Alles anzeigenIch sehe den Unterschied im natürlichen Umfeld ... Kindermodells stehen im Fotostudio, Schauspieler spielen rollen ... auch hier Kinder immer hinterfragbar ... beim Influencing zeigst du Kinder in ihrem realen Umfeld mit realen Themen - damits authentisch ist ... und genau jetzt ist das eben wie 20.000 Leute in dein Wohnzimmer holen ...
Mir gehts da garnicht so sehr um die Pädophilie - die ist auch verabscheuungswürdig und braucht keine Diskussion ... mir gehts um die Moral.
Ich hab irgendwo auch gelesen, ob das bei Brettspielen nicht vernachlässigbar ist, weils so wenige Fälle gibt ... werde ich, wenn ich wegen Steuerhinterziehung angeklagt werde auch sagen ... ne, sehe ich halt leider anders, egal wie groß eine Szene ist, egal wieviele zugucken.
YouTubeKids ist ja noch krasser - da siehst du oftmals die Menge derer, die was gesehen haben, nicht - d.h. es könnten immense Mengen an Views sein ...
Du setzt hier aber Steuerhinterziehung (Straftatbestand) mit einer Deiner Meinung nach moralisch fragwürdigen Geschichte (die rechtlich in gewissem Rahmen in Ordnung ist) gleich. Das ist wieder pauschalisiert.
Deine moralische Einstellung/Einschätzung ist nicht gleich geltendem Gesetz.
In diesem Thread hat doch Goddi recht ausführlich geschildert, warum es rechtlich gesehen bei den zwei genannten Kanälen keine strafrechtliche Relevanz gibt. Auf diesen Beitrag bist Du gar nicht eingegangen. Ich teile seine rechtliche Aufarbeitung/Einschätzung. Rechtliche Relevanz in Aussagen, die auf Youtube stattfanden und teilweise noch stattfinden, sehe ich bisher nur bei dem Kanal Boardgamedigger (Videos mittlerweile offline) und bei Deinen Aussagen. Dies habe ich vorhin auch herausgearbeitet (§185, §186, §187 StGB) ebenso wie Goddi .
Frage an die fachlich fitteren in dem Thema, weil es mich interessiert - ich möchte damit nicht provozieren!
Theoretisch könnte man doch eine Anzeige gegen einen der beiden machen. Die Anzeige braucht im Zweifel ja nicht mal ein "Opfer" der Unterstellungen zu sein. Denn wenn dies in der Öffentlichkeit begangen wird, dann ist doch die Strafverfolgung von Amts wegen möglich § 194 Abs. 1 S. 2 StGB.
Dann müsste sich doch der Youtuber erst mal einen Anwalt nehmen und beweisen, dass seine Aussage fundiert ist. Oder liege ich da daneben? (Üble Nachrede als Straftat » So gehen Sie richtig dagegen vor)
Ich hab das gekonnt ignoriert, da ich mich entgegen der Pauschalisierung hier eben nicht wie Digger zu dem Thema geäußert habe sondern auf eine andere Art. Der Rechtsweg steht ja jedem frei, wenn er der Meinung ist, bei mir wäre das Verleumdung - dann wäre aber hier ja der ganze Thread schon gefährdet ... ich weiß, man versteckt sich gerne hinter der Meinungsfreiheit ... das will ich in dem Kontext nicht tun ... ich habe bestimmte Kanäle im Speziellen eben nicht angeprangert, sondern wie es hier auch mehrfach vorgeworfen wird, pauschalisiert - mir geht es um die Gefahren, die Sensibilisierung und das moralisch verwerfliche - und da nehme ich leider alle mit ein, Verlage, Creator & die Zuschauer.
Zum Thema Steuern nochmals der Hinweis, dass dies Off Topic ist - ggf. einen neuen Thread machen, wie's hier immer so schön heißt - sonst muss der Foren-Petrus wieder den Titel editieren oder rumschieben ...