Da sich ja inzwischen die Hiobsbotschaften zu vergeigten Kickstarten häufen, würde ich da gerne mal die Frage zum rechtlichen Hintergrund stellen.
Kickstarter ok, hat seine eigenen Regeln. Will ich gar nicht sonderlich darauf eingehen.
Aber pledgen; stellt für mich schon ein Vertrag dar, welcher einem Kaufvertrag rechtlich ähnlich sein müsste, oder übersehe ich da etwas?