Umgang mit Scalper

  • Ich habe gerade auf Kleinanzeigen ein Spiel innerhalb von 2 Minuten verkauft.


    Der Preis war sehr fair, letztlich etwas unter Wert, aber


    a) möchte ich mein Regal etwas aufräumen und

    b) freue ich mich, wenn ein Spiel ein Zuhause findet, in dem es auch gespielt wird.


    Zitat Käufer, als ich aus Spaß meinte, ich habe es zu günstig eingestellt: "Naja, zu dem Preis kann er es sich zumindest leisten".

    Und "Toll, er freut sich auf das Spiel".


    Quasi mit der Sekunde des Verkaufs landet das Spiel im BGG Market mit ca. 30% Aufschlag auf meinen Preis und einigen Behauptungen wie tier- und rauchfreier Haushalt (wo zumindest ersteres schonmal nicht stimmt). Ich habe den Käufer mal mit einer Spitze geantwortet, dass da die Freude wohl doch nicht so groß ist.


    Nun ist für mich ein wenig die Frage, wie ich damit umgehe.


    Einerseits kann ich sagen: Ich habe meinen Preis verlangt, jemand hat zugeschlagen und was dann am Ende mit passiert kann und muss mir eigentlich egal sein.

    Andererseits finde ich sowas einfach oberdreist und ich hätte große Lust, einfach per PayPal das Geld zurück zu zahlen und das Ding wieder einzustellen.

    Bin aber garnicht sicher, ob wir da nicht schon mit der Bezahlung eine Art Kaufvertrag eingegangen sind, auch wenn es ja offiziell nicht mehr "verkauft" heißt, auf Kleinanzeigen.


    Was meint ihr? Abhaken oder irgendwie reagieren?

  • Es ist zumindest exakt der Käufer (mit Namen) und wie bei mir das Paket mit "3D-printed Hand painted Terrain".

    Wäre schon ein sehr großer Zufall irgendwie…

  • Glaub ich persönlich würde vom Verkauf zurücktreten oder wie auch immer man das schimpft. Sagst im zweifle einfach das Ding sei dir runtergefallen und kaputt gegangen. Finde soetwas nicht unterstützenswert :cursing:

  • Und was willst du jetzt tun? Verbieten kannst du es ihm zumindest nicht. Du kannst ihm schreiben, wie du das findest. Das hilft dir am Ende nur, dass du dich besser fühlst. Oder ärgerst du dich am Ende nur, dass du nicht mehr verlangt hast? :/

  • Käufer blocken und abhaken. Alles andere ist schlichtweg die Mühe nicht wert. Ich habe das schon mehrfach bei eBay erlebt. Ja, man ärgert sich darüber, aber am Ende zieht einen das nur unnötig runter.

  • Nein, ich ärgere mich nicht, dass ich nicht mehr verlangt habe.

    Letztlich habe ich es zu einem Preis eingestellt, der für mich gepasst hat.


    Ist eher so eine grundsätzliche Abneigung gegen solches Gebaren.

    Aber ihr habt schon recht: Abhaken und fertig.

  • Ich glaube, dass dir da als Privatverkäufer recht wenig passieren kann, wenn du einfach das Geld zurückschickst und das Spiel behälst. Den Stress wird sich keiner antun, da rechtl. Schritte einzuleiten. Fänds ehrlich gesagt richtig cool das so zu machen. Echter Powermove. Gib auf jeden Fall mal Updates, wie das Ganze ausging.

    Hierfür werde ich zu 100% gebannt.

  • Grundsätzlich natürlich doof, aber es ist ja auch nicht gesagt dass er es sofort wieder verkauft bekommt. Und du dagegen bist es nach 2 Minuten für den gewünschten Preis losgeworden. Ist doch eigentlich win win für jeden, oder? ;)

  • ..finde es eigentlich schon mutig, dass es dann schon auf bgg drin ist, obwohl er die Ware ja nicht hat.


    Könntest ja eine (kleine) Komponente mal rausnehmen....wird er bestimmt nicht merken und dann ggf. Ärger mit dem bgg Käufer kriegen.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Abhaken und versuchen sich nicht zu ärgern.

