Beiträge von Stilp im Thema „Dienstleistungen, Rechnungen und Steuern...“

    Im Studium hieß es, die Hälfte aller weltweit veröffentlichten Literatur zum Thema Steuern sei in deutscher Sprache verfasst. Oben kann man lesen warum. :zip:

    Den Spruch kenn ich auch. Das liegt darin, dass jeder noch so kleine Lebenssachverhalt im Steuerrecht Berücksichtigung findet, wohl einmalig in der Welt. Auf der anderen Seite kann etwas Komplexes sicher Gerechter sein, als zu viel Vereinfachung.


    Wobei das Umsatzsteuerrecht bis auf wenige Ausnahmen ja europaweit „harmoniert“.


    Stilp. AmtsschimmelGalopp.


    Neva Kee

    Als einfacher Unternehmer mit Einnahmenüberschussrechnung (Einkommensteuer) bzw. Istversteuerung (Umsatzsteuer) gilt das Zufluss/Abflussprinzip.


    Bei Bilanzierung gilt der Tag der Rechnungslegung oder Forderungsaktivierung. Sollte Sollversteuerung für die Umsatzsteuer Anwendung finden, dann ebenfalls mit Rechnungslegung.


    Vorsteuer (gezahlte USt.) im Umsatzsteuerrecht kann man jedoch immer ziehen, sobald man die Rechnung hat. Sofern man als Unternehmer auch umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze tätigt.


    Stilp. Zwischenruf.