Frage zum rechtlichen Aufbau der DRV

  • Hallo in die Runde,


    da ich die Erfahrung gemacht hab, dass man hier im Forum teils Antworten auch zu sehr seltsamen Fragen erhält, wollte ich mal mein *Glück* hierzu versuchen:


    Und zwar ist mir nicht ganz klar, wie die "Deutsche Rentenversicherung" aufgebaut ist.


    Gibt es die "EINE DRV", oder gibt es da verschiedene, selbständige Rechtsubjekte.


    So gibt es ja z.B. die "DRV Bund" und in Bayern bspw. zumindest noch die "DRV Nordbayern" (demnach wahrscheinlich auch noch die Südbayern).


    Geht mir darum, ob die als "eines" behandelt werden bzw. sind und es sich nur um eine interne Aufteilung handelt, oder wirklich komplett getrennt sind.


    Also sinngemäß: Schreibe ich die DRV Bund an und intern ist Nordbayern zuständig - muss sich die das dann zurechnen lassen bzw. wir das intern weitergeleitet oder sagt dann "Bund": Falscher Adressat?

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

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  • Grundsätzlich kannst du bei jeder öffentlichen Verwaltung deine Anträge stellen. Diese werden dann an den zuständigen Träger weitergeleitet. So die Regel. Nicht vergessen: da sitzen auch nur Menschen, also könnte es passieren dass es zurückkommt oder fälschlicherweise abgelegt wird.


    DRV Bund war ja früher die LVA f. Büro-Angestellte, die regionalen DRVs waren früher die LVAs für Arbeiter. Laienhaft ausgedrückt.


    Du kannst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse anrufen, an welche Stelle sie die Beiträge abführen. Dahin richtest du mit deiner Rentenversicherungsnummer deine Schreiben/Anträge. Dann kommen diese an der richtigen „Stelle“ an.

    All time favorites: Brass: Birmingham, Dune: Imperium, Klong!

  • Hier solltest du fündig werden:


    Startseite - Deutsche Rentenversicherung


    Unter "Über uns & Presse" findest du in den Abschnitten Historie sowie Struktur und Organisation Antworten auf deine Fragen.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


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  • Ansonsten ist für solche Fragen auch Wikipedia meist eine gute Anlaufstelle:

    Deutsche Rentenversicherung – Wikipedia

    Zitat aus der Einleitung:

    Zitat

    Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

  • Ansonsten ist für solche Fragen auch Wikipedia meist eine gute Anlaufstelle:

    Deutsche Rentenversicherung – Wikipedia

    Zitat aus der Einleitung:

    Zitat

    Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

    Aha, na das würde ja bedeuten, dass die eigentlich eigenständige KdöR sind uns somit untereinander keine "Wissenszurechnung" erfolgt oder fristwahrende Schreiben weitergeleitet werden.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Man will ja keine schlafenden Hunde wecken ;)


    Ums etwas "Plastischer" zu machen.


    Es wurde 10 Jahre ein Rechtstreit mit der DRV (Bund) geführt hinsichtlich der Befreiung aus der gesetzl. Rentenversicherung...letztlich obsiegt.


    Und jetzt werden die "zu Unrecht" gezahlten Beitrage durch die DRV (Bund) bei der DRV (Nordbayern) "beanstandest" und die Erstattung geltend gemacht.


    Problem/Risiko könnte sein, dass die DRV (Nordbayern) sich auf dem Standpunkt stellt, dass es ja schön ist, dass die DRV (Bund) 10 Jahre von einem potentiellen Erstattungsantrag wusste, die DRV (Nordbayern) selbst aber nicht.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ich war bis 1989 bei der LVA Württemberg beschäftigt, habe seitdem aber keinen Bezug mehr dazu.


    Für mein Verständnis ist der DRV-Bund seit 2005 die frühere BfA (Bundesversicherungsantalt für Angestellte) - zuständig für Angestellte bundesweit.

    Die regionalen DRVs sind seit 2005 ungefähr die (umorganisierten) früheren LVAs (Landesversicherungsanstalten) - zuständig für Arbeiter landesweitweit.

    Sowohl die BfA als auch die LVAs waren Körperschaften des öffentlichen Rechts.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Dann wäre für mich der nächste Schritt einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

    Wenn es ein Rechtsstreit war, der 10 Jahre dauerte, dürfte doch längst ein Anwalt involviert gewesen sein.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

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  • Dann wäre für mich der nächste Schritt einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

    Wenn es ein Rechtsstreit war, der 10 Jahre dauerte, dürfte doch längst ein Anwalt involviert gewesen sein.

    Jupp, ich selbst 😆....ja und ich kenne den besagten Spruch.


    Ums mal recht konkret zu machen und wer Spass an Juristerei hat. Ich bin wohl ein Spezialfall unter den Spezialfällen.


    Der Streit ging von 2012 bis jetzt mit der DRV Bund, ob ich rückwirkend von der DRV zugunsten des Versrogungswerks befreit werde.


    Alles erledigt bis auf die Jahre 2012 und 2013. Die Beiträge wurden an die DRV Nordbayern gezahlt (warum das und nicht Bund k.A.).


    Der BSG hat jetzt zugunsten der Syndikus-Anwälte entschieden, dass auch rückwirkend unter bestimmten Gesichtspunkten zu befreien ist.


    Das führt dazu, die zu Unrecht gezahlten Beiträge nach § 26 SGB IV beanstandet und erstattet werden.


    Soweit so gut, dürfte in wohl 99 % der betroffenen Fälle unproblematisch sein.


    Jetzt besagt aber § 26 Abs. 2 SGB IV:


    Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs auf Grund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistungen beitragsfrei sind, sind jedoch zu erstatten


    Ich hab 2016 eine solche "Leistung" durch die DRV Nordbayern erhalten.


    Es geht quasi darum, ob diese "Gutgläubig" oder "Bösgläubig" war, weil sie von dem Erstattungsanspruch wußte oder nicht.


    Wenn die DRV Nordbayern mit der DRV Bund nichts zu tun hat, dann kann die sagen:

    "Von dem Erstattungsanspruch haben wir erst Anfang 2021" erfahren - also nach der Maßnahme....Erstattung ist nicht.


    Was m. E. persönlich aber wohl sehr lebensfremd ist, da ich 2012 den Befreiungsantrag nur beim Bund stellen konnte. Dann hätte ich vorsorglich, ohne überhaupt zu wissen, ob diese durchgeht oder ich mal eine Leistung in Anspruch nehmen quasi bei Nordbayern hiflsweise den Erstattungsanspruch anzeigen müssen...


    Wenn die DRV Nordbayern sich die Kenntnis vom Befreiungsantrag der seit 2012 bei der DRV Bund läuft zurechnen lassen muss, dann wurde dieser bereits 2012, also vor der Leistungserbringung angezeigt und dann Erstattungsanspruch (+).


    Stand ist, dass die DRV Bund die Erstattung nunmehr der DRV Nordbayern zur Auszahlung mitgeteilt hat....eine Rückmeldung der DRV Nordbayern liegt mir bislang nicht vor.....kann auch sein, dass die das Problem gar nicht sehen und einfach denken "Ah DRV Bund teilt Erstattung also Auszahlung"....k. A. bin einfach gespannt, was da kommen könnte.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

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