Kinder die Namen der Eltern bekommen (bspw. der erstgeborene Sohn trägt den Namen des Vaters oder die Tochter den der Mutter). Demnach könnte die verstorbene Person auch "nur" der Vater sein.

  • Wenn er wirklich wie im Gemeindeblatt angegeben verstorben ist, war das 11/2021. Der Name ist vermutlich nicht super selten, aber dass er mehrfach in einer 4500 Einwohner-umfassenden Gemeinde vorkommt, wäre doch irgendwie schon sehr schräg.

    Das würde mich tatsächlich nicht wundern. Es gab und gibt die Gepflogenheit, dass Kinder die Namen der Eltern bekommen (bspw. der erstgeborene Sohn trägt den Namen des Vaters oder die Tochter den der Mutter). Demnach könnte die verstorbene Person auch "nur" der Vater sein.

    Bekomme ich dann vom Melderegister Infos zu allen Personen mit diesem Namen zurück? :/

  • Bekomme ich dann vom Melderegister Infos zu allen Personen mit diesem Namen zurück? :/

    Ne, du musst für die EMA-Abfrage enweder die letzte bekannte Adresse oder das Geburtsdatum angeben.


    Was passiert, wenn hier immernoch zwei oder mehr Personen infrage kommen, weiß ich nicht.

  • Es geht schon um einen höheren 4-stelligen Betrag.

    Damit ich das verstehe: Du kaufst ein Spiel für einen 4-stelligen Betrag (alleine das finde ich schon irre) und Jahre bevor Du es erhältst, denkst Du Dir "och, ich will das doch nicht mehr haben und verhöker das mal"?

    War dann die krass hohe Investition eine spontane Bauchentscheidung, die Du am nächsten Tag bereut hast?

    Einmal editiert, zuletzt von Matze ()

  • Damit och das verstehe: Du kaufst ein Spiel für einen 4-stelligen Betrag (alleine das finde ich schon irre) und Jahre bevor Du es erhältst, denkst Du Dir "och, ich will das doch nicht mehr haben und verhöker das mal"?

    War dann die krass hohe Investition eine spontane Bauchentscheidung, die Du am nächsten Tag bereut hast?

    Nur zur Einordnung des Preises:


    KDM ist quasi ein Hobby für sich mit material- und preistechnisch gewissen Anleihen aus dem Tabletopbereich und der Content von der Menge her enorm (ist ja auch jetzt 7 1/2 Jahre später noch nicht annähernd fertig entwickelt, auch wenn das zum Teil am Author liegt). Das Basisspiel wurde schon vor etlichen Jahren geliefert, genau wie die 12 schon fertig designten Erweiterungen und inzwischen trudelt auch der weitere Kram ("Wave 4") nach und nach ein.


    Wer damals 2016/17 beim Crowdfunding mitgemacht hat, bereut das heute eher nicht aus finanzieller Sicht. Die Preise sind um 100 bis 600% teurer bei Vorbestellung heute, vor allem wenn man die größeren Bundles genommen hatte. Die Sekundärmarktpreise waren zeitweise noch extremer, wo einiges davon out of print war.


    Manch einer hat seinen Pledge schon alleine deswegen anteilig oder komplett verkauft, um ordentlich Gewinn zu machen.

    3 Mal editiert, zuletzt von danom ()

  • Ein Geistlicher, der KDM spielt(e).

    Das trifft doch irgendwo meinen Humor

    Warum nicht Ich habe auch schon mit einem katholischen Priester Zombicide gespielt. Im wahren Leben bekämpft der auch keine Untote.

    In seiner wenigen Freizeit spielt er halt gerne Brettspiele und schaltet dabei ab. Ich kenne auch Geistliche die gerne mal Tarantino Filme sehen ohne dahinter gleich Teufels Werk zu erkennen.

    You know I'm born to lose, and gambling's for fools

    Einmal editiert, zuletzt von Oli1970 ()

  • Ich würde das ganze jetzt mal bleiben lassen. Du hast ja versucht den Käufer zu erreichen, du hast es auf de-facto jeden Kanal probiert. Es kann nicht deine Pflicht sein beim Meldeamt nachzufragen o.Ä. Behalte das Spiel und lass es gut sein (verkaufen würde ich es nicht nochmal). Sollte der Käufer (hoffen wir das mal) am Leben sein, muss er dir neue Kontaktdaten bekannt geben, in schlechteren Fall wird es niemanden jemals danach fragen. Ich hätte nach all deinen Bemühungen kein schlechtes Gewissen.

  • Es geht schon um einen höheren 4-stelligen Betrag.

    Damit ich das verstehe: Du kaufst ein Spiel für einen 4-stelligen Betrag (alleine das finde ich schon irre) und Jahre bevor Du es erhältst, denkst Du Dir "och, ich will das doch nicht mehr haben und verhöker das mal"?

    War dann die krass hohe Investition eine spontane Bauchentscheidung, die Du am nächsten Tag bereut hast?

    Ja, von der Idee her hat mich KDM extrem abgeholt und ich hatte Glück, einen der "günstigeren" All-Ins zu ergattern.


    Das Grundspiel habe ich dann nach Auslieferung ein gutes Jahr gespielt und gemerkt, dass mir das doch einfach alles zuviel ist - vom Spielaufwand, vom Platzbedarf etc. - und alles verkauft. Das gespielte Grundspiel, die ungespielten Erweiterungen, die Gamblers Chest und eben die Wave 4...

  • anke79

    Er hat sich bei der Kirche nach der Bedeutung der Symbole erkundigt, weil diese das Gemeindeblatt herausgibt.

    Das ist tatsächlich tragisch.

    Wenn er den korrekten rechtlichen Ablauf in diesem Fall wissen will sollte er einen Anwalt kontaktieren. Oder bei der Gemeinde noch einmal nachfragen, ob die ihm die Kontaktdaten zu etwaigen Verwandten geben könnten.

    Ich würde es genauso machen, allerdings nicht nach Kontaktdaten fragen, denn die werden meistens nicht rausgegeben. Sondern den Umkehrweg. Der Gemeinde meine Kontaktdaten geben und sie bitten die Angehörigen zu kontaktieren und ihnen meine Kontaktdaten mitzuteilen. Vielleicht meldet sich ja dann jemand.

    ~ Du sagst, lass uns weitergehen - eine Stunde, höchstens zwei. Bald werden wir Häuser sehen - und dann ist er vorbei - der lange Weg zurück ~

    ~ Janus ~