Beiträge von PeHa im Thema „AirBnB im Wohngebiet?“

    Ich bin kein Jurist, aber je nachdem wo du wohnst, ist eine solche dauerhafte Vermietung durch das

    Zweckentfremdungsverbot untersagt.

    Danke für den Link zu dieser sehr ausführlichen und informativen Darstellung.

    (Die hier vormals formulierten Gedankenspiele zum Eingriff des Gesetzgebers in die Nutzung von Privateigentum wurden nach Hinweis von Thygra gelöscht: "Deine Gedankenspiele gehören zum Thema "Politik". Dafür haben wir hier im Forum einen eigenen Bereich namens RSP, in dem solche Themen diskutiert werden können. Hier in diesem Thread ist der falsche Ort dafür.")