Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage/einen Sachverhalt zu AirBnB, was ja anscheinend immer beliebter wird.
Grds. wird das ja anscheinend ja so gemacht, dass man sein Haus/seine Wohnung vermietet, wenn man selbst im Urlaub ist.
Aber was ist, wenn dauerhaft ein Zimmer+Bad, während selbst drin gewohnt wird, in einem reinen Wohngebiet mietbar ist. Also fast das ganze Jahr und auch nur tageweise - wodurch oft Monteure oder Kurzurlauber nächtigen.
So wie ich das sehe, bräuchte es da nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaunNVO zumindest einer Ausnahmegenehmigung, oder?
Kann mir aber kaum vorstellen, dass das die meisten bei AirBnB gemacht haben - und bedürfte es da ggf. einer Nachbarbeteiligung?