[Thalia] 20 % auf Spielwaren

  • Es ist echt frustrierend wie machtlos man sich da immer fühlt.

    Aber so lange es alle mitmachen .... :alter:

    Naja... Schnäppchenjagd ist halt ein Glücksspiel...

    Man sollte sich über jedes Schnäppchen freuen, das klappt; aber nicht über den Storno aufregen... ;)

  • Es ist echt frustrierend wie machtlos man sich da immer fühlt.

    Aber so lange es alle mitmachen .... :alter:

    Naja... Schnäppchenjagd ist halt ein Glücksspiel...

    Man sollte sich über jedes Schnäppchen freuen, das klappt; aber nicht über den Storno aufregen... ;)

    Wäre mir nicht so sicher ob das so einfach ist. Der Händler macht mir doch ein Angebot durch das Einstellen auf seiner Seite. Wenn ich das durch meine Bestellung annehme sollte das ein Vertrag sein. Und da kann der Händler dann ja nicht einfach stornieren, nur weil es keine Lust hat zu dem Preis zu liefern.

  • Naja... Schnäppchenjagd ist halt ein Glücksspiel...

    Man sollte sich über jedes Schnäppchen freuen, das klappt; aber nicht über den Storno aufregen... ;)

    Ich kann das nicht so unterschreiben.

    Es gibt wirklich auch seriöse Anbieter bei denen man sich bei einem Angebot auch sicher sein kann.


    Bei den meisten schwarzen Schafen wird halt Ware verkauft, die noch nicht einmal garantiert geliefert werden kann.

    Dass die damit dann durchkommen liegt daran, dass immer noch genug Leute da sind, die sie unterstützen und damit durchkommen lassen.


    PS: Das sind übrigens nicht immer nur die Großen, die die schwarzen Schafe sind.

    Einmal editiert, zuletzt von iceteddi () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Naja... Schnäppchenjagd ist halt ein Glücksspiel...

    Man sollte sich über jedes Schnäppchen freuen, das klappt; aber nicht über den Storno aufregen... ;)

    Wäre mir nicht so sicher ob das so einfach ist. Der Händler macht mir doch ein Angebot durch das Einstellen auf seiner Seite. Wenn ich das durch meine Bestellung annehme sollte das ein Vertrag sein. Und da kann der Händler dann ja nicht einfach stornieren, nur weil es keine Lust hat zu dem Preis zu liefern.

    Nein, der Händler stellt eine sog. Anpreisung ins Netz, das ist KEIN Angebot im rechtlichen Sinne, auch wenn wir es umgangssprachlich so nennen. Wenn wir dann bestellen, machen wir einen Antrag, der nur zu einem Kaufvertrag führt, wenn der Händler annimmt

  • Wäre mir nicht so sicher ob das so einfach ist. Der Händler macht mir doch ein Angebot durch das Einstellen auf seiner Seite. Wenn ich das durch meine Bestellung annehme sollte das ein Vertrag sein. Und da kann der Händler dann ja nicht einfach stornieren, nur weil es keine Lust hat zu dem Preis zu liefern.

    Nein, der Händler stellt eine sog. Anpreisung ins Netz, das ist KEIN Angebot im rechtlichen Sinne, auch wenn wir es umgangssprachlich so nennen. Wenn wir dann bestellen, machen wir einen Antrag, der nur zu einem Kaufvertrag führt, wenn der Händler annimmt

    Auch ich habe die Stornierung von bol für Nemesis erhalten - in diesem speziellem Fall steht in der Mail zur Auftragsstatusänderung:

    Wann ein Vertrag mit uns zustande kommt, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsart ab...

    ...Bei Kreditkarte,PayPal und Geschenkkarte mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton.


    Da ich per PayPal bestellt habe, habe ich bol geantwortet, dass eine Stornierung meinerseits nicht gewünscht ist und ich darum bitte den Auftrag zu erfüllen, sobald dieser lieferbar ist.


