Beiträge von Rei im Thema „BPJM und Möglichkeit der Indizierung von Brettspielen“

    Um es auf dem anderen Thread auszulagern.


    Als erstes:

    Es dürfen und durftenschon immer Videospiele ohne Überprüfung durch die USK (Pendant zur FSK bei den Filmen) in Deutschland veröffentlicht werden. Für ältere Spiele gibt es auch gar keine USK Prüfung.

    Nach den Amokläufen wurde die USK sogar gestärkt. Sobald für ein Spiel eine Altersfreigabe erfolgt ist, kann es nicht mehr indiziert werden, das war davor anders.


    Die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - früher BPJS mit S=Schriften) wird nur auf Antrag tätig und prüft es. Wenn ein Medium indiziert wird, kann es zwei Möglichkeiten geben. Entweder ist"nur" der öffentliche Verkauf und Werbung (dazu zählen auch Testberichte etc.) verboten, unter der Ladentheke darf es verkauft werden. Oder selbst der Verkauf und der Besitz sind verboten. Indiziert werden können u.a. auch Lieder (z.Bsp. wurde ein Lied der Ärzte indiziert), Bücher und Zeitschriften, mit einer Altersfreigabe hat dies nichts zu tun. Es könnte also auch Brettspiele eine Indizierung meiner Meinung betreffen, da diese unter (Pr

    Fraglich ob und wenn ja, in welcher Form das in Deutschland erscheint ... und je nach Symbolik ist auch ein Import durchaus mit Risiken verbunden.

    Das neueste Videospiel Wolfenstein:Youngblood verwendet auch die, je nach Kontext, verfassungswidrigen Symbole

    Da gab es aber auch eine vorherige Freigabe durch die USK. Bei Brettspielen sieht die Lage da schon wieder anders aus.

    Die BPJM dürfte auch für Brettspiele gelten.