[buecher.de] Bonfire für 30,03€ samt 15% Gutschein

  • Ich bin sicher auch kein Experte und ich kann mir vorstellen, dass einiges im Onlinehandel auch Grauzone ist. Man müsste es mal “ausprobieren” und auf einen Rechtsstreit ankommen lassen :lachwein:


    Für einige Themen gibt es ja bereits Präsedenzfälle.


    Die Zahlungsaufforderung kommt auch nicht immer gleich. Z.B. bei meiner Bestellung bei Pegasus in der Maiaktion habe ich eine Mail bekommen, wo extra drin stand, dass dies keine Zahlungsaufforderung darstellt und ich vor Versand der Ware noch einmal eine Vorrausrechnung erhalte. Und wenn halt der Händler dich zum Zahlen auffordert und du zahlst, dann kommt auch damit der Vertrag zustande. Der o.g. Paypalfall (Geld wurde nicht abgebucht, sondern nur autorisiert) ist davon sicher wieder ein Sonderfall und Grauzone.

  • Ich sehe eine Vorbestellung eher als “Reservierung”,

    Wenn "mein Fall" als solche auch so deklariert worden wäre, wäre ja alles gut und schön. Für mich hat sich aber erst im Nachhinein herausgestellt, dass ich keine Zahlung (trotz meines paypal-Versuchs) und mit Bestellbestätigung stellt sich heraus. dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Während des Vorgangs habe ich nicht gespannt, dass ich "nur" reserviere. Meine Absicht war der Kauf.

    Eine Reservierung hätte ich vermutlich nicht gemacht. Wozu? Wenn man mir den Preis/die Lieferung nicht "garantieren" will.l

    Wie gesagt, ich verstehe dich da auch und das ist sicher eine Grauzone irgendwo.

    Einmal editiert, zuletzt von MKo777 ()

  • Die Zahlungsaufforderung kommt auch nicht immer gleich. Z.B. bei meiner Bestellung bei Pegasus in der Maiaktion habe ich eine Mail bekommen, wo extra drin stand, dass dies keine Zahlungsaufforderung darstellt und ich vor Versand der Ware noch einmal eine Vorrausrechnung erhalte. Und wenn halt der Händler dich zum Zahlen auffordert und du zahlst, dann kommt auch damit der Vertrag zustande. Der o.g. Paypalfall (Geld wurde nicht abgebucht, sondern nur autorisiert) ist davon sicher wieder ein Sonderfall und Grauzone.

    Bei den Shops wo ich bestelle kommt eigentlich immer am Ende die Wahl der Zahlungsmethode.


    Diesen Monat:

    Vorbestellung bei Thalia -> Zahlungsmethode Paypal -> Geld noch nicht abgebucht

    Vorbestellung beim Prometheus-Shop -> Zahlungsmethode Paypal -> Geld bereits abgebucht.


    Einmal ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (Prometheus) und einmal nicht (Thalia)? Da erkennt man gut, wie grau das in der Zone ist. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MarS ()

  • In der Höhe der Corona-Krise ist es ja durchaus mal vorgekommen, dass auch der stationäre Handel den Verkauf verweigert hat. Stichwort: haushaltsübliche Mengen. Gab es aber auch schon vorher man, z.B. bei Babymilch.

    Das stimmt allerdings, im Grunde kennen wir es eigentlich doch, nur eben in einem völlig anderen Licht. Ist mir dabei tatsächlich auch nicht aufgefallen. :)



    Ich hab dazu dann aber mal eine Frage an euch. Was ist dann die Annahme des Kaufangebote? Habt ihr jemals eine weitere Bestätigung erhalten? Ok, jetzt kann man sagen, dass der Versand die Angebotsannahme darstellt. Wie ist das dann aber bei Vorbestellungen? Die Angebotsannahme muss eigentlich sofort geschehen, außer es ist eine Frist gesetzt. Ist das voraussichtliche Lieferdatum dann die Frist?


    Zur Klarstellung: ich will hier nicht streiten, ich sehe da nur den einen oder anderen Fallstrick und mich interessieren eure Sichtweisen.

