Umgang mit Scalper

  • (...) Es gibt gewisse Abteilungen der Finanzverwaltung, die dann gezielt die Trades auslesen. (...)

    Das ist genau das Problem, daß es Abteilungen der Finanzverwaltung gibt, die gezielt die Trades auslesen, bei denen jemand durch Kauf und Weiterverkauf (mutmaßlich!) eines Brettspiels ein paar Euros verdient, während es niemand schamlos zu finden scheint, daß sich das Vermögen der fünf reichsten Menschen der Welt seit 2020 verdoppelt hat. (Quelle)

    Das soll jetzt kein #whataboutism sein, aber vielleicht sollten wir unsere Aufmerksamkeit aus Effizienzgründen auf Wichtiges konzentrieren?

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  • Ketzerisch gefragt: Liegt der Fehler nicht beim Erstverkäufer, der an Fremde unter Marktwert verkauft hat, was nun angeglichen wird?


    Und geht es um 10 oder 60 Euro? Weil der neue Verkäufer muss ja auch erstmal Zeit und Mühe investieren, um einen Käufer zu finden. Bei BGG steht etliches Zeugs seit 10 Jahren im Marketplace.


    Wer mit Brettspielen 2nd Hand wirklich Gewinn machen will, muss echt leidensfähig sein oder ne Palette Phase 10 in der Garage stehen haben. Ich bin meist froh, wenn ich meinen Verlust minimieren kann und das Zeugs los bin, was eh nicht mehr gespielt wird.

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  • (...) Es gibt gewisse Abteilungen der Finanzverwaltung, die dann gezielt die Trades auslesen. (...)

    Das ist genau das Problem, daß es Abteilungen der Finanzverwaltung gibt, die gezielt die Trades auslesen, bei denen jemand durch Kauf und Weiterverkauf (mutmaßlich!) eines Brettspiels ein paar Euros verdient, während es niemand schamlos zu finden scheint, daß sich das Vermögen der fünf reichsten Menschen der Welt seit 2020 verdoppelt hat. (Quelle)

    Das soll jetzt kein #whataboutism sein, aber vielleicht sollten wir unsere Aufmerksamkeit aus Effizienzgründen auf Wichtiges konzentrieren?

    Warum nicht sowohl als auch? Ich glaube nicht, dass das eine dss andere ausschließt.

  • Ja, das schließt sich natürlich nicht aus, aber anstatt die zuständige Finanzverwaltung des Käufers in Bewegung zu setzen, wie hier im Forum vorgechlagen, könnten wir doch den Samstagnachmittag damit verbringen uns zu überlegen, wie wir gegen die Superreichen vorgehen. :)

    Das meinte ich mit Effizienz - wir haben alle nicht genügend Zeit und sollten halt dann lieber darüber diskutieren, als über den Typen, der Vulpes etwas abgekauft hat.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sternenfahrer ()

  • Da ist glaub ich einfach die Bandbreite des subjektiven (Rechts-)Empfindens sehr weit. Für den einen geht es gar nicht, dass am FA vorbei was eingenommen wird, für den anderen ist es kein Problem. Ggf. wie "das bisschen Schwarzarbeit"...wenn man aber bedenkt, wie viel da dann den Sozialkassen und dem Steuereinkommen entzogen wird (was wieder zu Lasten der anderen geht).

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Was wäre, wenn das Spiel, zu gleichen Konditionen, einen Monat später verkauft worden wäre.

    Vom Gesetz her ergibt das keinen Unterschied. Ein Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht ist innerhalb von 12 (oder waren es 6?) Monaten ein gewerblicher Vorgang.

    Falls dies ein Einzelfall ist, interessiert sich das Finanzamt im Übrigen auch gar nicht dafür (Hinweis Sternenfahrer ). Nur wenn jemand so etwas wiederholt macht, wird das fürs Finanzamt irgendwann interessant - wobei ich keine Ahnung habe, ab welcher Frequenz/Häufigkeit dies dann der Fall ist. Das ist vermutlich nicht klar geregelt, sondern wird von Finanzbeamten individuell beurteilt!?