    Meines Wissens (juristischer Laie) braucht es nicht einmal die Bezahlung damit ein gültiger Kaufvertrag zu Stande kommt also vom Zurückbuchen würde ich Abstand nehmen, das kann auch nach hinten losgehen.

    Ich beobachte gerade die „Too Many Bones“ Anzeigen auf Kleinanzeigen, da sind auch fast täglich welche dabei wo der Verkäufer noch Gewinn macht. Ich schaue mir das grinsend an und finde es auch mies aber letztendlich kann und muss es mir egal sein wofür andere Menschen ihr Geld ausgeben und wieviel davon. Ich würde nie auf die Idee kommen den Verkäufer anzuschreiben und das irgendwie zu kritisieren.

    Scalpen funktioniert weil Leute bereit sind das Geld auszugeben…da machste nix.

  • Scalpen funktioniert weil Leute bereit sind das Geld auszugeben…

    ... und weil Leute bereit sind, ohne Gewerbeanmeldung gewinnoriertiert zu handeln, ohne Konsequenzen zu fürchten. Das ganze Thema darf ja nicht nur aus dem moralischen Blickwinkel betrachtet werden, sondern ist streng genommen natürlich auch Steuerbetrug.

    Hierfür werde ich zu 100% gebannt.

  • 1) Kaufvertrag dürfte bereits gültig sein.

    2) Da du für den Versand ja sicher Name und Adresse erhalten hast, könntest du den Käufer dem Finanzamt melden, da der sofortige Wiederverkauf zu einem höheren Preis eine Aktivität mit Gewinnerzielungsabsicht und somit gewerblich ist.

  • Kauf Rückabwickeln, Material zerstören oder entfernen... ernsthaft? Vielleicht sollte man für die Zukunft einen Vertrag mit dem Käufer aufsetzen, der eine zeitliche Sperre und den Preis eines Wiederverkauf regelt. :tap1:


    Ich glaube ja manchmal, dass das hier nur ein von Sankt Peter für irgendeine Uni groß angelegtes Sozialexperiment ist und dass er in die Rollen anderer User schlüpft und Beiträge wie diesen hier verfasst, um die Abgründe der deutschen Brettspielenden aufzudecken. :/

  • Scalpen funktioniert weil Leute bereit sind das Geld auszugeben…

    ... und weil Leute bereit sind, ohne Gewerbeanmeldung gewinnoriertiert zu handeln, ohne Konsequenzen zu fürchten. Das ganze Thema darf ja nicht nur aus dem moralischen Blickwinkel betrachtet werden, sondern ist streng genommen natürlich auch Steuerbetrug.

    Daran will ich anschließen und fühle mich durch den Threadtitel gedeckt zu hinterfragen, warum das Prinzip des Handels hier so negativ gesehen wird.

    Ich sehe im vorliegenden Fall 3 Dinge fragwürdig moralisch:

    - Ware zum Verkauf anbieten, die nicht auf Lager ist (obschon: Kaufvertrag ist ja entstanden, Eigentum also übergegangen, wenn auch Besitz noch nicht (also so ungefähr, Juristen mögen mich korrigieren, aber ich denke, es ist klar, was ich meine))

    - Vortäuschen von Privaterwerb ("wird sich freuen"), das ist... ja noch dazu vollkommen unnötig und macht eigentlich klar, dass der Käufer es auch nicht OK findet was er macht

    - (vermutlich) einfach nicht versteuern etc. (pfuipfui, aber wer lässt nie schwarz was machen hier? und ja, das ist IMMER sozial zersetzend in Wahrheit)


    ABER

    Mir kommt vor, dass der Erwerb von Ware zum teureren Weiterverkauf (nur auf "Flohmärkten"?) hier im Forum PRINZIPIELL negativ gesehen wird.

    Warum?

  • Das ganze Thema darf ja nicht nur aus dem moralischen Blickwinkel betrachtet werden, sondern ist streng genommen natürlich auch Steuerbetrug.

    Das zu beurteilen liegt bei den zuständigen Behörden, nicht bei mir, mir bleibt also nur das subjektive moralische Urteil. Und das kann situationsabhängig durchaus auch mal anders ausfallen.

