Frage zum rechtlichen Hintergrund bezügl. Kickstarter und nachgelagerten Pledgen

  • Da sich ja inzwischen die Hiobsbotschaften zu vergeigten Kickstarten häufen, würde ich da gerne mal die Frage zum rechtlichen Hintergrund stellen.

    Kickstarter ok, hat seine eigenen Regeln. Will ich gar nicht sonderlich darauf eingehen.

    Aber pledgen; stellt für mich schon ein Vertrag dar, welcher einem Kaufvertrag rechtlich ähnlich sein müsste, oder übersehe ich da etwas?

    Ich spiele alles. Mindestens einmal!

  • Das wir mE hier ausreichend besprochen....

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Du unterstützt Unternehmen/Privatpersonen dabei, eine Idee umzusetzen.
    Dann wurden "Dankeschön-Prämien" ab gewissen Summen eingefügt, weil man ja eben mit besonders viel Geld unterstützt hat.
    Bei Brettspielen wurde alle "Dankeschön-Prämien" direkt durch das finale Produkt erstetzt.


    Plötzlich hat jeder unterstützer das Gefühl etwas zu "Kaufen". Aber da gibt es eben schon einen Unterschied ;)

    Aber keine Panik, gleich kommen dann die ganzen Anwälte um die Ecke um dir deutsches Recht / Amerikanische Firmen / Amerikanischer Recht / Internetrecht genauer zu erklären. ^^

  • Ich habe mich damit beschäftigt, als meine ATO Lieferung von der Post verloren wurde. Bei Gamefound z.b. habe ich von IntoTheUnknowns eine Rechnung bekommen, inkl Verkäuferadresse, Steuerbescheinigung und Rechnungsnummer.


    Spätestens ab da müsste das doch einen gültigen Verkaufsvertrag darstellen, oder?

  • Das Wort „nachgelagert“ steht nur im Titel des Threads, aber wenn ich freakball hier richtig verstehe, geht es ihm um Late Pledges. Und da kann ich schon verstehen, wenn das eine rechtlich andere Angelegenheit sein könnte. Das (erfolgreiche) Crowdfunding ist zu dem Zeitpunkt durch und man bezahlt einen festen Preis für den garantieren Erwerb eines konkreten Produkts; meist auch auf einer ganz anderen und sehr Shop-ähnlichen Plattform. Da finde ich es schon eine interessante Frage, ob das wirklich nicht rechtlich einer Vorbestellung gleich kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von verv ()

  • Plötzlich hat jeder unterstützer das Gefühl etwas zu "Kaufen". Aber da gibt es eben schon einen Unterschied ;)

    Das Kickstarten ist klar. Ich unterstütze eine Idee und das kann daneben gehen. Beispiel: Solarius Mission 2. Auflage

    Pledgen ist aber eine Stufe weiter, hier wird es meiner Meinung nach zu einem handfesten Vertrag der erfüllt werden muss.

    Insolvenz ist auch wieder klar, ich komme bei Anspruch eine (Teil-)menge zurück. aktuelles Beispiel: HGG


    aber Calredon verweist hier schon auf den richtigen Fred.

    Das wir mE hier ausreichend besprochen....

    Ich spiele alles. Mindestens einmal!

  • Calredon Wo in dem Thread steht denn, wie "Late Pledges" behandelt werden? Es geht in den 300 Beiträgen ja um Crowdfunding generell, nicht um Late Pledges.


    Hier mal vier konkrete Beispiele:


    1) Barbaric: https://www.kickstarter.com/projects/hexahouse/barbaric/

    Es gibt einen Knopf "Late Pledge". Wenn ich darauf klicke, lande ich bei Backerkit und es heißt "Preorder Barbaric". Das hätte ich als Vorbestellung angesehen. Der Knopf auf der Kickstarter-Seite ist also ggf. falsch.


    2) Black Rose Wars Rebirth: https://www.kickstarter.com/pr…o/black-rose-wars-rebirth

    Es gibt einen Knopf "Preorder". Wenn ich darauf klicke, lande ich bei Backerkit und es heißt "Preorder Black Rose Wars Rebirth". Das hätte ich als Vorbestellung angesehen. Der Knopf auf der Kickstarter-Seite ist also korrekt beschriftet.


    3) Age of Inventors: https://www.kickstarter.com/pr…eplepug/age-of-inventors/

    Es gibt einen Knopf "Late Pledge". Wenn ich darauf klicke, lande ich bei Hive Interactive und es heißt "Pledge". Ich habe keine Ahnung, wo ich das rechtlich einordnen würde.


