Beiträge von LemuelG im Thema „Privatverkauf - Verjährungsfrist?“

    3) Falls der Käufer tatsächlich gestorben ist, ändert das IMHO nicht viel an der Lage, weil das Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrags vererbt worden sein könnte.

    Nicht nur könnte - das Eigentum geht mit dem Tod unmittelbar auf den oder die Erben über. Würde daher empfehlen, über die bekannte Wohnadresse das zuständige Amtsgericht (das mit Nachlasssachen befasst ist) zu ermitteln und dort nachzufragen. Zum einen sind dort möglicherweise die Erben bekannt (weil Erbschein ausgestellt) und können informiert werden, zum anderen können die Mitarbeiter dort vielleicht kompetent und rechtssicher das weitere Vorgehen empfehlen.