  • Rückmeldung des Käufers:


    Auf BGG ist sein eigenes unbemaltes Spiel in OVP mitsamt einem anderen einfach braun bemalten Terrain.


    Er hat gerne bemaltes Zeug, darum hat er meines gekauft und seines bei BGG rein.


    Kann man glauben, muss man nicht glauben.


    Ich mache da nun jedenfalls kein größeres Fass auf, schicke es ihm und fertig.

  • Das ist ja ein ideales Thema für "Bin ich das Arschloch" auf Reddit. 😅

    Der Terminologie entsprechend antworte ich mal mit: ASA (alle sind Arschlöcher). Der Scalper weil er ein Scalper ist, dich anlügt und ziemlich dreist dabei ist, nicht mal abzuwarten, dass er die Ware überhaupt hat. Und du El Vulpes , weil du einen gültigen Kaufvertrag einfach aufgrund deiner eigenen Moralvorstellungen unrechtmäßig auflösen willst.

    Letztlich fehlt auch noch die Info, um welches Spiel es geht und zu welchem Preis du es verkauft hast. Vielleicht hast du es ja auch 30 % unter Marktwert verkauft, was für dich okay war, und er verkauft es zum Normalpreis. Dann wäre er nicht mal ein Scalper sondern einfach nur ein Geschäftsmann (der trotzdem lügt und dreist ist). Und es ist ja noch nicht mal garantiert, dass er es für seinen Preis überhaupt los wird.

    ich fände es jedenfalls nicht richtig, selber geltendes Recht zu brechen (der Kaufvertrag ist gültig) und das mit Moral rechtfertigen zu wollen. Ärgern darfst du dich trotzdem und ich würde es sicher auch. 😔

    ⚛ 🎀 𝒦𝐸𝐼𝒩𝐸 𝒜𝐻𝒩𝒰𝒩𝒢 𝒜𝐵𝐸𝑅 𝒟𝒜𝒱🏵𝒩 𝒱𝐼𝐸𝐿 🎀 ⚛ - Bei 🎥 YouTube und 📸 Instagram

    KS Pending: Nova Aetas: Renessaince, Classic Quest, Lasting Tales, Earth under Siege, Malhya, Anastyr, Warcrow: Adventures, Maladum, Tanares Adventures Ultimate, Fateforge

  • - Ware zum Verkauf anbieten, die nicht auf Lager ist

    ...ziehst du dabei jetzt nicht gefühlt jeden zweiten Onlineshop mit rein?

    Ware anzubieten, die nicht auf Lager ist, ist jetzt nicht so selten und warum sollte das ein gewerblicher Verkäufer tun dürfen, aber ein privater Verkäufer nicht. Problematisch wird das für den Verkäufer doch erst, wenn er die Ware weiterverkauft hat, ihr aber nie (bzw. später als beim Wiederverkauf vereinbart) habhaft wird.

  • Das macht den Preisaufschlag natürlich vollkommen nachvollziehbar... :/

  • ABER

    Mir kommt vor, dass der Erwerb von Ware zum teureren Weiterverkauf (nur auf "Flohmärkten"?) hier im Forum PRINZIPIELL negativ gesehen wird.

    Warum?

    Ist das so? Den Satz „Ich bin mal drin im Kickstarter, aber wahrscheinlich verkaufe ich den Pledge direkt nach Auslieferung mit Gewinn weiter.“ meine ich hier schon das eine oder andere mal gelesen zu haben.


    Das ist aber kein Scalpen nach meinem Verständnis, weil hier ja niemandem die Gelegenheit genommen wird, das Spiel selbst zum Original-Preis zu pledgen. Anders ist das in Fällen mit limitiertem Angebot, wie das klassische Beispiel der Konzert-Tickets: da haben Scalper ja ein leichtes Spiel bei sehr hoher Nachfrage (die oft ja gut abschätzbar ist) einfach alles zu einem fairen Preis aufzukaufen und dann mit dickem Aufschlag weiter zu verticken. Das finde ich absolut verachtungswert und dafür habe ich gar kein Verständnis. Aber auch da bleibt einem ja nicht viel mehr übrig, als solche Angebote nicht zu kaufen und selbst fair zu sein. Ich z.B. habe noch nie ein Konzert-Ticket für mehr als Original-Preis weiterverkauft, auch wenn ich gekonnt hätte. Ich achte dann aber auch darauf, dass das nicht an jemanden geht, der das nur weiter verkaufen will. Insofern kann ich den Frust von El Vulpes schon verstehen.