    Meine Ausbildung dahingehend liegt ein paar Jahre hinter mir und ich hatte wenig mit dem Online-Handel am Hut. Prinzipiell ist es so, dass beide Parteien ihren Teil voll erfüllen müssen, damit der Vertrag zustande kommt. Der Käufer muss also die Ware annehmen und der Verkäufer das Geld.


    Ich vermute dass es online ähnlich sein wird, aber bedingt durch die Entfernung abgeändert ist. Irgendwo hier wurde ja schon mal geschrieben, dass der Verkäufer sich durchaus wehren kann, selbst wenn du mit Paypal gezahlt hast (was je nachdem als "Angebot angenommen" gilt) und das ist so auch korrekt. Die genaue Bezeichnung dafür fällt mir gerade nicht ein. So oder so, das Thema ist komplex und ich bin bin kein Experte in dem Bereich.


    Mir ging es nur darum klar zu machen, dass ein Kaufvertrag weit mehr ist als eine Kaufabsicht. :thumbsup:

  • ???

    Eine Reservierung hätte ich vermutlich nicht gemacht. Wozu? Wenn man mir den Preis/die Lieferung nicht "garantieren" will.

    Du kannst Deine Reservierung doch jetzt stornieren. Dann ist Dein „Unwohlsein“ sofort wie weggeblasen.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Weil Gewöhnlich der Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware zustande kommt (sofern nicht sonst aktiv durch den Händler wie beschrieben). Du kannst auch jederzeit bis zur Annahme von deinem Angebot zurücktreten

    Das wäre schlüssig. Danke. Das du jederzeit von deinem Angebot zurück treten kannst, war mir unbekannt. Normalerweise bist du ja an dein Angebot gebunden.

    Ja, aber wenn der Antrag/das Angebot nicht rechtzeitig angenommen wird, erlischt er, laut BGB 146-149. D.h. wenn nach einer gewissen Zeit keine Antragsannahme (durch Versand) erfolgt, kann man dem Vertragspartner mitteilen, dass das eigene Angebot nicht mehr gilt, bzw. könnte dann auch die Annahme verweigern.

  • Was hätte es denn im Fall Bonfire, einem noch nicht erschienenen Spiel, anders sein sollen als eine Reservierung?

    Darüber hinaus hilft bei Buecher.de auch der Blick auf die Infos auf der Seite, dann weiß man auch, dass bei PayPal Zahlung erst bei Versand der Ware abgebucht wird.

    Und diese Info ist nicht wirklich versteckt.

  • Da erkennt man gut, wie grau das in der Zone ist.

    Ich habe es ja erst im Nachhinein gespannt, dass der Betrag auf paypal gar nicht gezogen wurde. Kann gut sein, dass ich irgend etwas beim Durchklicken übersehen habe. Gibt es in solchen Fällen Hinweise seitens Händler oder Paypal, dass man nur eine Einzugsberechtigung gewährt? Auch jetzt habe ich auf Paypal keine Hinweise gefunden, dass dem Händler diese Berechtigung vorliegt.
    Diese Vorgehensweise habe ich erst zwei Mal gehabt. Ich würde nicht sie als üblich bezeichnen.


    PS Meinen Dank an Bananenfischer. Da kam die Antwort, bevor ich meine Frage zustellen vermöchte. :)

  • Das wäre schlüssig. Danke. Das du jederzeit von deinem Angebot zurück treten kannst, war mir unbekannt. Normalerweise bist du ja an dein Angebot gebunden.

    Ja, aber wenn der Antrag/das Angebot nicht rechtzeitig angenommen wird, erlischt er, laut BGB 146-149. D.h. wenn nach einer gewissen Zeit keine Antragsannahme (durch Versand) erfolgt, kann man dem Vertragspartner mitteilen, dass das eigene Angebot nicht mehr gilt, bzw. könnte dann auch die Annahme verweigern.

    Das weiß ich, weshalb ich ja vorher mal darauf eingegangen bin, warum die Shops dann einfach ohne gesonderte Bestätigung verschicken. Das Risiko, dass ohne zustande gekommenen Kaufvertrag versendet wurde, könnte dann ja enorm sein. Hinsichtlich der Rechtsfolge sehe ich einen Widerruf und einen nicht zustande gekommen Kaufvertrag komplett unterschiedlich.


