BPJM und Möglichkeit der Indizierung von Brettspielen

  • Fraglich ob und wenn ja, in welcher Form das in Deutschland erscheint ... und je nach Symbolik ist auch ein Import durchaus mit Risiken verbunden.

    Das neueste Videospiel Wolfenstein:Youngblood verwendet auch die, je nach Kontext, verfassungswidrigen Symbole

    Da gab es aber auch eine vorherige Freigabe durch die USK. Bei Brettspielen sieht die Lage da schon wieder anders aus.

    Die BPJM dürfte auch für Brettspiele gelten.

  • Nein tut sie nicht. Ebensowenig wie für Bücher.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Die BPJM ist doch auch für Bücher zuständig, sie hieß schließlich früher Mal BPJS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften).

  • Heißt das dann, dass Spiele freie Fahrt haben?

    Fortune and Glory wird ja auch in Deutschland verkauft und die Nazis haben die Hakenkreuze auf ihren Karten.

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  • Nein tut sie nicht. Ebensowenig wie für Bücher.

    Aktuell stehen 410 Printmedien auf dem Index. American Psycho war sechs Jahre lang indiziert.

    Und Venus im Pelz stand auch lange auf dem Index, um mal zwei bekannte Romane zu nennen.

  • Nein tut sie nicht. Ebensowenig wie für Bücher.

    Aktuell stehen 410 Printmedien auf dem Index. American Psycho war sechs Jahre lang indiziert.

    Und Venus im Pelz stand auch lange auf dem Index, um mal zwei bekannte Romane zu nennen.

    Wir haben uns mal informiert, wie Printmedien funktionieren. Für Printmedien gilt per se keine Kontrollinstanz. Deswegen wirst du auch keine Altersfreigabe auf Printmedien finden (nein das Alter auf Brettspielen ist keine Freigabe). Jedes Kind darf sich 50 Shades of Grey kaufen. Das bezieht sich im großen und ganzen auf textliche Inhalte.


    Was NICHT einfach so geht sind "visuelle" Dinge - also Bilder. Für diese gilt im Grunde der Jugendschutz. Aber auch hier: keine Kontrolle.


    Und von wegen BPJM: Ich zitiere ihre Seite:

    "Eine Alterskennzeichnung gibt es für Printmedien wie z.B. Zeitungen, Magazine, Comics, Plakate oder Bücher nicht. Sofern Bürgerinnen und Bürger die Inhalte von Presseerzeugnissen oder die redaktionellen Inhalte von Online-Diensten für problematisch halten, so können sie sich an den Deutschen Presserat wenden."


    Brettspiele sind, soweit unsere Recherchen das damals abdecken konnten, schlicht ein nicht erfasstes Medium. Man müsste eine rechtliche Prüfung durchführen lassen, was geht und was nicht geht. Das hat aber noch niemand gemacht (lohnt sich nicht).


    Ich wiederhole mich aber: es gibt keine Kontrolle über das gezeigte oder geschriebene. Egal wie brutal. Das Doom Brettspiel, das Gears of War Brettspiel, die Inhalte von This War of Mine, Kingdom Death: Monster - das ist alles rechtens bisher.


    Es ist aber eine gefährliche Sache da Grenzen zu überschreiten, meiner Meinung nach. Also aus rechtlicher Sicht.

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  • Fraglich ob und wenn ja, in welcher Form das in Deutschland erscheint ... und je nach Symbolik ist auch ein Import durchaus mit Risiken verbunden.

    Würde ich nach aktuellem Stand nicht sagen. Das ganze ist als Brettspiel erkennbar und fällt laut Definition vom Zoll nicht in den strafbaren Bereich was die Einfuhr verfassungsfeindlicher Symbolik anbelangt.

    Die BPJM dürfte auch für Brettspiele gelten.

    Hm, die BPJM ist ist in erster Linie für Telemedien zuständig. Weiterhin auch für Bücher. Sollte es allerdings in irgendeiner Form einen Verbotsantrag geben glaube ich nicht, dass man sie involviert sondern sich klassisch auf das StGB beruft. Klingt für mich aktuell nach Grauzone... Sollte der Verlag auf die Idee kommen entsprechende Symbole direkt auf das Cover zuklatschen wird es aber knifflig um es mal nett zu formulieren.