  • - Ware zum Verkauf anbieten, die nicht auf Lager ist

    ...ziehst du dabei jetzt nicht gefühlt jeden zweiten Onlineshop mit rein?

    Ware anzubieten, die nicht auf Lager ist, ist jetzt nicht so selten und warum sollte das ein gewerblicher Verkäufer tun dürfen, aber ein privater Verkäufer nicht. Problematisch wird das für den Verkäufer doch erst, wenn er die Ware weiterverkauft hat, ihr aber nie (bzw. später als beim Wiederverkauf vereinbart) habhaft wird.

    Absolut korrekt, deshalb habe ich auch relativirend erwähnt, dass die Ware ja schon erworben wurde. Ich meinte mit den 3 Punkten einfach: "Darüber kann man diskutieren", meine Frage ist aber, warum denn das Prinzip des Handels gefühlt einfach so negativ gesehen wird.

  • Oder ärgerst du dich am Ende nur, dass du nicht mehr verlangt hast? :/

    Auf den Gedanken bin ich in keinen Moment gekommen - ich finde ein solches Verhalten auch richtig armselig und kann das total nachvollziehen, dass man sauer darüber ist, wenn der soziale Gedanken der einen von anderen missbraucht wird.

    Ich bin auch optimistisch, dass wir uns vielleicht irgendwann in eine Richtung entwickeln, in der es gar nicht erst zu solchen Gedanken wie oben kommt… 😊

  • Moment, das ist doch aber ein anderer Fall: Ich kaufe alles auf an verfügbarem um Preis selber bestimmen zu können, das ist dann ja so nahe an einer Monopolbildung, dass es eine ganz andere Frage wird... Das ist sicher gut es zu unterbinden. Sehe ich hier nicht.

  • So sägen sich wenige schwarzen Schaafe , wie in vielen schönen Bereichen den seriösen netten Ast selbst ab und wundern sich hinterher warum wieder ein früher so schöne etwas andere Gemeinschaft und heile Welt kaputt gegangen ist

    Oder inzwischen genauso moralisch fragwürdig verwerflich, toxisch oder gierig egoistisch wie viele andere Bereiche des Lebens inzwischen geworden ist.

    Seine vermeintliche dene :

    "Da habe ich jemanden Naiven vereimeintlich um einen zusätzlichen mögichen Gewinn gebracht weil der den Preis zu niedrig angesetzt hat bzw. zu nett war weil er dachte er würde einem "echtem Spieler" der Gemeinschaft damit eine Freude machen .

    Hey, da kann der Käufre echt stolz auf sich sein ...

    Das kann man jetzt nur so hinnehmen , sich merken daraus lernen und in Zukunft versuchen anders und nicht mehr mit bestimmten Leuten mehr zu handeln .

    Vermutlich werden darunter aber wieder dann andere völlig Unbeteiligte leiden

    Das beste wäre, man veräußert eher nur im bekannten Kreis wo man sich tatsichlich bereits kennt, vertraut , schätzt oder man einfach nur gegenseitig tauscht um diesen Ultrakapitalismus um das allerletzte Stück noch zu erreichenden Gewinn trocken zu legem.

    Als Trost lass dir gesagt sein :

    Du hast zumindest ein Plus auf deinem "Karmakonto°, was man vom Käufer so gar nicht sagen kann

    Es gibt ganz bestsimmt so etwas wie eine "Karmapolizei" , da glaube ich ganz fest daran ;)

    Dessen "Bestrafung" wird irgednwann früher oder später auch in ganz anderer Form deshalb sicherlich auch noch erfolgen und sich zeigen

    Da man später nichts ins Grab mit nehmen kann, noch nicht mal den durch seiner Gier erhaltenen Materialismus (Ich werde nie satt, ich brauche alles ...)

    Das ganze handeln und denken dieser Personen wirkt sich aber auch auf einen Menschen in seinem tagtäglichen Verhalten aus und färbt dementsprechend auf sein soziales Umfeld ab.