    Im Endeffekt bestätigen wir uns gegenseitig, dass hier haufenweise Fallstricke lauern und wir ohne genaue Kenntnis der Rechtsprechung uns eigentlich nur verzetteln können. Trotzdem ist auch diese Diskussion wieder mal sehr interessant, weil ich über Dinge nachgedacht habe, welche ich vorher nie betrachtet habe.

  • Das wäre schlüssig. Danke. Das du jederzeit von deinem Angebot zurück treten kannst, war mir unbekannt. Normalerweise bist du ja an dein Angebot gebunden.

    Ja, aber wenn der Antrag/das Angebot nicht rechtzeitig angenommen wird, erlischt er, laut BGB 146-149. D.h. wenn nach einer gewissen Zeit keine Antragsannahme (durch Versand) erfolgt, kann man dem Vertragspartner mitteilen, dass das eigene Angebot nicht mehr gilt, bzw. könnte dann auch die Annahme verweigern.

    Kann ich doch beim Online-Kauf sowieso???

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  • Was hätte es denn im Fall Bonfire, einem noch nicht erschienenen Spiel, anders sein sollen als eine Reservierung?

    Darüber hinaus hilft bei Buecher.de auch der Blick auf die Infos auf der Seite, dann weiß man auch, dass bei PayPal Zahlung erst bei Versand der Ware abgebucht wird.

    Und diese Info ist nicht wirklich versteckt.

    Warum wird es dann nicht als Reservierung ausgewiesen? Lege ich den Artikel mit einem lieferbaren in den Warenkorb, dann ist bis auf den Liefertermin kein Unterschied zu erkennen. Hinsichtlich Paypal siehst du an meinem Beispiel, dass das von Shop zu Shop anders mit der Abbuchung gehandhabt wird. Nur aufgrund von diesem Sachverhalt soll ich auf eine unterschiedliche Rechtsfolge schließen? Also besser Vorkasse anwählen und hoffen, dass eine Rechnung kommt?


    Natürlich kann ich auch verbindliche Verträge über noch nicht erschienene Sachen abschließen. Nur der Umstand, dass etwas noch nicht vorhanden ist, schließt niemals einfach darauf, dass es lediglich eine Reservierung ist. Das ganze Werkvertragsrecht behandelt Sachen, die noch nicht vorhanden sind.

  • Ja, aber wenn der Antrag/das Angebot nicht rechtzeitig angenommen wird, erlischt er, laut BGB 146-149. D.h. wenn nach einer gewissen Zeit keine Antragsannahme (durch Versand) erfolgt, kann man dem Vertragspartner mitteilen, dass das eigene Angebot nicht mehr gilt, bzw. könnte dann auch die Annahme verweigern.

    Kann ich doch beim Online-Kauf sowieso???

    Das hängt aber eher mit dem Widerruf zusammen. Da die Frist doch erst ab Versand beginnt zu laufen, kann ich auch vorher problemlos stornieren. Ein nicht zustande gekommener Vertrag ist in der Folge ab Versand aber anders zu betrachten als ein Widerruf.

  • Bonfire soll übrigens ein tolles Spiel sein

    !

    :lachwein:


    Welches wir nun nicht mehr zu dem tollen Preis vorbestellen bzw. reservieren können (oder immer man das nennen will) und die das noch konnten wissen nicht, ob sie es zu diesem Preis je erhalten werden. 8o


    Wir sind also noch halbwegs im Thema. Die Frage, ob Bonfire ein tolles Spiel ist, ist auch schon etwas Themenfremd. ;)^^

    Einmal editiert, zuletzt von MarS ()

  • Das hängt aber eher mit dem Widerruf zusammen. Da die Frist doch erst ab Versand beginnt zu laufen, kann ich auch vorher problemlos stornieren. Ein nicht zustande gekommener Vertrag ist in der Folge ab Versand aber anders zu betrachten als ein Widerruf.

    Das mag formal richtig sein. Aber als Händler nehme ich die Stornierung vor Versand lieber als die nach Versand.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


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  • Bonfire soll übrigens ein tolles Spiel sein

    !