    Nein tut sie nicht. Ebensowenig wie für Bücher.

    Die BPJM ist auch seit der Umbenennung von BPJS für Bücher zuständig. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung hat man aus Schriften einfach Medien gemacht. Zum Thema Brettspiele finde ich aber auf deren Seite Nichts...

  • Ben2 Das sind aber zwei komplett unterschiedliche Dinge!


    Das eine ist eine "freiwillige" Kontrollinstanz mit Altersfreigabe. Das wären etwa die USK oder die FSK.

    Sowas existiert für Bücher nicht, da hast du recht.


    Etwas ANDERES ist die BPjM, die auf Anzeige/Anfrage hin aktiv wird und die rechtliche(!) Gefährdung prüft.

    Die von dir erwähnten Gremien wurden gegründet, damit die BPjM im Idealfall gar nicht erst eingreifen muss. Bzw., die schon vor Veröffentlichung eine Gefährdung erkennen. Sie sind ihr quasi vorgeschaltet und fischen die faulsten Äpfel direkt im Netz raus, nicht erst im Laden, weil sie direkt einen Indizierungsantrag stellen, den die BPjM dann prüft.


    Die BPjM greift aber durchaus und absolut auch bei Büchern ein, wenn bei diesen ein Antrag gestellt wird.


    Entscheidender Unterschied. 😊

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  • Die BPjM kann grundsätzlich nur auf Antrg tätig werden, wenn sich das nicht geändert hat. Von daher muss es irgendwem auffallen und er es melden.

    L'Art Noir
    Game Design, Translation and Media Studio

  • das ist Exakt was ich gesagt habe.

    Sie schließt Bücher und Print doch ausdrücklich aus. Abgesehen davon halte ich das trotzdem alles für Grauzone. Egal ob du BPJM nun auf Antrag eine rechtliche Gefährdung prüft ... es gelten gewiss ähnliche Anforderung wie an Kunst und Schriftwerke. Auf der anderen Seite sind Spiele kein Kulturgut im Gegensatz zu Videospielen, weswegen die neue Richtlinie nicht greift ...


    Das einzige was zusammenfassen kann ist: es ist schwierig ...

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  • Sie schließt Bücher und Print doch ausdrücklich aus.

    Nein, tut sie nicht.
    Was du meinst, sind Altersfreigaben, damit ein Medium überhaupt erst veröffentlicht werden darf. Das ist aber nicht das, was die BPjM macht. Diese prüft strafrelevante Inhalte, keine Altersfreigaben im Sinne der FSK oder USK.

    Ich zitiere von der Printmedien-Seite der BPjM:

    "Printmedien jeglicher Art können, sofern sie jugendgefährdend sind, auf Antrag oder Anregung einer antrags- oder anregungsberechtigten Stelle von der BPjM in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen (indiziert) werden.

    Strafrechtlich relevante Inhalte dürfen auch in Printmedien nicht verbreitet werden. Schwer jugendgefährdende Inhalte, die nicht strafrechtlich relevant sind sowie indizierte Medien bleiben Erwachsenen zugänglich."

    Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - Printmedien

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  • Wir reden aneinander vorbei. Die BPJM regelt, dass ohne FSK oder USK jugendgefährdende Filme, Spiele oder Sendungen nicht veröffentlich werden dürfen. Für alle anderen Medien prüft sie nur, ob strafrechtliche, jugendgefährdende Kriterien vorliegen.


    Für eine Indizierung - das ist ja mehr als eine Altersabstufung - müssen schon andere Kriterien gelten.


    Und hier kommt der springende Punkt: Schriftwerke scheinen dafür nicht herzuhalten. Was man schon an den Büchern zu Game of Thrones sieht. Oder sind die indiziert worden? Das ist reine Schrift aber. Ich glaube das stuft man heute weniger jugendgefährdend ein, als noch vor 100 Jahren.


