Privatverkauf - Verjährungsfrist?

  • Servus,


    Ich habe vor 6 Jahren den "Wave 4" Teil meines Kingdom Death Monster All-Ins verkauft (ich weiß nicht mehr, über welche Plattform - Austausch fand via Email statt). Der Käufer hat damals bereits gezahlt und hat mir seine Adresse, Emailadresse und Telefonnummer gegeben. Seit einem Monat versuche ich ihn nun zu erreichen: Die Emailadresse existiert nicht mehr, die Telefonnummer gehört jemand anderem und auf einen Postbrief gab es auch keine Reaktion. Ich versuche es heute nochmal mit einem weiteren Brief per Einschreiben, vermute aber, dass da auch nichts bei rumkommt.


    Was könnte ich noch tun? Heute kam mit dem Black Knight die erste Lieferung der Wave 4 bei mir an. Wie lange muss ich das aufbewahren bzw. wann verjähren die Ansprüche aus einem Privatverkauf, bevor ich es anderweitig veräußern könnte?


    Merci vorab!

  • Ich sach ma so... Jackpot. 8o 8o 8o :whistling: :whistling: :whistling:

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  • Ich hab vor elf Jahren einen meiner 2 HQ25 Pledges verkauft...müsste ich mal wieder kontaktieren und informieren, dass bislang leider noch nicht ausgeliefert ^^

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ich konnte mal übers Einwohnermeldeamt jemanden ausfindig machen. Musste aber gut begründet werden.

    Danke für den Tipp. Social Media habe ich übrigens auch schon erfolglos abgegrast. Der Name taucht bei einer Google Suche ebenfalls nur ein einziges Mal im Zusammenhang mit der Region auf, der Eintrag ist mit 5 Jahren aber fast so alt wie der Deal..

  • In 6 Jahren kann ja viel passieren. Umgezogen, ausgewandertm, gestorben, e.t.c.

    Bei einem Umzug und einer Auswanderung wüsste ich jetzt nicht, warum man seine Email Adresse aufgeben sollte (oder existiert der Provider nicht mehr?).


    Einschreiben kannst du noch machen, vielleicht ergibt sich ja daraus eine Auskunft (kommt das zurück, wenn es nicht zugestellt werden kann?)

    Danach hast du eigentlich alles getan um deinen Kunden ausfindig zu machen, denke ich?


    Ich würde den Kram dann mal 2 Jahre in die Ecke stellen und schauen, ob sich der Käufer bei dir meldet - der kriegt ja, falls noch lebendig, eventuell auch mit, das die Lieferung jetzt erfolgt.

  • ...ggf. ema Auskunft...und ist vielleicht keine Frage der Verjährung (grds. 3 Jahre, 195, 199 BGB), sondern des Annahmeverzuges

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  • Wenn Du es gleich teuer oder teurer verkaufen kannst, würde ich mir keine großen Gedanken machen und nicht noch 2 Jahre irgendwo aufbewahren. Falls er sich irgendwann doch noch meldet, könntest Du ihm ja dann problemlos seine Summe zurückzahlen, evtl. abzüglich Recherche-/Portokosten.


    Ich weiß nicht, wann der Rest noch eintrifft. Aber finde, Du hast schon sehr viel getan, um den Käufer ausfindig zu machen. Wenn er sich dann innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintreffen von allem nicht selbst bei Dir meldet - Deine Kontaktdaten hat er ja vermutlich noch oder haben die sich seitdem komplett geändert - würde ich es anderweitig verkaufen.

  • Auf den Postbrief kam keine Antwort - oder kam der Brief zurück (Unbekannt verzogen)?

    Weil wenn der Brief zumindest angenommen wird (insb. das Einschreiben) wäre für mich das logische als nächstes die Ware hinterher zusenden.

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  • Wenn Du es gleich teuer oder teurer verkaufen kannst, würde ich mir keine großen Gedanken machen und nicht noch 2 Jahre irgendwo aufbewahren. Falls er sich irgendwann doch noch meldet, könntest Du ihm ja dann problemlos seine Summe zurückzahlen, evtl. abzüglich Recherche-/Portokosten.


    Ich weiß nicht, wann der Rest noch eintrifft. Aber finde, Du hast schon sehr viel getan, um den Käufer ausfindig zu machen. Wenn er sich dann innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintreffen von allem nicht selbst bei Dir meldet - Deine Kontaktdaten hat er ja vermutlich noch oder haben die sich seitdem komplett geändert - würde ich es anderweitig verkaufen.

    Meine Daten sind seitdem unverändert, die hat er.