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Okay, aber was genau soll ich daran schamlos finden?

    Alles. Einfach alles.

    Die Antwort empfinde ich jetzt als recht dünn...

    Aber ich will mich nicht über deine Ideologien streiten. Menschen die Geld haben vermehren es leichter als die, die keins haben. Das ist kein Geheimnis. Und weder die Tatsache Geld zu haben, noch es zu vermehren empfinde ich als schamlos.

    Belassen wir es dabei, dass wir das unterschiedlich sehen.

  • 1) Kaufvertrag dürfte bereits gültig sein.

    2) Da du für den Versand ja sicher Name und Adresse erhalten hast, könntest du den Käufer dem Finanzamt melden, da der sofortige Wiederverkauf zu einem höheren Preis eine Aktivität mit Gewinnerzielungsabsicht und somit gewerblich ist.

    Du Fuchs!

    Wenn immer der Klügere nachgibt, wird nur dummes getan!

  • Was wäre, wenn das Spiel, zu gleichen Konditionen, einen Monat später verkauft worden wäre.

    Vom Gesetz her ergibt das keinen Unterschied. Ein Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht ist innerhalb von 12 (oder waren es 6?) Monaten ein gewerblicher Vorgang.

    Falls dies ein Einzelfall ist, interessiert sich das Finanzamt im Übrigen auch gar nicht dafür (Hinweis Sternenfahrer ). Nur wenn jemand so etwas wiederholt macht, wird das fürs Finanzamt irgendwann interessant - wobei ich keine Ahnung habe, ab welcher Frequenz/Häufigkeit dies dann der Fall ist. Das ist vermutlich nicht klar geregelt, sondern wird von Finanzbeamten individuell beurteilt!?

    Darum ging es mir nicht. Für mich wäre es interessant zu wissen, ob es ebenso als anstößig empfunden worden wäre, wenn der Zeitpunkt ein späterer gewesen wäre.

  • Anekdote am Rande:


    Ich hatte es mal so erlebt und 2 Konzerttickets verkauft, weil wir selbst nicht hinkonnten. Preis war mit Versand 5 Euro mehr als die Karten. Also tatsächlich Null-Geschäft.


    Kam vom Verkäufer, dass ich die nicht hatte verkaufen dürfen und er will die jetzt umsonst, sonst zeigt er mich an.


    Hab ihm dann geschrieben, dass er das dann gerne machen kann, da absolut nichts vorwerfbar. würde ihn dann zum dank wegen eingehungsbetrug anzeigen, da er von Anfang an vor hatte nicht zu zahlen.


    Also sowas kann auch von der anderen Seite kommen.

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  • Darum ging es mir nicht. Für mich wäre es interessant zu wissen, ob es ebenso als anstößig empfunden worden wäre, wenn der Zeitpunkt ein späterer gewesen wäre.

    Na ja, je mehr Zeit seit dem Kauf vergangen ist, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein späterer Weiterverkauf nicht von vornherein beabsichtigt war, sondern das Spiel vielleicht ausprobiert wurde und nicht gefallen hat. Just my 2 cents.

  • 1. Ich muss El Vulpes korrigieren, der Aufschlag beim Wiederverkauf ist hier 50%.

    2. [..]

    3. Ich habe leider vergessen, mir einen Alarm für das Spiel einzurichten, sonst hätte ich das mit Handkuss genommen, und dann wäre es definitiv nicht sofort wieder verkauft worden - sondern wahrscheinlich erstmal ein Jahr im Regal verschwunden. ^^

  • (...) Und weder die Tatsache Geld zu haben, noch es zu vermehren empfinde ich als schamlos. (...)

    Nur, um das (für Dritte) nochmal deutlich zu machen - ich hatte natürlich nichts dergleichen behauptet, und auch der von mir verlinkte Artikel nicht. Ich hatte ja sogar schon das Gegenteil geschrieben. Aber auch ich möchte hier an dieser Stelle nicht weiterdiskutieren.

