HotSauce Das mag sein, aber im konkreten Fall ist ja NemesisWhip derjenige, der die Leistung schuldet, und nicht der Gläubiger, dessen Rechte in dem Text behandelt werden.
Beiträge von LemuelG im Thema „Privatverkauf - Verjährungsfrist?“
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Nicht nur könnte - das Eigentum geht mit dem Tod unmittelbar auf den oder die Erben über.
... aber eben nur, wenn es überhaupt Erben gibt, deshalb "könnte".
Wenn nicht, dann fallen die Ansprüche an den Staat, oder?! Irgendwer kriegt es immer...
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3) Falls der Käufer tatsächlich gestorben ist, ändert das IMHO nicht viel an der Lage, weil das Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrags vererbt worden sein könnte.
Nicht nur könnte - das Eigentum geht mit dem Tod unmittelbar auf den oder die Erben über. Würde daher empfehlen, über die bekannte Wohnadresse das zuständige Amtsgericht (das mit Nachlasssachen befasst ist) zu ermitteln und dort nachzufragen. Zum einen sind dort möglicherweise die Erben bekannt (weil Erbschein ausgestellt) und können informiert werden, zum anderen können die Mitarbeiter dort vielleicht kompetent und rechtssicher das weitere Vorgehen empfehlen.