  • Auf den Postbrief kam keine Antwort - oder kam der Brief zurück (Unbekannt verzogen)?

    Weil wenn der Brief zumindest angenommen wird (insb. das Einschreiben) wäre für mich das logische als nächstes die Ware hinterher zusenden.

    Brief kam bisher nicht zurück, ist aber auch erst etwas über 1 Woche her. An ein Einschreiben habe ich nicht wirklich gedacht, weil ich schon von einer Antwort ausgegangen bin..

  • Ich habe jetzt noch ein 2 Jahre altes Gemeindeblatt gefunden, dort sind diverse Gottesdienste terminiert, teilweise mit einem "+" oder "++“ und Namen. U.a. auch der des Käufers. Ich hab mit der Kirche gar nichts am Hut: Bedeutet das, dass er tatsächlich gestorben sein könnte? Oder sind das irgendwelche Redner, die im Gottesdienst was vorlesen? Kann man alte Todesanzeigen irgendwo einsehen?

  • Also wenn hinter seinem Namen ein Kreuz ist und das im Gemeindeblatt, ja dann bedeutet das in aller Regel das die Person verstorben ist.

    Und auch wenn das jetzt vielleicht komisch kommt: Vor 2 Jahren hatten wir eine Covid Pandemie die einige Todesopfer gefordert hat. Es gab also durchaus Gründe, abseits von individueller Tragik.

  • Also wenn hinter seinem Namen ein Kreuz ist und das im Gemeindeblatt, ja dann bedeutet das in aller Regel das die Person verstorben ist.

    Und auch wenn das jetzt vielleicht komisch kommt: Vor 2 Jahren hatten wir eine Covid Pandemie die einige Todesopfer gefordert hat. Es gab also durchaus Gründe, abseits von individueller Tragik.

    Rein aus Interesse: Was bedeutet dann in dem Zusammenhang ein einzelnes oder ein doppeltes Kreuz? Und wofür steht die Abkürzung "Ang."?

  • Ich habe jetzt noch ein 2 Jahre altes Gemeindeblatt gefunden, dort sind diverse Gottesdienste terminiert, teilweise mit einem "+" oder "++“ und Namen. U.a. auch der des Käufers. Ich hab mit der Kirche gar nichts am Hut: Bedeutet das, dass er tatsächlich gestorben sein könnte? Oder sind das irgendwelche Redner, die im Gottesdienst was vorlesen? Kann man alte Todesanzeigen irgendwo einsehen?

    Du könntest den Herausgeber des Gemeindeblattes bzw. in der Kirchengemeinde selbst nachfragen, wenn du dir die Arbeit machen möchtest.

  • Ich habe jetzt noch ein 2 Jahre altes Gemeindeblatt gefunden, dort sind diverse Gottesdienste terminiert, teilweise mit einem "+" oder "++“ und Namen. U.a. auch der des Käufers. Ich hab mit der Kirche gar nichts am Hut: Bedeutet das, dass er tatsächlich gestorben sein könnte? Oder sind das irgendwelche Redner, die im Gottesdienst was vorlesen? Kann man alte Todesanzeigen irgendwo einsehen?

    Würde da ggf. die Kosten für eine ema auskunft in der Hand nehmen, wenn es dir keine Ruhe lässt, da erfährt man auch, in die Person verstorben ist.


    ...obwohl, wenn du dann noch ggf

    anfängst für Erben zu ermitteln ...aber das ginge m.e. zu weit.


    Oder frag doch mal hier im Forum nach dem Ort und ob ggf. Sich ggf jemand bei dir om meldet, der mal an der Adresse vorbeischauen würde.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ich würde vermuten, dass hier überhaupt keine Verjährung besteht - die Fristen beziehen sich nur auf Gewährleistungsansprüche sowie Zahlungsfristen. Insofern wäre ich da vorsichtig, da mit dem Kauf der Gegenstand (der noch ausgeliefert werden musste) in das Eigentum des Käufers gewechselt hat - du bist nur der Besitzer.


    Passt nicht ganz, bezieht sich aber auf die individuelle Problematik:

  • Insofern wäre ich da vorsichtig, da mit dem Kauf der Gegenstand (der noch ausgeliefert werden musste) in das Eigentum des Käufers gewechselt hat - du bist nur der Besitzer.

    Nein! Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft, damit geht keinerlei Eigentum über. Schimpft sich Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Und natürlich verjährt auch der Hauptleistungsanspruch auf Übergabe und Übereignung irgendwann und nicht nur die Gewährleistungsrechte. :)

  • Ich hab vor elf Jahren einen meiner 2 HQ25 Pledges verkauft...müsste ich mal wieder kontaktieren und informieren, dass bislang leider noch nicht ausgeliefert ^^

    Früher hat man sich in der BRD immer über DDR-Einwohner lustig gemacht, dass die 10 Jahr auf Ihr Auto warten mussten...