    Da bist du hier leider im falschen Thread. Hier bist du richtig :lachwein:

    Und ich glaube keiner hat bisher das Spiel in den Händen, um das mit Gewissheit zu sagen. Aufgrund meiner Vorbestellung hoffe ich das aber auch ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MKo777 ()

  • Was ist dann die Annahme des Kaufangebote?

    Das steht üblicherweise immer in den AGB des jeweiligen Händlers.

    Einmal ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (Prometheus) und einmal nicht (Thalia)? Da erkennt man gut, wie grau das in der Zone ist.

    Das ist überhaupt nicht grau. Hast du mal die beiden Seiten gelesen, die ich weiter oben verlinkt hatte?

    Ich habe es ja erst im Nachhinein gespannt, dass der Betrag auf paypal gar nicht gezogen wurde.

    Das lag aber an deiner eigenen Unaufmerksamkeit, weil du deine PayPal-Email nicht genau gelesen hattest. Es gelten grundsätzlich die AGB, die du auch immer lesen kannst, bevor du dein Kaufangebot abschickst.

  • Das lag aber an deiner eigenen Unaufmerksamkeit, weil du deine PayPal-Email nicht genau gelesen hattest.

    Die blöde Email hatte mich nur im Glauben bestärkt, bereits gezahlt zu haben. Nein - ich habe bei der Paypal-Zahlungen keinen Unterschied gemerkt, dass ich NUR autorisieren anstatt zahlen würde, wie es meine Absicht war. Kann sein, dass da etwas war. Aber mir ist nichts aufgefallen.

    Klar kann ich vor jedem Online-Kauf die Klauseln studieren und zur Sicherheit auch noch einen Rechtsberater wegen den Fallstricken konsultieren. ... :rolleyes:

    Aber auch im Nachhinein des Lesens, stelle ich fest, dass nur über die Fälligkeit des Zahlens im Moment der Auslieferung gesprochen wird. Dass sie die (angedeutete Bereitschaft der) Vorkasse bei Beauftragung ausschlagen, habe ich dem Kleingedruckten nicht entnommen.
    Und genau das war eben meine Absicht, den Fall abschließen anstatt ein offenes Verfahren einzuleiten. Darauf hätte ich, ehrlich gesagt, verzichtet. Inzwischen bin ich da ein gebranntes Kind (SO-Bestellungen). Solche Kaufmöglichkeiten kommen doch immer wieder. Derer Absicht war es doch, mich als Interessent des Produkts vorab vom Markt zunehmen - nicht, dass mein Kauf bei einem Mitanbieter landet. =O

  • Zuerst kommt immer die Meldung, dass man dem Händler die Legitimation erteilt, den Betrag abzubuchen. Diese Benachrichtigung erhalte ich per Mail.

    Hat denn bei meinem Paypal-Vorgang irgend etwas nicht geklappt? Denn so etwas vermisse ich ja. Ich habe diesbezüglich keine Paypal-Mail erhalten und finde auch keinen "Vermerk" bei Paypal. Ich habe nur zwei Bestellbestätigungen von Bücher.de.
    :?:

  • Zuerst kommt immer die Meldung, dass man dem Händler die Legitimation erteilt, den Betrag abzubuchen. Diese Benachrichtigung erhalte ich per Mail.

    Hat denn bei meinem Paypal-Vorgang irgend etwas nicht geklappt? Denn so etwas vermisse ich ja. Ich habe diesbezüglich keine Paypal-Mail erhalten und finde auch keinen "Vermerk" bei Paypal. Ich habe nur zwei Bestellbestätigungen von Bücher.de.
    :?:

    Das ist eigentlich keine Raketenwisschenschaft :

    Man kann in der Paypal App bei jedem Vorgang sehen, wie der Stand ist :

    „Autorisierung“ beispielsweise oder „Kauf“ oder „Bezahlung im Einzugsverfahren“

    Bei mir war z.B. bei Weltbild 27,83 bis gestern autorisiert, heute 25,43 als gezahlt „Kauf“,

    d.h. abgebucht und endgültig bezahlt.