    Mal gucken, was passiert.

    "Unerwartete Züge sind schwer zu kontern"

    aus dem Film "Karate Tiger"

    2 Mal editiert, zuletzt von Sabbla ()

  • Finde ich ganz interessant, das Mal weiterzuspinnen.


    Nehmen wir Mal an, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Damit wären sie verpflichtet zu liefern. Ein offensichtlicher Irrtum (bspw. 1,37€ statt 137€) liegt nicht vor. Also müssen sie eigentlich liefern. Das können sie aber nicht, denn sie haben die Spiele ja nicht. Somit bleibt nur eine Schadensersatzpflicht nach BGB.


    Jetzt wird es aber spannend: Was ist der tatsächliche Schäden der Nicht-Lieferung? Was müsste ggfs. bezahlt werden? Die Frage ist auch ob ein wirklicher materieller Schäden entstanden ist, und somit eine Entschädigung ausbezahlt werden muss.

    Ich würde die Chancen vor Gericht eher gering ansehen. Wahrscheinlich ist ein Vergleich und damit auch, dass man die Kosten des Anwalts selbst trägt....

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Das ist genau der Grund warum Sie immer damit durch kommen.

    Nur ein Wetbewerber könnte hier abmahnen, dass hier nicht vorhandene Waren beworben werden. Aber da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus :vogel:

    Ich freue mich immer wenn ich merke, das ein online Händler fair spielt und die eingestellte Ware auch wirklich schon da stehen hat.

    Die sollten dann unterstützt werden.

  • AGB 2.4


    2.4 Können wir Ihr Angebot nicht annehmen, werden Sie anstelle der Annahme der Bestellung informiert, dass das Produkt nicht verfügbar ist. Ihre bereits erbrachten Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

  • Es kam ja bereits zur Bestellannahme - die Stornierung erfolgte ca. 3 Wochen später. Abgesehen davon steht ja unter e) auch, dass per PayPal ein Vertrag (das sind für mich immer noch übereinstimmende Willenserklärungen) bereits mit dem Anklicken des Bestellbuttons zustande kam.


    Wenn man mir mitteilt, dass man sich im Preis vertan hat, ist das kein Ding, dann würde ich das auch nicht weiter verfolgen und wäre auch nicht sauer.

    Der Preis war schon verdammt gut.

    Gleiches gilt auch wenn der Artikel auf lange Zeit nicht mehr zu beziehen ist.


    So bitte ich Sie lediglich den Vertrag zu erfüllen, sobald der Artikel wieder lieferfähig ist.

    "Unerwartete Züge sind schwer zu kontern"

    aus dem Film "Karate Tiger"

  • Nö, Alternative ist das freundliche Nachfragen mit dem Hinweis, dass man mit der Stornierung nicht einverstanden ist und darum bittet, die Ware zu liefern, wenn sie wieder verfügbar ist. Siehe oben...

    Das Game gibt's nicht mehr. Es wird nicht erneut lieferbar sein. Von daher wird kein reales Geschäft zustande kommen.

  • Nö, Alternative ist das freundliche Nachfragen mit dem Hinweis, dass man mit der Stornierung nicht einverstanden ist und darum bittet, die Ware zu liefern, wenn sie wieder verfügbar ist. Siehe oben...

    Das Game gibt's nicht mehr. Es wird nicht erneut lieferbar sein. Von daher wird kein reales Geschäft zustande kommen.

    Wenn es das tatsächlich nicht mehr gibt, dann ist aus meiner Sicht die Stornierung natürlich korrekt.

    Ich dachte bisher, dass es sich um eine verzögerte Lieferzeit handelt.

    Allerdings ist es noch mit ca. 6 Wochen Lieferzeit bei Thalia AT gelistet.

    Evtl. noch nicht angepasst.