    4) 18Cuba: https://www.kickstarter.com/projects/1840vienna/18cuba

    Auf der Kickstarter-Seite gibt es gar keinen Hinweis zum "Late Pledge". Auf Backerkit heißt es dann wieder "Preorder". Das hätte ich als Vorbestellung angesehen.


    Bei Backerkit (soweit ich mich durchgeklickt habe) gibt es keine "Late Pledges", sondern es handelt sich immer um Preorders. Bei Gamefound wiederum gibt es nur „(Late) Pledges“. Und daneben gibt es noch andere Plattformen, wo es mal das eine, mal das andere ist. Zumindest auf Gamefound lese ich es so, dass ein "Late Pledge" wie ein normaler Pledge gehandhabt wird: https://gamefound.com/info/cro…uide#/section/late-pledge Ich vermute, es gelten dann auch die gleichen Risiken.


    freakball: Du solltest nicht nur von "Pledgen" reden. Die Unterstützung während der laufenden Kampagne nennt man auch Pledge. Sprich, nenne es "Late Plegde", weil es es erst nach erfolgreicher Finanzierung geschieht.


    Gruß Dee

    Blog (manchmal sogar über Brettspiele): deesaster.org

    3 Mal editiert, zuletzt von Dee ()

  • Zumindest auf Gamefound lese ich es so, dass ein "Late Pledge" wie ein normaler Pledge gehandhabt wird: https://gamefound.com/info/cro…uide#/section/late-pledge Ich vermute, es gelten dann auch die gleichen Risiken.

    Bei Backerkit gibt es fast die gleichen Einschränkungen:


    BackerKit | Terms of Service
    www.backerkit.com


    Ob man das Kind LatePledge oder PreOrder nennt ist wahrscheinlich nicht relevant.


    Was ich mich jedoch Frage, ob es wirklich rechtens ist, solche Vertragsbedingungen in irgendwelchen AGB ähnlichen Texten zu verstecken. Auch auf der Gamefound Latepledge-Seite findet man die Information des Risikos nicht. In der Kampagne ist dies aufgeführt und beim Pledgen auf Kickstarter wird man ebenfalls informiert.

  • Bei Backerkit gibt es fast die gleichen Einschränkungen:

    Die Seite habe ich auch überflogen, aber ich habe es nicht direkt gefunden. Ich vermute es steht indirekt im Text:

    Zitat

    We refer to those funding a Project on BackerKit (as a first occurrence funding event, or as an additional follow-up funding after a funding event on another Platform) as "BackerKit Backers", and we refer to each such funding event as a "BackerKit Pledge".


    solche Vertragsbedingungen in irgendwelchen AGB ähnlichen Texten zu verstecken.

    Ich hätte es genau da und nirgends anders erwartet. :) Sprich, die Geschäftsbedingungen sollen klar definieren, was was ist und was wann gilt. Ich habe aber bei Gamefound/Kickstarter/Backerkit nichts auf Anhieb dazu gefunden, was nach erfolgreicher Finanzierung passieren kann (also dass am Ende doch nichts ausgeliefert wird und die Plattform dafür auch Garantie übernimmt).


    Gruß Dee

  • Die Frage ist dann nur, wie die AGB in einem

    möglichen Rechtsstreit standhalten. Bei einem Late Pledge und einer sehr „vorbestellerartigen“ Bewerbung sehe ich zumindest Chancen, dass das anders eingestuft wird.

  • Die Frage ist dann nur, wie die AGB in einem

    möglichen Rechtsstreit standhalten. Bei einem Late Pledge und einer sehr „vorbestellerartigen“ Bewerbung sehe ich zumindest Chancen, dass das anders eingestuft wird.

    Du sagst es fast selbst (..artigen).

    Wie es für den Verbraucher erscheint, ist irrelevant.

    Ein Late Pledge ist ein verspätetes Investment in eine CF Kampgne und keine Vorbestellung.


    Anders die Kampagne von Street Masters auf Indiegogo. Die war von vornherein als Vorbestellungskampagne gekennzeichnet.


    Hier wäre eine Klage sogar mit größeren Chancen auf Erfolg beschieden.


    (Soweit man den US-Amerikanischen Gerichtsstand akzeptiert und keine Probleme damit hat, die Gerichtskosten zu zahlen. Dort gibt es nämlich nicht die Regel dass der Unterlegene zahlen muss.. Also eher eine Prinzipenfrage)

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • FalcoBaa


    Vor Gericht wird die Wirkung auf einen Verbraucher ziemlich sicher eine Rolle spielen; ob es allerdings reicht, um die Richter von einer Unwirksamkeit zu überzeugen, steht natürlich noch mal auf einem anderen Blatt und hängt sicher vom fraglichen Einzelfall ab.

