Beiträge von Thygra im Thema „Eventim meets Corona“

    Weil ich selbst heute mit dem Thema "Gutschein aufgrund von COVID-19" konfrontiert war, habe ich mal den Gesetzestext dazu gelesen. Vorverkaufsgebühren müssen demzufolge ebenfalls ersetzt werden:

    Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Hier die Quelle mit dem gesamten Paragraphen:

    Art 240 § 5 EGBGB - Einzelnorm

    Über Versandkosten steht allerdings nichts im Gesetz. Ob die Formulierung "das gesamte sontige Entgelt" auch Versandkosten umfasst, müsste also ggf. ein Gericht in einem Musterprozess klären. Ich habe jedenfalls den vollen Ticketpreis erhalten, nicht jedoch meine Versandkosten. Es war aber auch nicht Eventim. Vermutlich wird man sich darauf berufen, dass der Versand eine Zusatzleistung war, die man erbracht hat.

    Hat denn von euch schon jemand mal bei Eventim reklamiert, dass die zu wenig bezahlt haben?

    Ich habe Anfang des Jahres ein paar Berichte gelesen, Eventim hielte sich nicht an gesetzliche Vorgaben und deren AGB seien in Teilen unwirksam. Weiterhin hieß es, Eventim wisse das längst, ändere die AGB aber nicht entsprechend. Offenbar wollen die das solange durchziehen, bis ein Gerichtsurteil dies explizit verbietet.

    Deshalb würde ich genau dasselbe empfehlen wie Parathion :

    Ich würde ganz fix den Musterbrief von den Verbraucherschützern nehmen und den Ticketpreis zurückfordern.

    Nach meiner Einschätzung wird sich Eventim aber nicht darauf einlassen, sondern einen Rechtsstreit bevorzugen.

    Falls du mit der Gutscheinlösung zufrieden wärst, die unsere Regierung verabschieden will (und die aber von der EU äußerst kritisch beurteilt wird), könnte es einfacher sein, eine Lösung mit Eventim zu finden.