Beiträge von Puma im Thema „Privatverkauf - Verjährungsfrist?“

    Insofern wäre ich da vorsichtig, da mit dem Kauf der Gegenstand (der noch ausgeliefert werden musste) in das Eigentum des Käufers gewechselt hat - du bist nur der Besitzer.

    Nein! Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft, damit geht keinerlei Eigentum über. Schimpft sich Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Und natürlich verjährt auch der Hauptleistungsanspruch auf Übergabe und Übereignung irgendwann und nicht nur die Gewährleistungsrechte. :)