Ich habe mal eine Frage, bei der ich mir dachte, dass hier bestimmt genügend Menschen mitlesen, dass mir jemand diese Frage vermutlich aus dem Stegreif beantworten kann:
Wenn eine Dienstleistung in einem Jahr erbracht wurde, die Rechnung dafür aber erst deutlich später gestellt und bezahlt wird, wohin gehört diese Zahlung dann Steuerrechtlich? In das Jahr der Dienstleistung, in das Jahr der Rechnungsstellung oder in das Jahr der Bezahlung?
Was ist, wenn die Steuererklärungen für das jeweilige Jahr bereits abgeschlossen sind?