    "Unerwartete Züge sind schwer zu kontern"

    aus dem Film "Karate Tiger"

  • Nö, Alternative ist das freundliche Nachfragen mit dem Hinweis, dass man mit der Stornierung nicht einverstanden ist und darum bittet, die Ware zu liefern, wenn sie wieder verfügbar ist. Siehe oben...

    Das Game gibt's nicht mehr. Es wird nicht erneut lieferbar sein. Von daher wird kein reales Geschäft zustande kommen.

    Dann kann man sich das Teil woanders besorgen, falls eben möglich.

    Hat der Händler den Vertrag angenommen, wird Schadenersatz pflichtig und muss die Differenz erstatten.

    Tut er das nicht, kannst du klagen.

    Wegen 20-30€?


    Ist die Sache nicht mehr zu kriegen, hatte du keine Chance wegen Unerfüllbarkeit.


    Ich habe das Mal mit einer Gibson durch gezogen, da ging es aber um 1500€.

    Letztlich hat mir der Händler ein gutes Angebot gemacht, das ich angenommen habe.


    Aber wegen eines Spiels würde ich mir das nicht antun.

  • Nö, Alternative ist das freundliche Nachfragen mit dem Hinweis, dass man mit der Stornierung nicht einverstanden ist und darum bittet, die Ware zu liefern, wenn sie wieder verfügbar ist. Siehe oben...

    Das Game gibt's nicht mehr. Es wird nicht erneut lieferbar sein. Von daher wird kein reales Geschäft zustande kommen.

    Hast du für diese Info eine Quelle?

  • Wurde geschrieben, dass die dt. Version abverkauft ist.

    Ich denke, wenn man Glück hat vielleicht noch lokal bei einem Händler. Ansonsten bleibt wohl nur noch der Sekundärmarkt.

  • Seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass beim Kauf bei Thalia etc. der Moment, zu dem Ihr die Zahlung bei Paypal bestätigt, auch der Moment der Zahlung nach deren AGB Punkt 2.3 ist? Bei manchen Händlern ist es ja auch so, dass man erstmal nur die Zahlung autorisiert, aber die eigentliche Zahlung erst vorgenommen wird, bevor die Ware versandt wird. Hab jetzt nicht in Erinnerung, ob das bei Thalia, Bol und Co auch so ist...

    Einmal editiert, zuletzt von Bavarred ()

  • Bei Thalia wird auch nur die Zahlung autorisiert.

    Dann ist ja auch noch keine Zahlung erfolgt, also kein Vertrag zustande gekommen.

    Im Übrigen: Ich habe auch selbst bei Thalia schon mal storniert, als ein dort von mir (vor)bestelltes Spiel plötzlich auch beim Händler meines Vertrauens zu einem ähnlichen oder sogar besseren Preis bekommen habe. Das war ebenfalls problemlos möglich, insofern würde ich (für mich) vermutlich nicht auf die Idee kommen, eine Stornierung seitens des Händlers zu monieren. Das würde einfach nicht passen.

  • Seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass beim Kauf bei Thalia etc. der Moment, zu dem Ihr die Zahlung bei Paypal bestätigt, auch der Moment der Zahlung nach deren AGB Punkt 2.3 ist? Bei manchen Händlern ist es ja auch so, dass man erstmal nur die Zahlung autorisiert, aber die eigentliche Zahlung erst vorgenommen wird, bevor die Ware versandt wird. Hab jetzt nicht in Erinnerung, ob das bei Thalia, Bol und Co auch so ist...

    In der AGB steht doch:

    Zitat

    e) PayPal: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton

    Viel klarer geht es eigentlich nicht.

  • und beim bestellen stimmst ihr ja deren AGB zu.

    und da steht :


    § 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

    Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne eigenes Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert werden, erhalten Sie unverzüglich eine Mitteilung per E-Mail. Wir werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen geleistet, erstatten wir diese unverzüglich.



    also habt ihr auch §4 akzeptiert, und habt daher thalia die Möglichkeit der Stornierung eingeräumt...