Beiträge von PowerPlant im Thema „Arkham Horror LCG Regelfragen“

    ahhh, jetzt kapier ich es: also, nochmal von mir:

    Gegner in der Bedrohungszone folgen nach einem Gelegenheitsangriff dem Ermittler und bleiben in der Bedrohungszone, wenn der Ermittler sich zu einem anderen Ort bewegt, Gegner die erschöpft sind kommen zur Ortskarte zurück aus der Bedrohungszone und folgen dann dem Ermittler nicht!

    Stell es dir thematisch vor:


    Du betrittst als Ermittler 1 den Dachboden. Ermittler 2 ist hinter dir. Aus dem Schatten springt dir ein Ghul auf den Rücken und krallt sich an dir fest.


    A) kann dein Kollege natürlich mit auf den Ghul einprügeln, ihn aber auch verfehlen und dich treffen. Und du kannst auch nichts machen, was nichts mit diesem Gegner zu tun hat (Angriff, fliehen), ohne dass er dir den Nacken perforiert.


    B) lässt der Ghul nicht einfach von dir ab, wenn du zurück in den Keller gehst ;)


    C) Schüttelst du ihn von dir ab (erschöpfst ihn) können beide gefahrlos auf ihn einprügeln und auch den Ort verlassen (zB die Treppe runterspringen), ohne dass er dir automatisch folgt. (Du musst nicht zwingend mit einem Gegner „im Kampf verwickelt“ sein, um ihn anzugreifen).


    D) ein normaler Gegner verkriecht sich wieder im Schatten. Ist er aber klug („Jäger“) folgt er dir, sobald er wieder aufgestellt ist und aktiviert wird.

    Erschöpfen heißt bei einem Gegner nichts anderes, als dass er sich nicht mehr automatisch in einen Kampf verwickelt.


    Anders herum gesagt (was ich am Anfang auch erstmal realisieren musste): "im Kampf mit dir verwickelt" heißt nicht, dass man den Gegner sonst nicht angreifen kann. Du kannst auch Gegner angreifen, mit denen du selbst nicht im Kampf verwickelt bist. Du kannst sogar Gegner angreifen, die mit einem anderen Ermittler an deinem Ort in einen Kampf verwickelt sind.


    Im Kampf verwickelt kannst Du dir etwa so vorstellen, als dass der Gegner dir ins Gesicht springt und ihr auf Tuchfühlung geht. Ob nun ein anderer Ermittler daneben steht tut seiner Angriffsfähigkeit nichts zur Sache.

    So würde ich es auch sehen. Wann immer Du in deinem Zug mit einem spielbereiten Gegner an einem Ort bist, geht's rund.


    Um genau zu sein sagt die Regel glaube ich "Wenn Du mit einem Gegner..." nicht umgekehrt. D.h. es geht von dir aus und du bist nur in der Spielerphase aktiv.

    Steht dort „Ziehe eine Karte“ oder „Du darfst eine Karte ziehen“? ;)

    Ein Beispiel:


    Ich habe ein Kukri und ein Messer ausgerüstet. beide haben "-> Kampf: +1 Stärke". Mein Charakter selbst hat Stärke 2.


    Ist mein Wert im Kampf nun 3 (weil ich mich für eine aktivierbare Fähigkeit entscheiden muss) oder 4 (weil in der Aktion Kampf alles ausgerüstete zählt)?


    Oder muss ich schon für das benutzen der Fähigkeit einer Karte der beiden eine 2. Aktion ausgeben? Soweit ich es verstanden habe, sagt der Text aus: Sobald du diese Karte in der Aktion Kampf aktivierst, zählt dieser Text.


    Pro "->" eine Aktion. OK, würde als auch heißen: Wenn ich beide Waffen innerhalb einer Kampfrunde benutzen möchte, kostet es mich 2 Aktionen? 1 Aktion für den Kampf generell inkl. der ersten aktivieren Kartenfähigkeit und eine 2. Aktion für die 2. Karte? Oder gar eine 3.?


    Das Referenzhandbuch sagt dazu: "„Aktivieren“ ist eine Aktion, die ein Ermittler in seinem Zug in der Ermittlungsphase nehmen darf.
    Sobald diese Aktion genommen wird, initiiert der Ermittler eine Fähigkeit, die eine oder mehrere x-Symbole als Teil der Kosten der Fähigkeit enthält. Die Anzahl der x-Symbole in den Kosten der Fähigkeit legt fest, wie
    viele Aktionen der Ermittler für diese Aktivieren-Aktion ausgeben muss."