Spenden, Steuern und Gewährleistung

  • Da ich steuerlich und rechtlich in solchen Dingen nicht so versiert bin, habe ich mal sind Frage an die Community:

    Erst heute habe ich wieder erfahren, dass (IT-)Betriebe alte Hardware (im speziellen PCs, Laptops und Bildschirme) häufig lieber entsorgen, als zu spenden, weil sie nicht für die gespendeten Geräte drei Jahre Gewährleistung übernehmen wollen.

    Ist das wirklich so und gibt es da keine Möglichkeit aus der Misere?

    Denn mir geht es nicht in dem Kopf, dass es nicht möglich sein soll, alte und funktionstüchtige Geräte an entsprechend informierte und einverstandene Personen / Einrichtungen auf deren Verantwortung abzugeben, ohne dafür danach noch (abgesehen von grober Fahrlässigkeit vielleicht) selbst verantwortlich sein zu müssen ...

    Da wirft man lieber weg. Das macht mich dann schon fassungslos... :crying:

    Mögest Du in uninteressanten Zeiten leben...

    Einmal editiert, zuletzt von Neva Kee ()

  • Ich glaube nicht, dass die "weggeworfen" werden. Refurbishing von IT Produkten ist heutzutage weitverbreitet; jeder von uns wird schon mal einen Werbespot von rebuy und Konsorten gesehen haben

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Ich glaube nicht, dass die "weggeworfen" werden. Refurbishing von IT Produkten ist heutzutage weitverbreitet; jeder von uns wird schon mal einen Werbespot von rebuy und Konsorten gesehen haben

    Hier war die Aussage: die gehen zum Entsorger...

    Mögest Du in uninteressanten Zeiten leben...

  • Okay, das ist dann einfach nur Umweltverschmutzung :cursing:


    Erst heute habe ich wieder erfahren, dass (IT-)Betriebe alte Hardware (im speziellen PCs, Laptops und Bildschirme) häufig lieber entsorgen, als zu spenden, weil sie nicht für die gespendeten Geräte drei Jahre Gewährleistung übernehmen wollen.

    Ich kann ich mir eigentlich überhaupt nicht vorstellen, woher sich eine 3 jährige Gewährleistung ableiten liesse. Selbst wenn ich mir ein neues Produkt kaufe erhalte ich keine 36 Monate Gewährleistung

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Gab es da nicht auch eine Gewährleistung des Schenkenden?

    Aber falls ich mich richtig erinnere, lag die bei normalen Gegenständen nur bei 2 Jahren.


    Ansonsten kommen die 3 Jahre vielleicht irgendwie aus der regelmäßigen Verjährung.


    Aber BGB ist lange her und seit Jahren mache ich nur noch Verwaltungsrecht...

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen


    Syrophir


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    "Die Menschen hungern nach der Wahrheit, doch wissen sie selten ihren Geschmack zu schätzen."

  • Möglicherweise sind sind es auch nur zwei Jahre. An der Zahl würde ich mich jetzt nicht festbeißen wollen, da ich vermute, dass das auch nichts ändern würde.

    Die Frage stellt sich mir noch, wie man denn ansonsten solches Material am einfachsten einer "refurbished" Weiterverwendung zuführen könnte.

    Aber am interessantesten wäre natürlich immer noch eine Möglichkeit, dass unentgeltlich anderen weiterzugeben, da es vor allem daran scheitert, dass man das zwar verschenken würde, aber nicht das Risiko einer Gewährleistung / Haftung auf sich nehmen will.

    Mögest Du in uninteressanten Zeiten leben...

  • schau die mal die Seite an:


    Häufige Fragen | PC-Spende - Eine Initiative von Das macht Schule
    Wie läuft eine Hardware-Spende ab? Unternehmen tragen auf pc-spende.de ein, was sie spenden wollen und nennen ein Zeitfenster für die Abholung. Schulen suchen…
    pc-spende.das-macht-schule.net


    aus deren FAQ:


    Gewährleistung: Das macht Schule ist frei von jeglichen Ansprüchen von Unternehmen oder Schulen. Schulen stellen sowohl die Unternehmen (PC-Spender) als auch Das macht Schule von jeglichen Ansprüchen frei.


    Ein Großerkunde von Meinem Arbeitgeber Spendet darüber jedes Jahr einige hundert Notebooks + Monitore und Zubehör.

    Einmal editiert, zuletzt von sking ()

  • Das Problem habe ich letztens bei mir in der Firma auch gehört. Es darf nichts verschenkt werden, es muss alles verschrottet werden.

    Das Problem liegt wohl darin, dass ein Gegenstand immer einen Restwert hat, auch wenn er vollständig abgeschrieben ist - und sei es der Materialwert.

    Ein Gegenstand darf aus buchhalterischen Gründennicht kostenlos übergeben/verschenkt/gespendet werden, da lt. meiner Erinnerung Steuerhinterziehung/Veruntreuung/geldwerter Vorteil oder andere Argumente dagegensprechen. Hier erinnere ich mich tatsächlich nur noch schwach und muss mutmaßen. Es waren auf jeden Fall „fadenscheinige“ Gründe, die aber leider nur fadenscheinig wirken und durchaus rechtlich relevant sind.

    Daher müsste der Gegenstand verkauft werden. Und wenn ein gewerblicher Betrieb etwas verkauft, unterliegt er automatisch immer der Sachmängelgewährleistung. Und dieses Risiko geht kein Betrieb ein, wenn er juristisch gut beraten wurde.

    Daher wird lieber verschrottet und der Schrottplatzbesitzer übernimmt die Restwertverwertung.

  • In der FAQ von der von mir verlinkten Seite, gehen sie auch steuerrechtlich drauf ein. Und es wird ja nichts verschenkt sondern gespendet, und dafür gibt es dann ja auch eine SpendenQuittung von dem Verein,.. und ja das Spendende Unternehmen muß die Umsatzsteuer auf die Spende abführen.