Beiträge von Sepiroth im Thema „[Thalia] 20 % auf Spielwaren“

    Finde ich ganz interessant, das Mal weiterzuspinnen.


    Nehmen wir Mal an, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Damit wären sie verpflichtet zu liefern. Ein offensichtlicher Irrtum (bspw. 1,37€ statt 137€) liegt nicht vor. Also müssen sie eigentlich liefern. Das können sie aber nicht, denn sie haben die Spiele ja nicht. Somit bleibt nur eine Schadensersatzpflicht nach BGB.


    Jetzt wird es aber spannend: Was ist der tatsächliche Schäden der Nicht-Lieferung? Was müsste ggfs. bezahlt werden? Die Frage ist auch ob ein wirklicher materieller Schäden entstanden ist, und somit eine Entschädigung ausbezahlt werden muss.

    Ich würde die Chancen vor Gericht eher gering ansehen. Wahrscheinlich ist ein Vergleich und damit auch, dass man die Kosten des Anwalts selbst trägt....