Hallo,
in Zeiten niedriger Zinsen habe ich auch mein Geld bevorzugt in Konzerttickets angelegt.
Nun fallen ja bis (mindestens) Ende August sämtliche Großveranstaltungen aus und - oh Wunder - eben auch meine "Geldanlagen", u.a. ???-Live-Hörspiel, Rammstein, Xavier Naidoo (der Reichsbürger-Regengott mit dem mehr als schrägen Welt- und Selbstverständnis), Dieter Thomas Kuhn und einige mehr. Gerne kaufe ich bei kleineren Tickethändlern, aber einige habe ich eben von Eventim.
Ich bin bei allen Veranstaltungen grundsätzlich bereit, auf den Nachholtermin zu warten. Allerdings möchte meine Frau die Xavier-Karten zurückgeben. Einerseits, weil wir auf Grund eines privaten Termins im kommenden Jahr definitiv am Ersatztermin nicht können, andererseits weil ihr Musikgeschmack eben nicht mehr mit merkwürdigen Weltanschauungen dieses Typen vereinbar und die Toleranzgrenze erreicht ist. Letztes erzähle ich natürlich nur Euch.
Jetzt stellt sich Eventim ja quer - wer es noch nicht wusste, der Tenor jeglicher Standard-email ist: "Wir haben Dir die Karten zwar vertickt, sind aber nicht Veranstalter." "Wir haben vom Veranstalter noch keine Info." "Übrigens möchte die Bundesregierung, dass wir Gutscheine verteilen." "Wir unterstützen doch die Künstler, da können sie doch nicht das Geld zurückverlangen." "Wir sind nicht Veranstalter." "Wir sind nicht Veranstalter." "Wir sind nicht Veranstalter." usw.
Kann mir ein versierter Unknowsler mal die kurz die Rechtslage erläutern?
- Ich habe doch einen Kaufvertrag mit Eventim geschlossen. Ob Eventim Veranstalter ist oder nicht, müsste mir doch egal sein?!
- Oder muss ich mich direkt an den Veranstalter wenden? Das ist Live Nation.
- Gibt es noch eine Idee, was man machen könnte?
Entschuldigt, dass ich hier Frage. Aber mein Bekanntenkreis enthält keine Rechtsanwälte (aber auch keine Pathologen, Mörder oder Golfballtaucher) und möglicherweise plante auch ein anderer Leser dieses Jahr den Besuch eines Konzertes und kann einfach nicht beim Nachholtermin; soll ja möglich sein.
Vielen Dank.
Gerrit