    Mit so jemanden oder solchen Leuten will doch niemand eigentlich näher und länger etwas zu tun haben bzw. gemeinsam am Tisch sitzen und seine Freizeit verbringen.

  • Wenn man nicht möchte, dass ein Wiederverkäufer ein Spiel kauft (Scalper wird mAn in 90% der Fälle falsch verwendet), dann sollte man ein Spiel nicht zu sehr unter Wert anbieten. In jedem Fall sollte man einen Preis nehmen, mit dem man selbst zufrieden ist und dann braucht es doch nicht zu interessieren, was der Käufer damit macht.


    Habe häufig den Eindruck, jemand stellt ein Spiel sehr günstig ein und ist dann enttäuscht, dass es kein armer Student kauft, der es sich sonst nicht leisten könnte und es wird sein neues Lieblingsspiel. Ich denke nicht, dass es die Aufgabe des Käufers ist, die Erwartungen des Verkäufers zufrieden zu stellen.

    Ansonsten müsste man eben deutlich selektiver sein und wie bereits vorgeschlagen nur im Freundes-/Bekanntenkreis verkaufen.

  • (obschon: Kaufvertrag ist ja entstanden, Eigentum also übergegangen, wenn auch Besitz noch nicht (also so ungefähr, Juristen mögen mich korrigieren, aber ich denke, es ist klar, was ich meine))

    Offtopic bzgl. Korrekturhinweis: Kaufvertrag ist entstanden (=Verpflichtungsgeschäft), das führt aber nicht direkt zum Eigentumsübergang (dafür ist noch das Verfügungsgeschäft notwendig).

  • Quasi mit der Sekunde des Verkaufs landet das Spiel im BGG Market mit ca. 30% Aufschlag auf meinen Preis und einigen Behauptungen wie tier- und rauchfreier Haushalt (wo zumindest ersteres schonmal nicht stimmt). Ich habe den Käufer mal mit einer Spitze geantwortet, dass da die Freude wohl doch nicht so groß ist.


    Nun ist für mich ein wenig die Frage, wie ich damit umgehe.

    Hast du es denn als "rauch- und tierfrei" verkauft? Nein? Dann könntest du vor dem Versand an den Scalper ordentlich Tierhaare und Zigarettenreste reinlegen, wenn du den Scalper ärgern möchtest. :evil:

    Aber eigentlich ist sowas die Mühe nicht wert. Der Verkauf ist rechtmäßig und du hast einen Betrag bekommen, mit dem du zufrieden warst. Also abhaken und gut ist's.

  • (obschon: Kaufvertrag ist ja entstanden, Eigentum also übergegangen, wenn auch Besitz noch nicht (also so ungefähr, Juristen mögen mich korrigieren, aber ich denke, es ist klar, was ich meine))

    Offtopic bzgl. Korrekturhinweis: Kaufvertrag ist entstanden (=Verpflichtungsgeschäft), das führt aber nicht direkt zum Eigentumsübergang (dafür ist noch das Verfügungsgeschäft notwendig).

    El Vulpes ist die Verpflichtung eingegangen, den Eigentum an der Sache des Brettspiels (über das er verfügt) an jemand Drittes zu übergeben und überträgt damit vertraglich gebunden die Verfügungsgewalt über dieses Brettspiel an denjenigen. Das sehe ich nur als notwendig zu erachten an, wenn El Vulpes unter Vortäuschung der Verfügungsgewalt am Brettspiel die Verpflichtung eingegangen wäre, dieses an jemand Dritten zu übertragen. und somit eine Vertrag eingegangen wäre, dessen Leistung er nicht hätte erbringen können.


    Oder warum diese Unterscheidung? Ging es nur um die Klarstellung der Elemente eines Kaufvertrags?

  • Grundsätzlich finde ich es immer schwierig, aus eigenem Moralempfinden heraus andere Menschen (Ausnahme vielleicht: Eigene, unmündige Kinder) "erziehen" zu wollen. Das Maximum sollte sein, mit gutem Beispiel voranzugehen und halt selbst so zu handeln, wie man das richtig findet, was schwer genug ist (gerade, falls es um Geld geht).