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  • ravn

    Ne, Du hast recht, es bringt nix, hier noch Öl ins Feuer zu gießen.

    Ich habe meinen Satz wieder gelöscht, jetzt musst Du nur noch das gleiche mit Deinem Zitat machen. :)


    Der Fall ist widerlegt übrigens die hier oft vorgebrachte Behauptung, es gäbe hier im Markt nur schlechte Angebote.

    Es war nur niemand schnell genug. :/ ;)

  • Dort angekommen, wo es wirklich interessant wird. Denn bis jetzt <Teil gelöscht>. Die Story wird doch erst vollständig, wenn <Teil gelöscht> wir daraus was lernen können oder zumindest mit einem Bauchgrummeln des Unmutes unterhalten werden ...


    Klar ist es blöd, wenn ich Zeugs unter Wert verkaufe und dann sehe, wie jemand anders daraus Profit schlägt, dass ich niemanden übervorteilen wollte und das nun doch passiert - und zwar mit mir rückwirkend. Klar ist es blöd, wenn ich das Gefühl habe, offen angelogen zu werden, wenn ich jemanden ertappt habe, wie man mich übervorteilt hat. <Rest gelöscht> ...

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    2 Mal editiert, zuletzt von ravn () aus folgendem Grund: Teile gelöscht, wegen Öl und Feuer und so ... siehe oben.

  • Um hier nochmal abschließend klar Stellung zu beziehen:


    Unterm Strich habe ich das Spiel wohl einfach zu günstig verkauft, bezogen auf die aktuelle Marktlage zu dem Titel, nicht auf den realen (Neu)Preis.

    Ob der Käufer, ob nun hier im Forum aktiv oder nicht, es nun wirklich selber behält oder höherpreisig nochmals veräußert, muss mir nüchtern betrachtet, egal sein - auch wenn ich letzteres sehr schade fände und einen fader Beigeschmack bliebe.


    Am Ende ist mein Regal freier und mein Konto schwärzer und irgendwer wird sich über das Spiel freuen. :)

  • Was ich bei der ganzen Sache nicht so ganz verstehe: Wenn ich das richtig gelesen habe, müsste alles > 600€ im Jahr durch Privatverkäufe beim FA angegeben werden. Ok, nehmen wir an, ich hätte 1000€ im Jahr durch Spieleverkäufe eingenommen, dann gebe ich das bei der Steuer an und müsste auf die 400€ oberhalb des Freibetrags Steuern zahlen? Müsste ich dann nicht meine Ausgaben da gegenrechnen dürfen? Nehmen wir mal das Marktplatzangebot von Sankt Peter, er verkauf für ~900 € Spiele die er für ~1500 € bezahlt hat. Müsste er dann für die 300€ Steuern zahlen, obwohl er defakto Verlust gemacht hat?

  • Was ich bei der ganzen Sache nicht so ganz verstehe: Wenn ich das richtig gelesen habe, müsste alles > 600€ im Jahr durch Privatverkäufe beim FA angegeben werden. Ok, nehmen wir an, ich hätte 1000€ im Jahr durch Spieleverkäufe eingenommen, dann gebe ich das bei der Steuer an und müsste auf die 400€ oberhalb des Freibetrags Steuern zahlen? Müsste ich dann nicht meine Ausgaben da gegenrechnen dürfen? Nehmen wir mal das Marktplatzangebot von Sankt Peter, er verkauf für ~900 € Spiele die er für ~1500 € bezahlt hat. Müsste er dann für die 300€ Steuern zahlen, obwohl er defakto Verlust gemacht hat?