  • FalcoBaa: Wie ordnest du denn die Preorder-Beispiele oben ein? Ist das auch ein verspätestes Investment, obwohl am Bestellknopf "Preorder" dransteht?


    Gruß Dee

    Ich kannte die Seite nicht.

    Das ist tatsächlich schwierig. Ähnlich wenn bei Kickstarter dort, wo LP verlinkt werden Preorder o. Ä. steht. Wahrscheinlich würde ich juristisch genau da drauf setzen.


    Im Endeffekt würde ich einschätzen, dass die Plattform das zugrundeliegende Geschäftsmodell vorgibt.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Also ich habe, nachdem das Spiel bereits produziert und in der Auslieferung ist, noch eine "Nachbestellung" für Erweiterungen im "LatePledge" vorgenommen.

    Ist das jetzt eher eine "eventuelle" Lieferungsverpflichtung ggü. mir, weil das Spiel ja quasi bereits ausgeliefert wurde, oder eben nicht?!


    Spannend, denn Fakt ist, dass ich bezahlt, nichts bekommen habe und der Verlag sich auf keine Kommunikation hin meldet....

  • Macht es praktisch denn wirklich einen Unterschied? Nur weil man theoretisch mehr Rechte hätte, heißt das ja noch lange nicht, dass man diese Rechte auch umsetzen kann.

  • Werden wir praktisch erst beim ersten Gerichtsurteil wissen. Und dann nur von einem Gericht. Das nächste sieht das dann wieder anders.


    Gruß Dee

  • Interessantes Thema und ganz passend da ich mich aktuell (gezwungenermaßen) auch damit beschäftigte.


    Hintergrund ist das Chronopia-CF vom Uhrwerkverlag.


    Da lief der KS im April/Mai mit Auslieferdatum Dezember 2022. Da hatte ich nicht mitgemacht, u. a. deswegen, da mit vom Uhrwerkverlag ja nicht gerade Tolles gehört hatte mit vorheriger Insolvenz etc.


    Dann wurde im Oktober/Novemer auf Gamefoung der sog. "Latepledge" gestartet....weiter mit Lieferdatum Dezember 2022.


    Da dachte ich mir: Cool, 1-2 Monate vor Auslieferdatum müsste da ja schon alles stehen/fertig sein.


    Jetzt haben wir März 2023...der Uhrwerkverlag reagiert auf Anfragen der Backer auf KS, was mit dem Auslieferdatum ist null.

    Auch auf persönliche Anfragen erfolgt keine Reaktion seit 3 Monaten.


    Weiß nicht, ob das so üblich ist, dass im "LatePledge" das Lieferdatum nicht aktualisiert wird...aber wenn nicht, dann geht das m.E. ganz klar zu Lasten des Erstellers.....bei Monaten/Jahren mag das kein Problem sein....aber wenn suggeriert wird, dass das Produkt in ca. 8 Wochen geliefert wird, mag das, auch wenn nur eine "Unterstützung" und kein "Kauf", m. E. für den angesprochenen Kreis schon sehr relevant sein.


    Habe dort mit einer Frist deswegen (Täuschung) eine Rückerstattung angefordert...erstaunlicherweise wieder keine Reaktion. War per Mail. Geht dann nächste Woche per Einschreiben raus


    M.E. war hier dem Uhrwerk-Verlag 100% im beim Latepledge im Oktober/Nov. 22 klar, dass 4 Wochen garantiert nicht geliefert werden kann (Stand ist aktuelle wohl, dass das Regelwerk im Alpha-Stadium an den Lizenzgeber zur Prüfung ging). Und wenn man sich die letzten X-CFs von denen ansieht, scheint das sogar eine Masche zu sein: Angabe von Veröffentlichtungsterminen in wenigen Monaten und dann jahrelange Verspätungen.


    Insofern ist das aber ggf. eine andere Baustelle, aber vielleicht auch interessant...was ist, wenn es sich nur um eine "Unterstützung" handelt, aber Angaben im CF eindeutig und bewusst falsch/irreführend sind. Ich denke mal, dass die wesentlichen Daten, wie Zeitschiene, schon realistisch sein müssen - "danach" kann es klar immer zu ungeplanten Verzögerungen kommen - aber das ist was ganz anderes, als wenn ich ein Datum angeben, bei welchem ich als Ersteller weiß, dass das fernab jeder Realität ist und damit bewusst Interessierte anlocke, die davon ausgehen, dass das Produkt aufgrund dessen schon extrem weit sein muss.


    Das ist ja dann mehr bewusste "Investoren-Täuschung".

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.