Beiträge von Thygra im Thema „(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit“

    Sinngemäß kann demnach nach meinem Verständnis das Versenden einer Preisliste auch nicht als Angebot verstanden werden. Da ich kein Jurist bin, mag ich mich hier aber irren.

    Der Punkt war inzwischen ausgiebig diskutiert worden, deshalb nur noch soviel: Vergleiche damit, wie es im Einzelhandel geregelt ist, hinken schon mal generell, weil im Einzelhandel üblicherweise das BGB die Abläufe regelt, während im Versandhandel sowie im B2B-Bereich noch AGB hinzukommen, die andere Regelungen treffen können. Das beginnt schon mit dem Unterschied, ob ein Angebot als "freibleibend" oder als "verbindlich" gekennzeichnet ist, und hört damit noch nicht auf. Insofern kann man die Frage, wie es in diesem konkreten Fall gelaufen ist, sowieso nicht klar beantworten, ohne die genaue Kommunikation zu kennen.

    Thygra Hallo, cool danke für die sehr ausführliche Antwort. Wenn ich darf, werde ich dich noch mal per PN anschreiben.

    Klar darfst du. Bedenke aber, dass ich keinerlei Auskünfte zu juristischen Fragen geben darf/kann. Aber wenn du allgemeine Fragen zum Beispiel zum Hippodice-Wettbewerb hast (bei dem ich in den vergangenen beiden Tagen mal wieder zu Gast sein durfte), dann melde dich ruhig.

    Das Urheberrecht unterscheidet hier meines Wissens nicht ob Privatgebrauch oder nicht.

    Die Nutzung von Bildern ohne entsprechende Rechte sind damit nie erlaubt.

    Da irrst du dich. Es gibt einen eigenen Paragraphen dazu im Urheberrechtsgesetz (UrhG):

    "§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch"

    § 53 UrhG - Einzelnorm

    Jetzt juckt es mir doch in den Fingern: dürfte ich beim Hippodice-Wettbewerb ein Game-of-Thrones-Spiel einreichen (mit Bildern aus der Serie)?

    Ich glaube, auf diese Frage ist bisher niemand eingegangen. (Oder ich habe es vielleicht bei 400+ Beiträgen übersehen.) Ich versuche es mal.

    Es gibt hier kein klares Ja oder Nein. Wenn du den Prototyp des Spiels nur für deinen eigenen Privatgebrauch gebastelt hast und es bei dem Wettbewerb einfach nur darum ginge, aus vielen Spiele-Prototypen einen Sieger zu finden, ohne irgendwelche monetären Belohnungen, dann würde ich das spontan als unproblematisch betrachten.

    Betrachten wir zunächst mal nur die Verwendung der Bilder. Die Verwendung von irgendwelchen Bildern aus dem Internet oder Fernsehserien ist allgemein durchaus nicht unüblich bei Prototypen von Spielen. Wichtig wäre, dass sie eindeutig nur als Platzhalter gedacht sind und später durch andere Bilder ersetzt werden, sobald es um eine Gewinnabsicht geht. Man sollte auf jeden Fall eine Disclaimer beilegen und deutlich machen, dass die Bilder nur Platzhalter sind und man keine Rechte an diesen Bildern hat.

    Allerdings geht es ja beim Hippodice-Wettbewerb durchaus auch darum, Kontakte zu Verlagen zu knüpfen und einen Verleger für das Spiel zu finden. Damit besteht dann eine Gewinnerzielungsabsicht, was die Verwendung der Bilder problematisch machen könnte, denn du nutzt sie nicht mehr nur für den privaten Gebrauch.

    Da ein Verlag aber im Normalfall neue Illustrationen erstellt oder Bilder aus Lizenzbereichen, finden die von dir verwendeten Bilder am Ende zumindest nicht den Weg ins finale Produkt. Das ist ein Aspekt, der die entgegenkommt. Aber du hast die Bilder immerhin für die Geschäftsanbahnung verwendet. Das ist zumindest eine Grauzone. Und somit eben kein klares Ja oder Nein.

    Wenn es nicht nur um die Verwendung von Bildern geht, sondern du sogar im Titel deines Prototyps "Game of Thrones" als Namen verwendest, dann wird es eventuell noch schwieriger, weil es außer um Bildrechte nun auch noch um Namensrechte geht. Ob das einen Unterschied macht, vermag ich nicht zu beurteilen. Hier ist vielleicht auch nicht unwichtig, ob du das Thema nur als Platzhalter verwendest oder ob du sogar konkret einen Verlag suchst, der auch eine Game of Thrones Lizenz für das Spiel aufnehmen würde. Das könnte dann vielleicht wieder weniger problematisch sein. Das vermag ich nicht zu beurteilen.

    Anmerkung: Meine Meinung basiert auf Halbwissen und Erfahrungen in der Branche. Ich kann mich irren mit meiner Einschätzung.