  • Rückmeldung des Pfarramts:

    - Ein Kreuz bedeutend, dass der Gottesdienst zu Gedenken des Verstorbenen abgehalten wird

    - Bei zwei Kreuzen handelt es sich um einen verstorbenen Geistlichen

    - "Ang." bedeutet, dass Angehörige des Verstorbenen anwesend sein werden

  • Insofern wäre ich da vorsichtig, da mit dem Kauf der Gegenstand (der noch ausgeliefert werden musste) in das Eigentum des Käufers gewechselt hat - du bist nur der Besitzer.

    Nein! Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft, damit geht keinerlei Eigentum über. Schimpft sich Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Und natürlich verjährt auch der Hauptleistungsanspruch auf Übergabe und Übereignung irgendwann und nicht nur die Gewährleistungsrechte. :)

    Kann gut sein, da bin ich zu wenig drin. Abseits der rechtlichen Handhabe würde ich dann aber zumindest als moralischer Sicht ähnlich argumentieren. 😁

  • Du könntest versuchen es für denselben Preis zu verkaufen und sobald du den Kontakt wieder aufbauen konntest dem Kollegen sein Geld zurück geben. So seid ihr beide ohne Verlust auf der Sache raus.

  • Ein Geistlicher, der KDM spielt(e).

    Vorsicht. NemesisWhip hat nirgends geschrieben, dass bei seinem Käufer zwei Plus-Zeichen waren, nur dass es da einzelne und doppelte Plusse bei den Namen gab. Oder etwa doch?

    Naja, warum sollte sonst ein Name bei einer Messe dazugeschrieben werden? Da werden ja normalerweise keine Lebenden gefeiert. Es sei denn, die Person ist wirklich geistlicher und es ist einfach gemeint, dass er diese Messe liest.


    Aber back to topic. Ich denke du gehst da keine gefahr wenn du es nochmal verkaufst. Kannst ja nachweisen, dass du versucht hast den Käufer zu erreichen, sollte es Probleme geben

  • Ein Geistlicher, der KDM spielt(e).

    Vorsicht. NemesisWhip hat nirgends geschrieben, dass bei seinem Käufer zwei Plus-Zeichen waren, nur dass es da einzelne und doppelte Plusse bei den Namen gab. Oder etwa doch?

    Aber das war die logische Schlussfolgerung, warum sollte er sich sonst bei der Kirche nach der Bedeutung erkundigen? Tja, jetzt bliebe nur die Frage, ob man noch nach Angehörigen sucht?

  • Ein Geistlicher, der KDM spielt(e).

    Vorsicht. NemesisWhip hat nirgends geschrieben, dass bei seinem Käufer zwei Plus-Zeichen waren, nur dass es da einzelne und doppelte Plusse bei den Namen gab. Oder etwa doch?

    Sollte es so sein; na und!? wenn die Person da Spaß dran hat, ist die Profession völlig wumpe. Hier wäre nur der Kontrast sehr unterhaltsam.

    Und selbst wenn wüssten wir ja nur, dass es so wäre und nicht um wen es sich handelt.

  • anke79

    Er hat sich bei der Kirche nach der Bedeutung der Symbole erkundigt, weil diese das Gemeindeblatt herausgibt.

    Das ist tatsächlich tragisch.

    Wenn er den korrekten rechtlichen Ablauf in diesem Fall wissen will sollte er einen Anwalt kontaktieren. Oder bei der Gemeinde noch einmal nachfragen, ob die ihm die Kontaktdaten zu etwaigen Verwandten geben könnten.

  • Mal ein paar Gedanken meinerseits:

    1) Falls es eine Verjährungsfrist gibt, dürfte diese doch eigentlich jetzt erst starten, nachdem die Ware ausgeliefert wurde, weil der Verkäufer ab jetzt erst in der Lage ist, seinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen!?

    2) Den Rat, die Ware jetzt zu verkaufen und später, falls der Käufer sich doch noch meldet, diesem dann das Geld zu erstatten, finde ich eher bedenklich. Denn die Rückerstattung des Kaufpreises wäre keine Erfüllung des Kaufvertrags, somit wäre man trotzdem angreifbar.

    3) Falls der Käufer tatsächlich gestorben ist, ändert das IMHO nicht viel an der Lage, weil das Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrags vererbt worden sein könnte.