Dann hast Du nicht "gespielt" gezählt, sondern "owned" + "previously owned".
Das sind ja Kategorien und Bezeichnungen aus der BGG Datenbank, die ich nicht nutze, also sind es Spiele, die ich "gespielt habe".
Ob das nun logisch ist, die früheren Besitztümer mitzuzählen, kann man sicher diskutieren. Ich habe es nicht getan bei meiner Auwertung.
Das ist vollkommen legitim. Für mich ist es logisch, weil ich die Spiele ja noch besäße, wären sie noch heil. Ich habe sie weder verkauft noch abgestoßen, noch waren sie frech oder mit der Miete im Rückstand und mussten daher ausziehen, sondern das "kaputtgehen" ist Teil des Spiels.
Ich zähle also sowohl die "Verbrauchsspiele", die ich noch ungespielt im Regal habe, als auch jene, die gespielt wurden und noch im Regal wären, wäre das Spiel nicht verbraucht, weil ich es zwar physisch nicht mehr vorliegen habe, es aber noch zu meiner Sammlung zähle, aus oben erwähnten Gründen.
Wer so rigoros sein will, und Verbrauchsspielen nach dem Spielen jegliche Existenz absprechen möchte, darf das aber sehr gerne tun.