Ihr sprecht aber nicht von Bonfire, oder?
Sorry, wir sind abgewichen. Bei der Bonfire-Bestellung tut sich nix...
Ihr sprecht aber nicht von Bonfire, oder?
Sorry, wir sind abgewichen. Bei der Bonfire-Bestellung tut sich nix...
Chris_oabling meine Box ist auch unterwegs
Monsterbox für Harry Potter -Kampf um Hogwarts für knapp 21,— sogar ein Monat zu früh
Die habe ich dort auch für 21 € vorbestellt. Steht aber auf 31.10. - wäre ja cool, wenn die schon eher kommt. Grundspiel ist 2x durch, es muss weitergehen.
Oder ganz klassischer Preis eher eben. Da haben sich Leute wegen technischer Fehler zu Luxuskarossen geklagt und mussten nur nen Euro zahlen. Und sie haben gewonnen.
Hast du dafür einen Beleg? Luxuskarosse für einen Euro wegen einer falschen Preisangabe? Das kommt mir unwahrscheinlich vor. Neben der Möglichkeit der Anfechtung, auch wenn der Vertrag schon besteht, gibt es auch noch Auffangtatbestände wie Treu und Glauben. Oder verwechselst du das mit den Fällen, in denen eBay-Verkäufer vorzeitig ihre Auktionen abgebrochen haben, obwohl es bereits Gebote (manchmal eben auch nur 1 Euro) gab? Juristisch betracht zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte...
Hmmm - was doch noch zu 98% meiner Onlinebestellungen der Fall ist und ich möchte als normal bezeichnen/üblich.
Irgendwie vermute ich, dass du bisher einfach eine falsche Vorstellung hattest. Die Grundsätze über das Zustandekommen von Verträgen sind schon immer so, sowohl online als auch im Laden. Der Kunde gibt das Angebot ab und das muss erst angenommen werden. Das ist auch keine Besonderheit „der Großen“, die hier irgendwie den kleinen Kunden „austricksen“, das gilt für alle. Und die Bestätigungsmail ist gesetzliche Pflicht und hat eben nur die Bedeutung, den Eingang des Angebots zu dokumentieren und soll gerade keine Annahme sein (was aber durchaus passieren kann, wenn eine falsche Formulierung verwendet wird). So oder so, ich kann die moralischen Bedenken hier einfach nicht sehen.
Spinnen wir den Fall doch mal weiter: du bestehst auf Kaufvertrag und bücher.de kann nicht liefern. Dann hast du einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung - inwiefern ist es jetzt moralisch verwerflich, dass der Verkäufer die Lieferbarkeit erst klären will, bevor er den Vertrag schließt?
Falls ihr noch einen 15% Gutschein habt
Hab ich - guter Preis, danke für den Tipp!