kurz und knapp,
meine Mutter muß jetzt mit 80 leider ins Pflegeheim, soweit ich informiert bin bleibt Ihr von ihrem Vermögen 5000€ bei Ehegatten entsprechend 10000€ natürlich sofern vorhanden.
Zu lesen ist immer wieder die Einkommensgrenze von 100.000€ jährlich ab der die Kinder für die Pflege der Eltern mitbezahlen müssen.
Also ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro ist man zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, soweit ich das sehe bezieht sich die Summe auf das Einkommen.
Was ist aber wenn man als Sohn/Tochter selber Geld gespart hat, sei es als Bargeld, Tagesgeld Aktienfondas ect. wird das dann auch mit eingezogen ?
Konnte bisher weder im Netz noch im Bekanntenkeis eindeutige Antworten darauf finden.
Evt. bringt das Schwarmwissen Antworten auf diese Frage.