Eine Gesellschaft, die selbst schon am Lok-Limit ist, übernimmt eine kleinere Gesellschaft, die eine hochrüstbare Lok besitzt.
Darf sie diese Lok mit übernehmen, hochrüsten und behalten, und
- dafür eine andere Lok abgeben (um das Lok-Limit am Ende des Zuges zu erfüllen)?
- dadurch eine andere Lok verschrotten und damit das Lok-Limit zu erfüllen?
Oder darf sie diese Lok wegen des Lok-Limits erst gar nicht übernehmen?