Ich verstehe die Reaktionen auf meinen Beitrag nicht. Waren so fragend/negativ?
Weil ein paar Beiträge vor dir der Verdacht aufkam, der Käufer sei leider verstorben. Da kam dein "dem Kollegen das Geld wiedergeben" etwas makaber rüber...
Insofern wäre ich da vorsichtig, da mit dem Kauf der Gegenstand (der noch ausgeliefert werden musste) in das Eigentum des Käufers gewechselt hat - du bist nur der Besitzer.
Nein! Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft, damit geht keinerlei Eigentum über. Schimpft sich Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Und natürlich verjährt auch der Hauptleistungsanspruch auf Übergabe und Übereignung irgendwann und nicht nur die Gewährleistungsrechte.
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