    Brettspiele sind ein Hybrid aus Text und Bild. Für Bilder gelten EIGENTLICH andere Kriterien. Die Produkte Brettspiele werden aber eher der "Buchwelt" zugeordnet, als der der visuellen Medien.

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  • Aufgrund der verwendeten Symbolik in den neueren Spielen und den möglichen Problemen bei einer Veröffentlichung in D: Ja.

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  • Gehts hier noch um Wolfenstein?

    Wolfenstein ist ein Klassiker der Indizierungsgeschichte, daher ist die Frage, wie gefährdet das Spiel hierzulande sein könnte, durchaus relevant. Dazu gehört auch die Diskussion über den Unterschied zwischen Altersfreigabe und Indizierung. Also: Ja.

  • Um es auf dem anderen Thread auszulagern.


    Als erstes:

    Es dürfen und durftenschon immer Videospiele ohne Überprüfung durch die USK (Pendant zur FSK bei den Filmen) in Deutschland veröffentlicht werden. Für ältere Spiele gibt es auch gar keine USK Prüfung.

    Nach den Amokläufen wurde die USK sogar gestärkt. Sobald für ein Spiel eine Altersfreigabe erfolgt ist, kann es nicht mehr indiziert werden, das war davor anders.


    Die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - früher BPJS mit S=Schriften) wird nur auf Antrag tätig und prüft es. Wenn ein Medium indiziert wird, kann es zwei Möglichkeiten geben. Entweder ist"nur" der öffentliche Verkauf und Werbung (dazu zählen auch Testberichte etc.) verboten, unter der Ladentheke darf es verkauft werden. Oder selbst der Verkauf und der Besitz sind verboten. Indiziert werden können u.a. auch Lieder (z.Bsp. wurde ein Lied der Ärzte indiziert), Bücher und Zeitschriften, mit einer Altersfreigabe hat dies nichts zu tun. Es könnte also auch Brettspiele eine Indizierung meiner Meinung betreffen, da diese unter (Pr

  • Die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - früher BPJS mit S=Schriften) wird nur auf Antrag tätig und prüft es. Wenn ein Medium indiziert wird, kann es zwei Möglichkeiten geben. Entweder ist"nur" der öffentliche Verkauf und Werbung (dazu zählen auch Testberichte etc.) verboten, unter der Ladentheke darf es verkauft werden. Oder selbst der Verkauf und der Besitz sind verboten.

    Diese Darstellung ist nicht ganz richtig, Spiele die unter beschlagtnahmt laufen dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden, aber der Besitz ist nicht strafbar. Das hatte ich damals herausgesucht wegen Wolfenstein 3D

  • ich habe entsprechende Beiträge aus dem Wolfenstein Thread nach Meldung hier her verschoben. Dieser Thread begann ursprünglich mit Rei Beitrag zwei vor diesem hier.


    Außerdem geht’s um Brettspiele, deswegen würde ich es von Offtopic nach Spielehandel verschieben.

    Cardboard Games Master Race

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  • Soweit alles richtig, wobei ich mich bei Videospielen nicht ganz auskenne. Bei Filmen ist das übrigens anders. Diese müssen geprüft werden, bevor sie hierzulande verkauft werden dürfen. Filme ohne FSK-Prüfung gelten automatisch als gesperrt für den Verkauf an Nicht-Erwachsene. Die FSK leitet auch direkt die Indizierung durch die BPjM ein.


    Übrigens, als Rand-OffTopic: Im Kino ist per se erstmal JEDER Film "Ab 18", weil ein Kino als öffentliches Veranstaltungsgebäude zählt und der Besuch für Kinder und Jugendliche damit grundsätzlich nicht gestattet ist.

    Die Altersfreigabe der FSK gilt hier als Sondergenehmigung, die es Kindern und Jugendlichen gestattet, TROTZ des grundsätzlichen Verbots ins Kino zu gehen.

    Anders als allgemein angenommen gilt die Altersfreigabe im Kino daher nicht als Sperre für jüngere Kinder, sondern als altersgestaffelte Erlaubnis für jene, die sonst gar nicht dürften.

    Es ist also kein Verbots-, sondern ein Erlaubnissystem. 🤷🏻‍♂️

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()