    Differenz weil ein Füllartikel für den Gutschein nicht mehr vorrätig ist.🤣


    Ich zahl übrigens bei Buecher.de auf Rechnung

  • widow_s_cruse : Ich erhalte meistens 2 Mails von Paypal. Die erste Informiert mich über die Legitimation und die zweite, wenn der Betrag abgebucht wurde.


    Sie haben eine Zahlung über xxx EUR an xxx GmbH autorisiert

    Das Geld wird erst dann von Ihrem Konto abgebucht, wenn die Bestellung von Wein & Vinos GmbH verarbeitet wurde. Ihr PayPal-Guthaben wird hierfür immer vorrangig vor anderen Zahlungsquellen wie Bankkonto oder Kreditkarte verwendet.

    Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, um alle Transaktionsdetails anzuzeigen. Es kann einige Minuten dauern, bis die Transaktion in Ihrem Konto angezeigt wird.

  • Paypal App

    Das habe ich alles nur am PC, falls du vom Smartphone sprichst. Und ich habe lediglich einen Vorgang diese Woche und das ist nicht bücher.de. Dann hat in meinem Fall der ganze paypal-Vorgang nicht ordentlich abgeschlossen? Ich bin mir sicher, Paypal zur Zahlung gewählt zu haben, weil ich eins der Konten definieren wollte, falls das Guthaben nicht gereicht hätte. Hmm...

  • Ich habe noch mal auf mein Bücher.de Konto geschaut. Auch dort keine Hinweis, dass irgendwelche Zahlungskonditionen mit Paypal vorliegen.

    hehe, meine letzte Bestellung bei Bücher.de war 2011. Das war #Strasbourg. Ein Titel, den wir heute noch gerne auf dem Tisch liegen haben. Von mir aus kann das sich das gerne so fortsetzen.

  • Ich habe noch mal auf mein Bücher.de Konto geschaut. Auch dort keine Hinweis, dass irgendwelche Zahlungskonditionen mit Paypal vorliegen.

    hehe, meine letzte Bestellung bei Bücher.de war 2011. Das war #Strasbourg. Ein Titel, den wir heute noch gerne auf dem Tisch liegen haben. Von mir aus kann das sich das gerne so fortsetzen.

    Das ist komisch

  • Yeah! 30% bei bol.de ... und; nein, niemand passt VOR solchen Aktionen die Preise an ;)


    (Anmerkung: UVP 49,90 und zufälligerweise kommt man mit 30% auf den bol.de-Preise auf genau ebendiesen ;) )

    Du hast da was falsch verstanden, befürchte ich: Es gibt keinen 30 Prozent-Gutschein, sondern ein paar ausgewählte Brett- und Kartenspiele sind um bis zu 30 % reduziert. Die 30 % sind bei den angegebenen Preisen schon abgezogen.
    Bonfire kostet bei BOL also 69,99 € und nicht 49,90... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Bavarred ()

  • Yeah! 30% bei bol.de ... und; nein, niemand passt VOR solchen Aktionen die Preise an ;)


    (Anmerkung: UVP 49,90 und zufälligerweise kommt man mit 30% auf den bol.de-Preise auf genau ebendiesen ;) )

    Du hast da was falsch verstanden, befürchte ich: Es gibt keinen 30 Prozent-Gutschein, sondern ein paar ausgewählte Brett- und Kartenspiele sind um bis zu 30 % reduziert. Die 30 % sind bei den angegebenen Preisen schon abgezogen.
    Bonfire kostet bei BOL also 69,99 € und nicht 49,90... ;)

    Indeed. Weiß jetzt gar nicht, was ich schlimmer finde :)

  • Einmal ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (Prometheus) und einmal nicht (Thalia)? Da erkennt man gut, wie grau das in der Zone ist.

    Das ist überhaupt nicht grau. Hast du mal die beiden Seiten gelesen, die ich weiter oben verlinkt hatte?


    Freitag hab ich das nicht mehr gelesen. Das war schon so zu viel Zeit die in das Thema gegangen. Ich hab es jetzt mal kurz überflogen. Einige von mir genannte Aspekte werden dort ja nicht unähnlich wie von mir gesehen. Hinsichtlich Zahlung warnt man ja sogar davor eine Bankverbindung mitzuteilen.