    Hierzu folgendes:

    - ab dem 01.01.2024 erhöht sich die Freigrenze für Gewinne (!) aus privaten Veräußerungsgeschäften von 600 auf 1000 EUR

    - es wäre also eher der umgekehrte Fall interessant: Sankt Peter kauft (im hypothetischen Beispiel) für 900 EUR Spiele und veräußert diese für 1500 EUR = 600 EUR Gewinn (noch unter der Freigrenze)

    - zu bedenken ist außerdem die sog. Haltefrist von einem Jahr, dh hat Sankt Peter in dem beschriebenen fiktiven Fall die Spiele später als ein Jahr mit Gewinn verkauft, ist dieser Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft ebenfalls steuerfrei und fällt nicht unter die 1000 EUR Freigrenze


    Macht es das klarer?

    Sorry Sankt Peter für das fiktive Beispiel ;)

  • Gefühlt verkaufe ich keine Spiele, sondern verschenke sie beinahe. Nennt sich beim Finanzamt "Liebhaberei".

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • - es wäre also eher der umgekehrte Fall interessant: Sankt Peter kauft (im hypothetischen Beispiel) für 900 EUR Spiele und veräußert diese für 1500 EUR = 600 EUR Gewinn (noch unter der Freigrenze)

    - zu bedenken ist außerdem die sog. Haltefrist von einem Jahr, dh hat Sankt Peter in dem beschriebenen fiktiven Fall die Spiele später als ein Jahr mit Gewinn verkauft, ist dieser Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft ebenfalls steuerfrei und fällt nicht unter die 1000 EUR Freigrenze


    Macht es das klarer?

    Sorry Sankt Peter für das fiktive Beispiel ;)

    Naja den umgekehrten Fall verstehe ich ja noch irgendwie: er zahlt 900€, verkauft es für 1500€ aht somit in der Tat 600€ gut gemacht.

    Bei allem was ich über Privatverkäufe gefunden habe, da wurde immer nur vom Verkaufserlöst der >600€ dem FA angezeigt werden muss. Und genau in einem solchen Fall müsste man ja den Kaufpreis gegenrechen oder nicht? Im Regelfall wird man ja bei Dingen die man gebraucht verkauft und vorher neu gekauft hat Velust machen, insofern erschließt sich mir sowieso nicht so ganz warum das überhaupt angeben muss.

  • Brettspielverkäufe und Gewinne? Für mich ein guter Witz. Das einzige, was ich dabei gewinne, ist Platz für neue Spiele und hoffentlich den Spielspass vorab, bis ich die Spiele nicht mehr mag. Oder macht Ihr wirklich mittelfristig monetäre Gewinne im 2nd Hand Verkauf?

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  • Falls das FA mal drauf kommt und prüft wäre wohl das einzige nervige, was man tatsächlich nachweisen müsste, dass man die eigenen Kaufbelege bzw. den eigene Preis den man gezahlt hat nachweisen kann. Umsatz ist ja nicht gleich Gewinn.


    Wenn man 2000 Euro Umsatz gemacht hat aber die Spiele selbst für 1800 gekauft hat bleiben nur 200.


    Bevor das FA hier so Einzelfälle etc aufgreift werden die ihr (kaum vorhandenes) personal damit beschäftigen müssen die ganzen Meldungen von Onlineportalen (Cardmarket, airbnb, etc.) g. dortiger Anbieter mit Umsätzen von 2000 Euro plus zu prüfen/zu bearbeiten.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alfgard ()

  • Bevor das FA hier so Einzelfälle etc aufgreift werden die ihr (kaum vorhandenes) personal damit beschäftigen müssen die ganzen Meldungen von Onlineportalen (Cardmarket, airbnb, etc.) g. dortiger Anbieter mit Umsätzen von 2000 Euro plus zu prüfen/zu bearbeiten.

    Die werden sicher nicht alle Meldungen überprüfen, sondern die werden die Meldungen sammeln und danach schauen, ob es Menschen gibt, die von mehreren Portalen gemeldet wurden und dadurch auf hohe Gesamtbeträge kommen. Diese Spitzen werden sie abgreifen und untersuchen, den Rest werden sie in Ruhe lassen.