    Mein Beispiel sind Autofahrer, die bei Verengung einer zweispurigen Straße auf eine Spur sich selbst früher rechts einordnen und dann durch schlängeln verhindern wollen, daß sie überholt werden, obwohl das sinnvoll ist und auch von der STVO so vorgeschrieben wird. Klar kann ich die Anhupen oder Rammen oder mit Steinen bewerfen, aber ich kann sicher Nichts tun, was sie zum Umdenken bewegen wird.

    Auch im vorliegenden Fall finde ich ein Urteil mit den geschilderten Fakten schwierig. Nach allem, was ich gelesen habe, macht der Käufer aber doch auch nur das, was wir selbst tausendfach in unseren Spielen tun – billig einkaufen und teurer weiterverkaufen, dafür investiert er seine Zeit. :/ Wer das verwerflich findet, sollte darüber nachdenken, ob er grundsätzlich in einer kapitalistischen Gesellschaft leben möchte.

    UpLive [bgg for trade] - einfach anschreiben, wenn Dich davon was interessiert!

  • ...ziehst du dabei jetzt nicht gefühlt jeden zweiten Onlineshop mit rein?

    Ware anzubieten, die nicht auf Lager ist, ist jetzt nicht so selten und warum sollte das ein gewerblicher Verkäufer tun dürfen, aber ein privater Verkäufer nicht. Problematisch wird das für den Verkäufer doch erst, wenn er die Ware weiterverkauft hat, ihr aber nie (bzw. später als beim Wiederverkauf vereinbart) habhaft wird.

    Absolut korrekt, deshalb habe ich auch relativirend erwähnt, dass die Ware ja schon erworben wurde. Ich meinte mit den 3 Punkten einfach: "Darüber kann man diskutieren", meine Frage ist aber, warum denn das Prinzip des Handels gefühlt einfach so negativ gesehen wird.

    Also Ware zu verkaufen und die als "verfügbar" kennzeichnen oder nicht als "im Zulauf, Vorverkauf, etc." obwohl gar nicht vorrätig ist natürlich ein Problem und wettbewerbsrechtlich problematisch bzw. unzulässig und abmahnfähig (Lockangebot). Deswegen haben viele Shops ja inzwischen sogar Angaben dazu, welche Stückzahl gerade (noch) vorhanden ist.


    Bspw. wenn nur noch 1x da und das kauft einer hat der Verkäufer ggf. ein Problem, wenn er die Ware weiter in seinem Online-Shop als verfügbar anbietet..ganz korrekt ist es eigentlich, wenn es sofort auf "nicht verfügbar" springt, wenn es jemand in den Warenkorb legt.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ich verstehe jetzt die weiterführende Diskussion nicht. Die Erklärung vom Käufer ist absolut nachvollziehbar auch das er einen erhöhten Preis verlangt ist nachvollziehbar.

    Man kann natürlich allgemein drüber diskutieren aber der konkrete Fall gehört da nicht mehr dazu.

  • El Vulpes

    Ein kurzes deftiges Schreiben an das zuständige Finanzamt hat dein Käufer sich zumindest reiflich verdient. Bitte User Account, Klarnamen und Adresse angeben. Der scheint das ja gewinnorientiert zu betreiben. Es gibt gewisse Abteilungen der Finanzverwaltung, die dann gezielt die Trades auslesen.


    Stilp. AmtsschimmelGalopp.

    habe die Ehre *hutzieh*

    Einmal editiert, zuletzt von Stilp ()

  • Irre zu was für Maßnahmen hier zwischendurch aufgerufen wird :lachwein:
    Man könnte fast meinen da hätte sich jemand die Bude vollgekauft mit Palettenweise Hehlerware...

    :unglaublich:

  • Oder warum diese Unterscheidung? Ging es nur um die Klarstellung der Elemente eines Kaufvertrags?

    Da explizit mit Offtopic betitelt war es nur ein rein dogmatischer Hinweis ("man möge mich korrigieren" stand da ), dass eben noch kein Eigentum am Spiel übergegangen ist. Für das Vorgehen in der obigen Fallkonstellation war der Hinweis nicht gedacht...