Thygra Das können wir auf mehreren Ebenen diskutieren. Sicher ist in jedem Fall, dass der Kunde überhaupt nur gegenüber dem Händler Ansprüche haben kann.
Das ist ja klar, aber wir reden hier über Fälle, in denen der Kunde eben KEINEN Anspruch mehr gegenüber dem Händler hat.
Letztlich wird das bei einem fehlenden Würfel nie passieren, aber wenn überhaupt, dann ist der Handel (als Stellvertreter des Herstellers im Endkundenmarkt) Ansprechartner und never ever der Hersteller. Dieser handelt gegenüber Endkunden eines Händlers stets aus Kulanz-/PR-/Kundenbindungsgründen, aber nicht aus einer wie auch immer gearteten rechtlichen Pflicht heraus. Beim Händler selbst sieht das - streitbar, aber immerhin - schon anders aus.
Nein, da sieht es genauso aus, auch der Händler kümmert sich nur aus Kulanz, PR oder Kundenbindungsgründen darum, dem Kunden sein Ersatzteil zu besorgen.