Beiträge von meeple im Thema „Wenn Kinder die Pflege für die Eltern zahlen müssen“

    um 15.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto würde ich mir keine Sorgen machen, das dürfte als Notgroschen gelten.


    Aber das Thema ist halt echt schwierig. Es gibt ja viele, die in ihrem Arbeitsleben immer etwas zur Seite gelegt haben und dadurch hohe Summen gespart haben. In solchen Fällen kann es durchaus passieren, dass das Vermögen berücksichtigt wird.

    Noobbot : Es gibt ein gewisses Schonvermögen, dass unangetastet bleibt. Was darüber hinausgeht wird mit eingerechnet.


    MarBros : Wenn man in deinem verlinkten Artikel runterscrollt, findet man auch etwas zum Schonvermögen.


    Zitat aus dem, von MarBros, verlinkten Artikel:


    Elternunterhalt und Schonvermögen

    Liegt Ihr Einkommen über 100.000 Euro, so sind Sie mit Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen unterhaltspflichtig. Die Gerichte gewähren jedoch ein sehr großzügiges Schonvermögen. Die Höhe des Schonvermögens beim Elternunterhalt variiert je nach Einzelfall und setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Das Schonvermögen dient dazu, den Unterhaltspflichtigen vor finanzieller Überforderung zu schützen und bestimmte Vermögenswerte von der Berechnung der Unterhaltspflicht auszunehmen.(4)

    Es verfolgt zwei Hauptziele:

    Zum einen soll der Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen gesichert werden,
    zum anderen soll die Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen nicht gefährdet werden.
    Die Regelung soll verhindern, dass das Kind im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, weil alle finanziellen Mittel für den Elternunterhalt aufgebraucht wurden. Grundsätzlich sind alle finanziell verfügbaren Mittel für den Elternunterhalt einzusetzen, wobei das Schonvermögen einen wichtigen Schutz darstellt.

    EXPERTEN-TIPP ZU ELTERNUNTERHALT
    Schonvermögen ist der Notgroschen (je nach Lebensstandard 15.000 bis 30.000 Euro), ein angemessenes Wohneigentum, ein selbstgenutzter PKW und die eigene Altersvorsorge.