  • Die Leute beim Finanzamt sind ja auch nicht blöd und schauen das sie ihre Arbeitskraft darauf setzen, wo es sich auch lohnt.

    das sollte man annehmen, aber zumindest in Hessen gab es z.B. einen Skandal dass gerade bei den Betuchten quasi gar nicht hingesehen wurde. Hat vielleicht auch damit zu tun wie leicht es ist was zu holen, Leute mit viel Geld können sich ja auch entsprechenden Rechtsbeistand leisten

  • das sollte man annehmen, aber zumindest in Hessen gab es z.B. einen Skandal dass gerade bei den Betuchten quasi gar nicht hingesehen wurde.

    Welchen meinst du? Hast du dazu irgendeinen Link?

  • An alle, die sich Zweitexemplare von limitierten Produkten kaufen: wenn ihr auch nur drüber nachdenkt, diese später gewinnbringend zu veräußern, seid ihr elendige Sünder!

    Ich persönlich bin da ganz ehrlich - ich brauch da nicht drüber nachzudenken. Denn im RPG-Bereich legte ich mir gelegentlich ganz gezielt Zweitexemplare zu, um sie so lange im Regal zu lassen, bis sie ein wenig Gewinn abwürfen. Einige Schätzchen warten da noch auf ihren Verkauf.

    ... wer Interesse an Ausgaben der Zeitschrift "Cthulhus Ruf" oder den begehrten Sammelmappen hat, kann sich gerne melden! Wir werden uns vermutlich einig...


    Yes, I will be going to hell. But that is where all the interesting people go, anyways. This is by design...

    Wer Smilies nutzt, um Ironie zu verdeutlichen, nimmt Anderen den Spaß, sich zu irren.

    Über den Narr wird nur so lange gelacht, bis man selbst Ziel seiner Zunge wird!

    :jester:

    2 Mal editiert, zuletzt von Dumon ()

  • Dumon Thank you for sharing.

    geekeriki.tv

    YouTube.com/geekeriki

  • Dumon

    Das ist ja sehr interessant, aber hat jetzt was genau mit dem geschilderten Fall zu tun?

    Naja, was ist denn an dem genannten Fall verwerflich, was wird da diskutiert? Wohl doch die Annahme, der "Scalper" hätte ein Produkt nur mit dem Hintergedanken erworben, es gewinnbringend, also mit höherem Ertrag, weiterzuverkaufen! Wenn wir mal den potentiell Geschädigten rausnehmen, dann ist es doch genau das, was angeprangert wird...

    Und darauf gehe ich auch nochmal ein. Mit dem Hinweis, dass ich zwar nicht gebraucht von einer anderen Privatperson kaufe, um es gewinnbringend weiter zu verkaufen, sondern noch VIEL SCHLIMMER! Ich habe gar von einem limitierten Produkt (von dem ich WUSSTE, dass es keinesfalls neu aufgelegt würde, und das nur auf eine begrenzte Stückzahl limitiert war) nicht nur ein Exemplar für den Eigengebrauch erworben, sondern gleich noch jeweils ein zweites. Damit brachte ich einen potentiellen anderen Kunden um die Chance, ein Exemplar zu erstehen (da ich ja mit zur Verknappung beitrug). Und nicht nur das - ich kaufte es mit der Intention, mir das Produkt hinzulegen, bis es im Wert gestiegen wäre, um es dann mit deutlichem Gewinn zu veräußern. Im Vergleich - die Zeitschrift hat um die 6 Euro gekostet. Geht jetzt z.T. für das 4fache weg. Mit (ehemals kostenloser, mein ich) Sammelmappe für das 6-7fache.
    Wenn das nicht mal perfide, diabolisch und gemein ist! :hahaha: :hahaha: :hahaha:

    Aber das Gemeinste an der Sache behalte ich als kleines Geheimnis für mich - damit ihr schön spekulieren könnt. :cthulhu:

    Wer Smilies nutzt, um Ironie zu verdeutlichen, nimmt Anderen den Spaß, sich zu irren.

    Über den Narr wird nur so lange gelacht, bis man selbst Ziel seiner Zunge wird!

    :jester:

    3 Mal editiert, zuletzt von Dumon ()