    Bei meinem Beispiel sind beide Sachverhalte weitestgehend identisch (ok, bei Thalia sind die AGBs besser ausgearbeitet, die von Prometheus deutlich lückenhafter). 2x Vorbestellung, 2x Zahlung per Paypal, aber nur 1x wurde abgebucht. Auch wenn man das juristisch sicher erarbeiten kann, ist das für einen Kunden aber nun mal schwierig zu durchschauen.


    Ich habe übrigens auch kein Problem damit, dass die Händler auch einen gewissen Schutz genießen. Das Widerrufsrecht ist schließlich auch eine starke Waffe für den Verbraucher. Wenn ich mir das alles aber so betrachte, finde ich, dass zumindest eine Bestätigung der Auftragsannahme innerhalb einer bestimmten Frist gesetzlich geregelt werden könnte. Eine Bestellung auszulösen und dann unter Umständen längere Zeit nicht zu wissen, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, empfinde ich nicht wirklich elegant gelöst.

    Einmal editiert, zuletzt von MarS ()

  • Eine Bestellung auszulösen und dann unter Umständen längere Zeit nicht zu wissen, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, empfinde ich nicht wirklich elegant gelöst.

    Da war meine Wortwahl - feige :P:)

    Dieses Distanzschaffen zum ?gefährlichen? Kunden ist doch im übrigen Handel nicht üblich.


    Liebe Grüße

    Nils

  • neuer Liefertermin 30. September. Grüße nach BA, meine alte Schulheimat :D

  • ist doch im übrigen Handel nicht üblich

    Fernabsatzgeschäfte sind eben was anderes als retail. Im Laden hast du kein Widerrufsrecht, Ware gekauft wie gesehen. Alles andere ist Kulanz.

    Die "Verzögerung" der Angebotsannahme dient aber nur dem Schutz des Händlers vor...sagen wir "internetbedingten" Fehlern. Sowas wie falsche Cacheeinstellung führt dazu, dass bei 3% der Kunden mit IE6 der Preis mit 0,08 € angegeben wird, statt korrekt 1523,47 €.

    Oder ganz klassischer Preis eher eben. Da haben sich Leute wegen technischer Fehler zu Luxuskarossen geklagt und mussten nur nen Euro zahlen. Und sie haben gewonnen. Deshalb gibt es eben mittlerweile diese etwas merkwürdige Angebotsumkehr. Sobald du aber die Auftragsbestätigung (nicht EINGANGSbestätigung!) hast, ist der Vertrag bindend.

    Einmal editiert, zuletzt von Brandigan ()

  • Ich habe übrigens auch kein Problem damit, dass die Händler auch einen gewissen Schutz genießen. Das Widerrufsrecht ist schließlich auch eine starke Waffe für den Verbraucher. Wenn ich mir das alles aber so betrachte, finde ich, dass zumindest eine Bestätigung der Auftragsannahme innerhalb einer bestimmten Frist gesetzlich geregelt werden könnte. Eine Bestellung auszulösen und dann unter Umständen längere Zeit nicht zu wissen, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, empfinde ich nicht wirklich elegant gelöst.

    Wie bereits geschrieben ist die Sache gesetzlich eigentlich ziemlich klar geregelt.

  • Oder ganz klassischer Preis eher eben. Da haben sich Leute wegen technischer Fehler zu Luxuskarossen geklagt und mussten nur nen Euro zahlen. Und sie haben gewonnen.

    Hast du dafür einen Beleg? Luxuskarosse für einen Euro wegen einer falschen Preisangabe? Das kommt mir unwahrscheinlich vor. Neben der Möglichkeit der Anfechtung, auch wenn der Vertrag schon besteht, gibt es auch noch Auffangtatbestände wie Treu und Glauben. Oder verwechselst du das mit den Fällen, in denen eBay-Verkäufer vorzeitig ihre Auktionen abgebrochen haben, obwohl es bereits Gebote (manchmal eben auch nur 1 Euro) gab? Juristisch betracht zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte...