Beiträge von sNice24 im Thema „Wenn Kinder die Pflege für die Eltern zahlen müssen“

    Und die bekommen meine Absage zum Erbe noch am selben Tag zurückgeschickt, das ist mal sowas von klar.

    Das musst Du dann gut timen, denn das Ausschlagen musst Du beim Notar beurkunden lassen (inkl. entsprechender (nicht allzu hoher) Gebühr).

    Das mit dem Notar war in meinem Falle nicht nötig. Bei mir war eine persönliche Vorstellung auf dem Amtsgericht mit einer kleinen Gebühr ausreichend.

    Die 6 Wochen gelten ab Kenntnisnahme. I.d.R. also Todestag, wenn ihr euch nahe standet, oder entsprechend durch das Amtsgericht, wenn es z.B. weitere Verwandschaft wäre, bzw. Familie mit der man nicht mehr / selten kommuniziert.

    Ich weiß ja gar nicht, ob ich überhaupt der Erbe wäre. Es könnte ja sein, dass es ein Testament gibt, in der irgendeine (mir vermutlich unbekannte) Person zum Erbe bestimmt wird. Insofern muss doch auch von der Logik her erst mal das Amtsgericht mich darüber informieren, ob ich der Erbe wäre oder nicht!?

    Das kommt ja zum Teil auf den Verwandtschaftsgrad und Familienstatus des Verstorbenen an und ob du gegebenenfalls ein Pflichterbe erhalten würdest.

    Da sollte man sich uebrigens zeitig darum kuemmern. Die Standard-Frist ist nur 6 Wochen nach nach Kenntnis des Todesfalls. Uns war das nicht bewusst, nun ist meine Frau Mit-Erbin ihres Vaters, obwohl sie alles ihrer Mutter lassen wollte. Was sie auch getan hat, aber nun kommen alte Forderungen rein, die immer an alle Erben einzeln gehen. Und die auch jeder Mit-Erbe einzeln abwehren muss.

    Ähem, Moment: Ich muss mich selbst aktiv darum kümmern, ein Erbe nicht anzunehmen? Muss mich das Amtsgericht nicht überhaupt erst mal informieren, dass ein Erbfall vorliegen könnte?

    Die 6 Wochen gelten ab Kenntnisnahme. I.d.R. also Todestag, wenn ihr euch nahe standet, oder entsprechend durch das Amtsgericht, wenn es z.B. weitere Verwandschaft wäre, bzw. Familie mit der man nicht mehr / selten kommuniziert.